1974
Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen)
Meere
Ziele und Inhalte
Das Übereinkommen bestimmt unter anderem, kommunales Abwasser so zu behandeln, dass
- es in der Ostsee nicht zu schädlichen Veränderungen des Sauerstoffgehalts kommt und
- die Menge an Nährstoffen nicht zur Eutrophierung führt.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland ging die Verpflichtung ein, Verschmutzungen zu verhüten und zu beseitigen. Außerdem verpflichtete sich Deutschland dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
Sonstiges
Das Helsinki-Übereinkommen wurde 1992 überarbeitet und trat 2000 völkerrechtlich in Kraft.
1975
Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung) vom 31. Januar 1975
Ziele und Inhalte
Die Verordnung zielt darauf, das Trinkwasser von Krankheitserregern und schädlichen Stoffen freizuhalten, um die menschliche Gesundheit zu schützen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
- Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser: 1500 mmol/m³ (etwa 90 mg/l)
Sonstiges
Die aktuelle deutsche Trinkwasserverordnung wurde am 21.05.2001 erlassen und zuletzt im Januar 2018 angepasst.
Ziele und Inhalte
Seit 1978 arbeiten Dänemark, Deutschland und die Niederlande im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit gemeinsam für den Schutz des Naturraums Wattenmeer. 1982 unterzeichneten sie erstmals eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihre Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres verankern.
Im Zuge der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit wurde auch der Wadden Sea Plan von 2010 ausgearbeitet. Gemeinsames Ziel der daran beteiligten Länder ist unter anderem ein Ökosystem Wattenmeer, das hinsichtlich Eutrophierung als "Non-Problem Area" betrachtet werden kann.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit unterstützt die beteiligten Staaten darin, Maßnahmen zur Begrenzung der Nährstoffbelastung von Flüssen und Meeren harmonisiert umzusetzen. Besonders Augenmerk liegt dabei auf den Maßnahmen einschlägiger EU-Richtlinien.
Sonstiges
Es ist ein Erfolg der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit, dass das Wattenmeergebiet, das alle drei Staaten als Nationalpark ausgewiesen haben, heute UNESCO-Weltnaturerbestätte ist.
1980
Richtlinie 80/778/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie legt Anforderungen fest, denen die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen muss. Außerdem regelt sie, anders als die Oberflächenwasserrichtlinie von 1975, die Durchführung von Kontrollen der Wasserqualität.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich dazu, folgende Grenzwerte für Trinkwasser festzulegen:
- Nitrat: 50 mg/l
- Nitrit: 0,1 mg/l
- Ammonium: 0,5 mg/l
Ferner verpflichtet sich Deutschland, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit das für den menschlichen Gebrauch bestimmte Wasser den festgelegten Anforderungen entspricht.
Sonstiges
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch die novellierte Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 22. Mai 1986.
Ziele und Inhalte
Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden, das Vereinigte Königreich sowie die Europäische Kommission tagten 1984 zum ersten Mal gemeinsam mit dem Ziel, die Nordsee vor Umweltbelastungen zu schützen.
In der Ministererklärung der Konferenz wurde festgelegt, dass die Auswirkungen von Nährstoffen auf die Nordsee intensiv studiert und gemeinsam überwacht werden.
1987
Verordnung über die Herkunftsbereiche von Abwasser (Abwasserherkunftsverordnung, AbwHerkV)
Bäche, Flüsse und Seen; Meere
Ziele und Inhalte
Die Verordnung spezifiziert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung des Jahres 1986. Das WHG legt unter anderem die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser fest, insbesondere für Abwasser, das gefährliche Stoffe enthält. Die Abwasserherkunftsverordnung regelt, welches die Herkunftsbereiche von Abwasser mit gefährlichen Stoffen sind. Hierzu gehört im Bereich der anorganischen Chemie unter anderem auch die Herstellung von mineralischen Düngemitteln.
Ziele und Inhalte
Bereits 1984 wurde auf der 1. Internationalen Nordseeschutzkonferenz in Bremen vereinbart, die Umsetzung und den Erfolg der getroffenen Entscheidungen bei einer zweiten Konferenz zu besprechen sowie weitere konkrete Maßnahmen anzustoßen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
In London wurde beschlossen,
- den Eintrag von Stickstoff (und Phosphor-) in die Nordsee bis 1995 um 50 Prozent bezogen auf das Jahr 1985 zu reduzieren.
