BD-R-1: Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen

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Die Landschaftsplanung kann Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt vorbereiten.
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Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

BD-R-1: Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und -rahmenplänen

Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne konkretisieren Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege auf landesweiter und regionaler Ebene. Die Klimawandelfolgen und die daraus resultierenden Anforderungen an den ⁠Biotop⁠- und Artenschutz finden zunehmend Eingang in diese Planwerke. Konkrete Aussagen u. a. zu Zielen und Maßnahmen mit Klimawandelbezug fehlen bislang aber in der überwiegenden Mehrzahl der Pläne.

Das Säulen-Diagramm zeigt die Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen als Prozent der ausgewerteten Planwerke.
BD-R-1: Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und -rahmenplänen

Das Säulen-Diagramm zeigt die Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen als Prozent der ausgewerteten Planwerke. Die Auswertung der Landschaftsrahmenpläne und Landschaftsprogrammen erfolgte für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2017 jeweils zum Jahresende. Die Darstellung efolgt für die oben benannten Kategorien 1, 2, 3a und 3b. Die Balkendiagramme zeigen in allen Kategorien sowohl für die Landschaftsrahmenpläne als auch die Landschaftsprogramme einen kontinuierlichen Anstieg im Zeitverlauf.

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (eigene Auswertung)
 

Auswirkungen des Klimawandels finden zunehmend Eingang in die Landschaftsplanung

Die ⁠Landnutzung⁠ hat wesentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt und ist damit auch einer der zentralen Ansatzpunkte zum Schutz von Tieren und Pflanzen und zur Entwicklung geeigneter Lebensräume. Der ⁠Klimawandel⁠ stellt dabei in mehrfacher Hinsicht neue Anforderungen an eine naturverträgliche und zukunftsorientierte Steuerung der Landnutzung, da die Konkurrenz um Flächen aller Voraussicht nach weiter zunehmen wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien zu Zwecken des Klimaschutzes, insbesondere aber die Verwendung von ⁠Biomasse⁠ zur Energiegewinnung führt regional zu einer Intensivierung der Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft.

Zur Sicherung der biologischen Vielfalt ist es notwendig, bei naturschutzfachlichen Entscheidungen die direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, auf der konzeptionellen und planerischen Ebene die erforderlichen Ziele zu benennen und konkrete Maßnahmen vorzubereiten. Der Landschaftsplanung kommt dabei als flächendeckendem Instrument des Naturschutzes besondere Bedeutung zu. Die Landschaftsprogramme übernehmen auf Ebene der Bundesländer wichtige koordinierende Funktionen und setzen Prioritäten bei der Festlegung landesweit bedeutsamer Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes. Sie enthalten neben programmatischen Zielsetzungen und Leitlinien für die Naturschutzpolitik eines Bundeslandes auch raumkonkrete Darstellungen beispielsweise zum landesweiten ⁠Biotopverbund⁠ oder zu naturschutzfachlich besonders wertvollen Gebieten. Für Planungsregionen bzw. Landkreise oder Regierungsbezirke werden Landschaftsrahmenpläne erstellt. Sie konkretisieren die Vorgaben der Landschaftsprogramme, enthalten Vorschläge zur Festlegung von Vorranggebieten und treffen regionsspezifische Aussagen.

Die Regelungen der einzelnen Landesnaturschutzgesetze zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen sind allerdings uneinheitlich. So verzichten die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das Saarland und seit 2010 auch Hessen auf die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen.37 Teilweise führt die aktuelle Rechtslage auch dazu, dass ältere Landschaftsprogramme nicht mehr fortgeschrieben werden müssen. Der Fortschreibungsturnus der Landschaftsrahmenpläne ist ebenfalls unterschiedlich. Nach wie vor gilt jedoch, dass Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne die zentrale planerische Ebene darstellen, auf der die aus dem Klimawandel resultierenden Anforderungen an die Landschaftsplanung und den Naturschutz verankert werden können.

Eine Auswertung der 16 Landschaftsprogramme der Länder sowie der verfügbaren Landschaftsrahmenpläne – im Jahr 2017 waren dies 162 – zeigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die daraus resultierenden planerischen Anforderungen zwar noch keine breite Berücksichtigung finden, jedoch haben Klimawandelbezogene Aussagen in den analysierten Planwerken im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 bereits deutlich zugenommen. So finden der Klimawandel sowie Themen des Klimaschutzes und der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Fragen inzwischen in etwas mehr als zwei Drittel (71 %) der Landschaftsprogramme Erwähnung. Dabei wurde für den ⁠Klimaschutz⁠ die Berücksichtigung von Flächen mit Speicher- bzw. Senkenfunktion für Kohlenstoff in den Plänen ausgewertet. Demgegenüber lässt die deutliche Mehrzahl der Planwerke Beschreibungen konkreter Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt bislang vermissen. Auf dem Stand des Jahres 2017 werden nur in rund 17 % der Landschaftsrahmenpläne einzelne naturschutzfachliche Ziele und Maßnahmen zumindest zum Teil mit dem Klimawandel begründet. Auf Grundlage der vorgenommenen Analysen sind detaillierte Aussagen zur fachlich-inhaltlichen Tiefe der Berücksichtigung des Klimawandels in den Planwerken nicht möglich. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Landschaftsplanung auf Ebene der Länder und Regionen mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels bislang nur in geringem Umfang zukunftsweisende Aussagen zu konkreten Zielen und Maßnahmen trifft. Die aktuellen Initiativen einzelner Länder lassen erwarten, dass die planerischen Steuerungsmöglichkeiten bei anstehenden Programm- und Planfortschreibungen künftig stärker ausgeschöpft werden.

37 - Lipp T. 2016: Landschaftsrahmenplan. In: Riedel W., Lange H., Jedicke E., Reinke M. (Hrsg.): Landschaftsplanung.
Berlin: 237–249.
Schleswig-Holstein hat die Landschaftsrahmenpläne 2016 wieder eingeführt. Informationen im Landesportal Schleswig-Holstein:
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landschaftsplanung/lp_03_Landschaftsrahmenplanung.html

 

Schnittstellen

RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

 

Ziele

Vorausschauende Berücksichtigung der Dynamik und Veränderungen in Natur und Landschaft durch den ⁠Klimawandel⁠ in der Landschaftsplanung
(⁠DAS⁠, Kap. 3.2.5)