Abbildung 1: Import, Export und Transit von zustimmungspflichtigen Abfällen
Der vorübergehende Einbruch im Jahr 2005 beim Import sowie der zeitgleiche sprunghafte Anstieg beim Export wurde verursacht durch das Inkrafttreten des Ablagerungsverbots für organische Abfälle auf Deponien im Juni 2005.
Abbildung 2: Vergleich Aufkommen, Ein- und Ausfuhr von Abfällen in Deutschland im Jahr 2007
Erläuterungen: VVA = EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen; In Anhang III sind die nicht zustimmungspflichtigen Abfälle gelistet. In Anhang IV gelistete und in der VVA gar nicht gelistete Abfälle sind bei grenzüberschreitender Verbringung zustimmungspflichtig, bei der Entsorgung innerhalb Deutschlands unterliegen dagegen nur gefährliche Abfälle dem Nachweisverfahren.