Sonstiges
Die 2. INK thematisierte nicht nur den Nährstoffeintrag über Flüsse in die Nordsee. Vielmehr enthielt die Ministererklärung auch die Absicht, in Fahrzeugen und Kraftwerken emissionsmindernde Maßnahmen nach dem neuesten Stand der Technik umzusetzen, um den atmosphärischen Stickstoff-Eintrag in die Nordsee zu verringern.
Ziele und Inhalte
Der damalige Umweltminister Klaus Töpfer hat am 22. Juni 1988 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ein 10-Punkte-Programm mit Vorschlägen für Maßnahmen zum Schutz von Nord- und Ostsee vorgelegt. Ziel war eine Stabilisierung des Zustands beider Meere, die als an der Grenze ihrer Belastbarkeit stehend erkannt wurden.
Vorschläge für Deutschland
Um die Stickstoffbelastung in Nord- und Ostsee zu senken, schlug das Programm vor:
- kommunale Kläranlagen um die Denitrifizierung zu erweitern und daran gekoppelt die Ammoniumeinträge aus Kläranlagen ab 5.000 EWG auf 10 mg/l zu begrenzen;
- Stickstoffeinträge aus industriellen Anlagen, unter anderem der Düngemittelherstellung, zu begrenzen;
- das Abgabengesetz zu ändern, um wirtschaftliche Anreize zur Beschränkung von Stickstoffeinträgen zu schaffen;
- den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft einzuschränken und Grünland zu schützen, unter anderem durch eine Änderung des Düngemittelgesetzes und den Erlass von Gülleverordnungen in allen Bundesländern;
- Projekte zur Vermeidung einer Düngung von Gewässerrandstreifen zu unterstützen.
Sonstiges
Das 10-Punkte-Programm war eine Absichtserklärung des Umweltministers, das von der Bundesregierung nicht im vollen Umfang und im angekündigten Zeitraum umgesetzt wurde.
1988
Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Paris-Übereinkommen - PARCOM)
Meere
Ziele und Inhalte
Das Paris-Übereinkommen trat 1974 in Kraft und sollte die landseitige Verschmutzung der Meere verringern. Im Rahmen der "PARCOM Recommendation 88/2 on the Reduction in Inputs of Nutrients to the Paris Convention Area" von 1988 beschlossen die Vertragspartner des Paris-Übereinkommens, die Nährstoffeinträge in Eutrophierungsproblemgebiete im Nordostatlantik (Fokus Nordsee) bis 1995 in der Größenordnung von 50 % verglichen mit 1985 zu reduzieren. Der Beschluss geht zurück auf die 2. INK in London.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
- Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Nordostatlantik um 50 % bis 1995 verglichen mit 1985
Sonstiges
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen 1982 ratifiziert.
Im Rahmen des Übereinkommens wurden außerdem folgende Empfehlungen erarbeitet:
- PARCOM-Empfehlung 89/4 über ein koordiniertes Nährstoffreduzierungsprogramm;
- PARCOM-Empfehlung 92/7 über die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in Gebiete, in denen diese Einträge direkt oder indirekt eine Verschmutzung verursachen können.
1990
Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) (unterzeichnet am 8. Oktober 1990)
Bäche, Flüsse und Seen
Ziele und Inhalte
Ziele der Vereinbarung sind unter anderem:
- weitere Verunreinigung der Elbe zu verhindern und ihren Zustand zu verbessern,
- eine Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat sowie eine landwirtschaftlichen Verwendung des Wassers und der Sedimente zu ermöglichen,
- ein möglichst naturnahes Ökosystem mit einer gesunden Artenvielfalt zu erreichen,
- die Belastung der Nordsee aus dem Elbeeinzugsgebietes nachhaltig zu verringern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Kommission sollte unter anderem Grenzwerte für die Einleitung von Abwässern vorschlagen und konkrete Aktionsprogramme vorschlagen, um Schadstofffrachten sowohl aus kommunalen und industriellen Punktquellen als auch aus diffusen Quellen zu reduzieren.
Sonstiges
Die IKSE erlangte ihre Rechts- und Geschäftsfähigkeit auf der Grundlage dse Protokolls Vereinbarung. Dieses wurde am 9. Dezember 1991 unterzeichnet und trat am 13. August 1993 in Kraft.
1991
Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitratrichtlinie)
Grundwasser; Bäche, Flüsse und Seen
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie hat unter anderem zum Ziel,
- die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte Gewässerverunreinigung von Grundwasser und Oberflächengewässern zu verringern,
- einer weiteren Gewässerverunreinigung vorzubeugen und
- stoffliche Risiken unter anderem durch die Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu vermindern
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen und beschränkt die Düngung von Ackerflächen:
- zulässige Dungmenge auf Ackerland: 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr (ab 1997).
