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Pressemitteilung zum Thema Klima | Energie

Drei Jahre ElektroG: Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ziehen positive Bilanz

Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten, seit zwei Jahren sind Altgeräte getrennt zu erfassen und in der Produktverantwortung der Hersteller zu entsorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher können seitdem ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ziehen eine positive Bilanz der Neuregelung, mit der Deutschland die EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten umgesetzt hat. weiterlesen

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