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Berichtspflichten gemäß Batterierecht
Diese Seite wird derzeit überarbeitet. Nähere Hinweise zur Ausgestaltung der Mitteilungspflichten für das Berichtsjahr 2026 werden an dieser Stelle folgen. Genehmigungen von Rücknahmesystemen nach § 7 des Batteriegesetzes (BattG) gelten längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 als Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung nach § 8 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattD… weiterlesen