Außerdem verpflichtet die Richtlinie Deutschland unter anderem dazu:
- Gewässer zu bestimmen, die verunreinigt sind oder es werden könnten (Schwellenwert: 50 mg Nitrat je Liter)
- gefährdete Gebiete auszuweisen,
- Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft aufzustellen und anzuwenden.
Sonstiges
Die Richtlinie wurde durch die Düngeverordnung (DüV) vom 26. Januar 1996 in nationales Recht umgesetzt. Neben dem Schwellenwert für verunreinigte Gewässer sieht die DüV weitere Grenzwerte vor, die die zeitliche und mengenmäßige Ausbringung von Düngemitteln regeln. Da Deutschland auf die Ausweisung gefährdeter Gebiete verzichtet hat, gelten die festgeschriebenen Regeln der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft für das gesamte Bundesgebiet.
1991
Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie)
Bäche, Flüsse und Seen; Meere
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie regelt das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser sowie von Abwasser bestimmter Industriebranchen mit dem Ziel,
- die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes Abwasser zu schützen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten, das Abwasser in Siedlungsgebieten, in denen mehr als 2.000 Einwohnerwerte Abwasser anfallen, in Kanalisationen zu sammeln und in mindestens zwei Stufen zu behandeln. Stufe 1 ist eine physikalische und/oder chemische Behandlung, Stufe 2 eine biologische Behandlung. Bei Einleitungen in empfindlichen Gebieten schreibt die Richtlinie vor, die Stickstoff-Einleitung
- um 70 bis 80 Prozent im Vergleich zur Belastung des Zulaufs oder
- auf höchstens 15 mg/l N in Siedlungsgebieten mit 10.000-100.000 Einwohnerwerten beziehungsweise
- auf höchstens 10 mg/l N in Siedlungsgebieten mit mehr als 100 000 Einwohnerwerten
zu reduzieren. Empfindliche Gebiete sind beispielsweise bereits eutrophe Bäche, Flüsse und Seen, Ästuare und Küstengewässer oder für die Trinkwassergewinnung bestimmtes Oberflächen-Süßwasser.
Sonstiges
Die Richtlinie wurde durch die Abwasserverordnung (AbwV) vom 21. März 1997 sowie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in nationales Recht umgesetzt.
Ziele und Inhalte
Das Übereinkommen zielt darauf,
- Verschmutzungen im Nordostatlantikgebiet zu verhüten und zu beseitigen und
- das Meeresgebiet vor schädlichen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten zu schützen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten, Meeresökosysteme zu erhalten und, falls möglich, beeinträchtigte Meereszonen wiederherzustellen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland beschließt Programme und Maßnahmen, die der Verhütung und vollständigen Beseitigung der Verschmutzung dienen. Gemäß dem Übereinkommen schließt dies auch Reduktionen der Einträge von Stickstoff- und Phosphorverbindungen.
Die Vertragspartner des OSPAR-Übereinkommens übernahmen das Ziel der "PARCOM Recommendation 88/2 on the Reduction in Inputs of Nutrients to the Paris Convention Area", die Nährstoffeinträge in den Nordostatlantik bis 2010 um Prozent verglichen mit 1985 zu reduzieren.
Sonstiges
Das OSPAR-Übereinkommen trat 1998 völkerrechtlich in Kraft. Es gilt insbesondere auch für landseitige Verschmutzungen.
Vorläufer von OSPAR waren die Oslo-Konvention (OSCOM) von 1972 und die Paris-Konvention (PARCOM) von 1974. OSCOM befasste sich mit der Entsorgung von Abfällen in Gewässern, PARCOM mit der Einleitung umweltschädlicher Stoffe aus Festlandquellen.
1992
Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1992 (Helsinki-Übereinkommen)
Meere
Ziele und Inhalte
Das Übereinkommen dient dem Ziel,
- die Verschmutzung der Ostsee zu verhüten und zu beseitigen,
- die ökologische Wiederherstellung in der Ostseeregion zu fördern und
- das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Vertragsstaaten verpflichten sich unter anderem, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschmutzung der Ostsee aus landseitigen QUellen zu verhindern. Insbesondere sollen Nährstoffeinträge aus Kläranlagen und der Landwirtschaft substantiell verringert werden.
Sonstiges
Das Helsinki-Übereinkommen trat 1992 in Kraft.
