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Autoklimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln

Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden. Tests in Labor und Auto zeigen, dass das von der Autoindustrie als Alternative ausgewählte fluorierte Kältemittel Tetrafluorpropen (1234yf) beim Austritt zum Brand führen kann. weiterlesen
Umweltbundesamt: Sicherheitsrisiken bei Pkw-Klimaanlagen nicht auszuschließen?
Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich für die Verwendung des natürlichen Kältemittels R744 und gegen die Verwendung des teilfluorierten Kohlenwasserstoffs HFKW-1234yf (Tetrafluorpropen) als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen ausgesprochen. Vor allem deutsche Hersteller favorisierten bisher das natürliche Kältemittel R744 (CO2). Eine klare Entscheidung der Automobilindustrie ist aber bisher nicht zu erkennen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth plädierte vor dem Hintergrund neuer Studien für eine rasche Festlegung der deutschen Automobilindustrie für die umweltfreundliche Ausstattung der Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel. „Es hat sich noch nie ausgezahlt, bei Umweltinnovationen im Automobilbereich zu warten und EU-Regelungen nicht ernst zu nehmen. Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als natürlichem Kältemittel sind serienreif entwickelt. Dagegen belegen Studien, dass mit dem Einsatz des synthetischen Kältemittels HFKW-1234yf in Automobilklimaanlagen bisher nicht ausreichend bewertete Risiken verbunden sein können.” Wenn sich das HFKW-1234yf entzündet, beispielsweise bei einem Motorbrand, entsteht der sehr giftige und stark ätzende Fluorwasserstoff (Flusssäure), von dem ein erhebliches zusätzliches Risiko ausgeht. weiterlesen