1994
Übereinkommen für den Schutz der Donau vom vom 29. Juni 1994 (Donauschutzübereinkommen)
Bäche, Flüsse und Seen
Ziele und Inhalte
Das Übereinkommen hat zum Ziel,
- die Oberflächengewässer und das Grundwasser im Einzugsgebiet der Donau zu erhalten, zu verbessern und rationell zu nutzen,
- den Zustand der Donau und der Gewässer in ihrem Einzugsgebiet hinsichtlich Umwelt und Gewässergüte zumindest zu erhalten und zu verbessern,
- Wasserressourcen für kommunale, industrielle und landwirtschaftliche Zwecke verträglich zu nutzen sowie
- Ökosysteme zu erhalten und wiederherzustellen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, Rechtsvorschriften zu erlassen, um den Eintrag von Nährstoffen zu verringern.
Artikel 6 schreibt zudem vor, dass die Vertragsparteien Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung von Grundwasserressourcen ergreifen. Insbesondere sollen Grundwasserressourcen, die langfristig der Trinkwasserversorgung vorbehalten sind, vor Verschmutzungen durch Nitrat, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie sonstigen gefährlichen Stoffen geschützt werden.
Sonstiges
Die Leitliste von gefährlichen Stoffen und von Stoffgruppen in Anlage des Übereinkommens nennt anorgaische Stickstoffverbindungen.
Die EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG verpflichtete die Mitgliedsstaaten bis zum 20. Dezember 1993 Regeln der guten fachlichen Praxis der Düngung aufzustellen und diese gegebenenfalls zu fördern. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser Verpflichtung drei Jahre später zum 26. Januar 1996 durch die erste Düngeverordnung. Hier wurden das erste Mal konkrete Regelungen zum Ausbringen von Düngemitteln gesetzlich verankert. Dazu gehörte ein Verbot der Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Böden, sowie die Festlegung einer betriebsdurchschnittlichen Obergrenze von 170 kg/ha Stickstoff auf Ackerland und 210 kg/ha Stickstoff auf Grünland.
1998
Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)
Grundwasser; Bäche, Flüsse und Seen
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf,
- die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, und
- die Trinkwasserrichtlinie von 1980 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich dazu, folgende Grenzwerte für Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, einzuhalten:
- Nitrat: 50 mg/l
- Nitrit: 0,5 mg/l
Ferner darf die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 nicht größer als 1 sein.
Diese Grenzwerte mussten bis zum Jahr 2003 erreicht werden.
Sonstiges
Die Richtlinie wurde durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 in nationales Recht umgesetzt.
Ziele und Inhalte
Ziel der Strategie ist es, bis zum Jahr 2010 zu einer gesunden Meeresumwelt zu gelangen, in der keine Eutrophierung auftritt. Hierfür fordert die Strategie insbesondere,
- das OSPAR-Meeresgebiet in (potenzielle) Eutrophierungsproblemgebiete und Gebiete ohne Eutrophierungsprobleme einzuteilen und
- in potenziellen Problemgebieten Maßnahmen durchzuführen, um menschliche Eutrophierungsursachen einer Eutrophierung zu verhüten, beziehungsweise
- in Problemgebieten Maßnahmen durchzuführen, mit denen menschliche Ursachen für eine Eutrophierung verringert oder beseitigt werden.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Strategie knüpft an das Paris-Übereinkommen von 1988 (PARCOM) an und zielt auf eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Nordostatlantik bis 2010 um 50 Prozent verglichen mit dem 1985. Deutschland verpflichtet sich, einen Aktionsplan auszuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Sonstiges
Später wurde der Zeitraum für die Halbierung der Stickstoffeinträge verlängert. Das neue Ziel ist, die Einträge erst bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 1985 zu halbieren.
Ziele und Inhalte
Das Übereinkommen verfolgt das Ziel,
- das Ökosystem Rhein nachhaltig zu entwickeln, unter anderem durch die Vermeidung, Verminderung und Beseitigung von Verunreinigungen durch Schad- und Nährstoffe,
- die Nutzung von Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung zu sichern,
- die Sedimentqualität für eine schadlose Verbringung von Baggergut zu verbessern und
- die Nordsee - in Abstimmung mit den anderen Maßnahmen zum Schutz dieses Meeresgebietes - zu entlasten.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich, Maßnahmen festzulegen, die zur Erreichung der Ziele beitragen. Unter anderem verpflichtet sich Deutschland dazu,
- Untersuchungen durchzuführen, um Ursachen und Verursacher von Verschmutzungen festzustellen,
- Genehmigungspflichten für das Einleiten von Abwasser sicherzustellen,
- das Einleiten gefährlicher Stoffe zu reduzieren und
- Einleitungen sowie die Einhaltung entsprechender Genehmigungen zu überwachen.
2000
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL)
Grundwasser; Bäche, Flüsse und Seen; Küstengewässer
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf, einen Ordnungsrahmen für den Schutz von Flüssen und Seen, der Küstengewässer sowie des Grundwassers zu schaffen. Wesentliche Ziele sind unter anderem:
- einen mengenmäßig und chemisch "guten Zustand" des Grundwassers bis 2015, spätestens bis 2027, zu erreichen,
- aquatische Ökosysteme und die direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu schützen,
- eine nachhaltige Wassernutzung zu fördern und
- die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren zu mindern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Ein chemisch "guter Zustand" des Grundwassers bezogen auf Nitrat soll bis 2015, spätestens bis 2027 erreicht sein. Hierfür muss folgender Wert eingehalten werden:
- Nitrat: weniger als 50 mg/l
Deutschland verpflichtet sich außerdem, die Maßnahmen bzw. Grenzwerte, wie sie von einschlägigen Richtlinien wie der Nitratrichtlinie und Abwasserrichtlinie für Einleitungen in Oberflächengewässer gefordert werden, innerhalb von 12 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL durchzuführen bzw. festzulegen.
Sonstiges
Die WRRL wurde unter anderem durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juni 2016 sowie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in nationales Recht umgesetzt.
Die Grundwasserbelastung hat sich dem Nitratbericht 2016 zufolge in den vergangenen 10 Jahren kaum verändert. Der von der WRRL geforderte "gute Zustand" des Grundwassers wurde in Deutschland bisher nicht flächendeckend erreicht.
2006
Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)
Grundwasser
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie hat zum Ziel,
- Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung festzulegen,
- die in der WRRL enthaltenen Bestimmungen zur Verhinderung und Begrenzung der Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser zu ergänzen und
- Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper vorzubeugen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Für die Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers wurden als Grundwasserqualitätsnorm folgende Grenzwerte festgelegt:
- Nitrat: 50 mg/l
- Nitrit: 0,5 mg/l
- Ammonium: 0,5 mg/l
Bei Überschreitung der Schwellenwerte werden Grundwasserkörper als "gefährdet" eingestuft.
Sonstiges
Die Richtlinie wurde unter anderem durch die Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November 2010 sowie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in nationales Recht umgesetzt.
Ziele und Inhalte
Der BSAP hat zum Ziel, bis zum Jahr 2021 einen guten Umweltzustand der Ostsee zu erreichen. Hierfür ist unter anderem sicherzustellen, dass die Ostsee bis zu diesem Zeitpunkt frei von Eutrophierung ist.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich dazu, den Nährstoffeintrag in die Ostsee durch geeignete Maßnahmen zu verringern.
Deutschland geht die konkrete Verpflichtung ein, seine Stickstoffeinträge in die Ostsee über Zuflüsse und die Luft bis zum Jahr 2021 um insgesamt 5.620 Tonnen gegenüber dem Referenzzeitraum 1997–2003 zu verringern.
Sonstiges
Der Ostseeaktionsplan wurde 2007 von den Umweltministern der Ostseeanrainer in Krakau verabschiedet und auf dem Umweltministertreffen in Moskau 2010 fortgeschrieben.
2008
Richtlinie 2008/56/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - MSRL)
Meere
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie hat zum Ziel,
- einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der es ermöglichen soll, bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten,
- Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, sodass die Verschmutzung schrittweise beseitigt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf oder Gefahren für die Artenvielfalt des Meeres, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit und die rechtmäßige Nutzung des Meeres gibt.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Auf nationaler Ebene sind Umweltziele und dazu gehörige Indikatoren für die Meere zu erarbeiten. Hierbei sind die Anreicherung mit Nährstoffen und organischem Material als relevante Belastungen zu berücksichtigen. Sie sollen anhand der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Nährstoffen bewertet werden.
Für die deutschen Zuflüsse zur Nord- und Ostsee gelten für die Stickstoffkonzentration zudem konkrete Bewirtschaftungszielwerte, die an definierten Übergabepunkten nicht überschritten werden dürfen:
- Nordsee: 2,8 mg/l Gesamtstickstoff
- Ostsee: 2,6 mg/l Gesamtstickstoff
Sonstiges
Die Richtlinie wurde in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in nationales Recht umgesetzt. Auf inhaltlicher Ebene wird die MSRL durch die regionalen Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und zum Schutz der Ostsee (HELCOM) umgesetzt.
2013
HELCOM BSAP - Ministererklärung "Taking Further Action to Implement the Baltic Sea Action Plan - Reaching Good Environmental Status for a healthy Baltic Sea"
Meere
Ziele und Inhalte
Die Ministererklärung hat zum Ziel, dass die Bemühungen und Maßnahmen des HELCOM Baltic Sea Action Plan (BSAP) aus dem Jahr 2007 intenvisiert werden.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich, die luft- und wassergebundenen Stickstoffeinträge in die Ostsee bis zum Jahr 2016 um 7.670 Tonnen gegenüber dem Referenzzeitraum 1997-2003 zu senken. Damit setzt sich Deutschland nun ein deutlich ehrgeizigeres Ziel: Im Jahr 2007 hatte es sich nur zu einer Reduzierung um 5.620 Tonnen bis 2021 verpflichtet.
2017
Novellierung der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Grundwasser
Ziele und Inhalte
Mit der Novellierung der DüV will die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen, für einen guten chemischen Gewässerzustand zu sorgen. Dieser Verpflichtung war sie zuvor nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, sodass die Europäische Kommission im Oktober 2013 zunächst ein Mahnverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet und im Oktober 2016 schließlich Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hatte.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtet sich, flächendeckend einen chemisch "guten Zustand" des Grundwassers zu erreichen. Dies ist erfüllt, wenn die Nitratkonzentration im Grundwasser folgenden Grenzwert einhält:
- Nitrat: weniger als 50 mg/l
Sonstiges
Als wesentliche Neuerungen der novellierten DüV wurden unter anderem
- die Zeiträume verlängert, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen,
- eine Sperrzeit für die Aufbringung von Festmist und Kompost eingeführt,
- die Abstände vergrößert, die bei der Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern und im hängigen Gelände einzuhalten sind, und
- die Verwendung einer emissionsarmen Ausbringtechnik für das Ausbringen flüssiger Wirtschaftsdünger vorgeschrieben. Dies gilt auf Ackerland ab 2020 und auf Grünland ab 2025.
2017
Erfolgsmeldung: Stickstoffeinträge in die Oberflächengewässer in Deutschland gehen zurück
Bäche, Flüsse und Seen
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Deutschland im Mittel rund 490 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr (kt N/a) in die Oberflächengewässer eingetragen. Das ist viel. Aber: Es sind rund 50 Prozent weniger als im Mittel der Jahre 1983 bis 1987. Die Stickstoffeinträge aus Punktquellen, das sind kommunale Kläranlagen und industrielle Direkteinleiter, verminderten sich zwischen 1985 und 2011 sogar um rund 78 Prozent. Dieser Erfolg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Reinigungsleistung der Kläranlagenauf seit Ende der 1980er-Jahre deutlich verbessert wurde.
Näheres erfahren Sie in der UBA-Broschüre "Gewässer in Deutschland: Zustand und Bewertung" aus dem Jahr 2017.
2018
Ergebnis der MSRL-Berichterstattung - Nord- und Ostsee erreichen keinen guten Zustand bei der Eutrophierung
Meere
2018 wurden Nord- und Ostsee gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) einer Folgebewertung unterzogen. Diese zeigte, dass nur 6 Prozent der deutschen Nordseegewässer und kein deutsches Ostseegewässer mit Blick auf die Eutrophierung einen guten Zustand erreichen. Das Umweltziel, nach dem Nord- und Ostsee nicht von einer menschgemachten Eutrophierung beeinträchtigt sein sollen, wurde somit nicht erreicht. Noch immer wird über die Flüsse und die Atmosphäre zu viel Stickstoff in Nord- und Ostsee eingetragen.
2018
Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshofs wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie
Streitgegenstand war die Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG durch Deutschland, nicht jedoch die novellierte Düngeverordnung von 2017 (DüV, 2017), die erst nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in Kraft trat. In dem Urteil vom 21. Juni 2018 folgte der Europäische Gerichtshof in allen Punkten der Auffassung der Europäischen Kommission. Demnach hat Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen, weil keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um das unzureichende deutsche Aktionsprogramm (in Form der Düngeverordnung) zu überarbeiten.
2019
Beginn der Überarbeitung des HELCOM-Ostseeaktionsplans und der OSPAR Nordostatlantik-Umweltstrategie
Meere
Auf regionaler Ebene beginnen umfangreiche Arbeiten zur Überarbeitung des HELCOM-Ostseeaktionsplans und der OSPAR-Nordostatlantik-Umweltstrategie. Diese neuen regionalen Strategien sollen jeweils auf Ministertreffen in 2021 beschlossen werden. Beide Strategien enthalten ein Segment zur Eutrophierung. Übergeordnetes Ziel der Eutrophierungssegmente ist es, bis spätestens 2030 einen guten Zustand hinsichtlich Eutrophierung für die Nord- und Ostsee zu erreichen. Die nationalen Nährstoffreduktionsanforderungen des Ostseeaktionsplans werden fachlich überarbeitet und sollen im neuen Aktionsplan fortgeschrieben werden. Unter OSPAR werden sich die Vertragsstaaten voraussichtlich verpflichten, bis 2024 nationale Nährstoffreduktionsanforderungen, die im Einzugsgebiet zu erfüllen sind, abzuleiten. Dabei sind auch Ferneinträge in andere Meeresgebiete zu berücksichtigen.
Auf Grund der unzureichenden Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes von 2018 wurde die Düngegesetzgebung in 2020 erneut überarbeitet und verabschiedet. Ab 1. Mai 2020 gelten nun erweiterte Einschränkungen für die Düngung im Herbst und Winter. Die Düngung auf geneigten Flächen ist nun stärker reglementiert und die Abstände zu den Gewässern, auf denen Düngung untersagt ist, wurden teilweise verbreitert. Ab Januar 2021 sind für besonders stark mit Nitrat belastete „rote“ Gebieten erstmals bundesweit verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählt zum Beispiel die Verringerung des erlaubten Düngeeinsatzes um 20 Prozent unter errechnetem Düngebedarf im Durchschnitt der Flächen des Betriebes.
Am 1. Juli 2020 hat Deutschland für 2 Jahre den Vorsitz von HELCOM übernommen. Deutschland tritt diesen Vorsitz als Bund-Länder-Team an. Eutrophierung ist eines der Schwerpunktthemen der deutschen Präsidentschaft. Ziel ist es u.a. die Umsetzungshindernisse zu analysieren, die dazu führen, dass die Nährstoffreduktionsanforderungen bisher nicht erreicht werden konnten, die Liste der Nährstoff-Hotspots zu aktualisieren und lokal maßgeschneiderte Handlungsansätze zur Reduzierung der Nährstoffeinträge als „best practice“-Beispiele zu entwickeln.
Weitere Information zum deutschen HELCOM-Vorsitz finden Sie hier.
2020
Erlass der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA)
Grundwasser, Oberflächengewässer (Binnen)
Ziele und Inhalte
Mit dem Erlass der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitratgebieten und eutrophierten Gebieten wurde eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, um landwirtschaftliche Flächen auszuweisen, von denen bedeutende Nährstoffeinträge in das Grund- und Oberflächenwasser ausgehen.
Die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen trägt dazu bei, dass Grund- und Oberflächenwasserkörper häufig stark mit Nitrat und Phosphat belastet sind und die Ziele der EU-Nitratrichtlinie nicht erreicht werden. Nach der Ausweisung gelten in diesen Gebieten strenge Auflagen zur Flächenbewirtschaftung, insbesondere zur Düngung, mit dem Ziel, die Nährstoffeinträge in die Gewässer nachhaltig zu verringern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Das Ausweisungsverfahren für Nitratgebiete erfordert zunächst eine Prüfung der Grundwasserkörper auf Überschreitung des Schwellenwerts für Nitrat von 50 mg/l oder alternativ 37,5 mg/l mit langjährig steigender Tendenz. In betroffenen Bereichen erfolgt anschließend unter Berücksichtigung der spezifischen Standortfaktoren eine Analyse des verträglichen und des tatsächlichen Nitrateintrags aus der Landwirtschaft. Im Falle eines Überschusses folgt die Ausweisung als Nitratgebiet.
Grundlage für die Ausweisung von eutrophierten Gebieten sind die Gehalte des Orthophosphat-Phosphors in Fließgewässern und des Gesamtphosphors in Seen. Wird ein guter ökologischer Zustand nicht erreicht, werden verschiedene biologische Parameter und der spezifische Nährstoffeintrag in die Gewässer bestimmt. Sie dienen als Grundlage für die anschließende Ausweisung als eutrophiertes Gebiet.
2020
EU-Verordnung 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
Grundwasser, Oberflächengewässer (Binnen)
Ziele und Inhalte
Ziele der neuen EU-Verordnung sind unter anderem
- die Formulierung einheitlicher Mindestanforderungen an die Qualität des Wassers, das für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet wird,
- die Etablierung eines Risikomanagements bei der Wasserwiederverwendung, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und diese im Rahmen eines Monitorings dauerhaft im Blick zu behalten,
- die Verbesserung der Datentransparenz und -verfügbarkeit durch die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Veröffentlichung von Daten zu verwendetem Wasser für die Bewässerung und die dafür nötigen Genehmigungen sowie
- die Förderung neuer Aufbereitungstechniken.
Die Regelungen zur Wasserwiederverwendung im Rahmen der Verordnung beschränken sich auf die Bewässerung in der Landwirtschaft. Diese beansprucht in den meisten Mitgliedsstaaten einen wesentlichen Teil des verfügbaren Wassers und ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Mit der Verordnung sollen die Wettbewerbsbedingungen für die Erzeugerinnen und Erzeuger in den einzelnen Staaten vereinheitlicht und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft gefördert werden, um der Wasserknappheit entgegenzuwirken.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Verordnung erfordert Anpassungen im deutschen Rechtssystem sowie ergänzende Regelungen auf Bundes- oder Länderebene, beispielsweise zur Bestimmung von Verfahren und den zuständigen Stellen. Die Vorgaben der Verordnung sollen dabei konkretisiert und zum Teil strenger werden, insbesondere in Bezug auf Kontrollen zu Krankheitserregern, den Anforderungen im Risikomanagement sowie den Schutz von Grundwasser, Boden und Trinkwassergewinnungsgebieten.
Ziele und Inhalte
Die Ostseeanrainer und die Europäische Union haben im Oktober 2021 auf der Ministerkonferenz der Helsinki-Kommission (HELCOM) unter deutschem Vorsitz den aktualisierten Aktionsplan zum Schutz der Ostsee verabschiedet. Er schreibt den von der Helsinki-Kommission 2007 angenommenen strategischen Rahmen für eine gesunde Ostsee für diese Dekade fort. Der Ostseeaktionsplan 2021 - 2030 verfolgt unter anderem die Ziele, den Anteil geschützter Gebiete in der Ostsee zu erhöhen sowie Belastungen durch Müll, Nähr- und Schadstoffe, Munitionsaltlasten und Lärm zu reduzieren. So sollen umfassend und ambitioniert die Belastungen und Beeinträchtigungen der Ostsee durch den Menschen weiter reduziert und die Meeresökosysteme wirksam geschützt werden. Zu diesem Zweck formuliert der Aktionsplan zahlreiche Teilziele und etwa 200 Einzelmaßnahmen vor allem zu den Segmenten Biodiversität und Eutrophierung, zu Schadstoffen und zu seebasierten Aktivitäten wie beispielsweise der Schifffahrt und der Fischerei.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Im Rahmen des Aktionsplans sollen insgesamt 30 % der Ostsee unter Schutz gestellt werden. Als Obergrenzen für maximal erlaubte Nährstoffeinträge in die Ostsee setzt der Plan knapp 800.000 Tonnen Stickstoff und knapp 22.000 Tonnen Phosphor pro Jahr fest. Für Einträge aus Deutschland sind davon anteilig rund 9 % für Stickstoff und rund 2 % für Phosphor vorgesehen.
Ziele und Inhalte
Die Anrainer des Nordostatlantiks und die Europäische Union haben im Oktober 2021 eine neue Nordostatlantik-Umweltstrategie für die Jahre von 2021 bis 2030 auf der Ministerkonferenz im portugiesischen Cascais verabschiedet. Sie enthält quantitative Ziele zur Bekämpfung der größten Herausforderungen für den Nordostatlantik: die Auswirkungen des Klimawandels und die Ozeanversauerung, der Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung, einschließlich durch Plastikmüll. Darüber hinaus haben sich die Vertragsstaaten des OSPAR-Übereinkommens auf die Schaffung eines neuen Meeresschutzgebiets verständigt. Das Gebiet ist so groß wie Deutschland und Großbritannien zusammen und dient in erster Linie dem Schutz von Seevögeln.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Auch Deutschland verpflichtet sich als Vertragspartei zur Umsetzung der Vereinbarungen in der Umweltstrategie. Damit muss die Bundesrepublik ihren Beitrag zur Erreichung der umfangreichen Minderungsziele und Maßnahmen für Belastungen im Nordostatlantik leisten. Beispielsweise soll der an den Stränden anfallende Meeresmüll bis 2025 um 50 % und bis 2030 um 75 % reduziert werden. Bis 2030 sollen zudem 30 % des Nordostatlantiks als Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden.