<p>Im Baustein "Reaktiver Stickstoff" des UBA-Umweltatlas erfahren Sie, was reaktiver Stickstoff ist, wie er entsteht und warum er in Deutschland zu schwerwiegenden Problemen für Umwelt und Gesundheit führt. Außerdem zeigen wir Ihnen, was die Politik unternimmt, um die Situation zu verbessern, und geben Ihnen Tipps, wie Sie selbst Ihren Stickstoff-Fußabdruck verkleinern können.</p><p>In der Rubrik „Politisches Handeln“ erfahren Sie, mit welchen Programmen, Zielen und Regelungen die Politik das Thema angeht.</p>
Die Lösung des Stickstoffproblems ist schon seit vielen Jahren Ziel der Umweltpolitik. So wurden in den frühen 1970er-Jahren beispielsweise Stickstoffoxide als Schadstoffe im Umweltprogramm der Bundesregierung behandelt.
Lersner u. Bundesinnenminister Baum präsentieren 1980 Forschungseregbnisse zum schadstoffarmen Motor
1980 auf der Messe Envitec in Düsseldorf präsentierten Lersner und Bundesinnenminister Gerhart Baum Forschungsergebnisse zum schadstoffarmen Motor.
Quelle: Umweltbundesamt
Grundsätzlich gibt es zwei Herangehensweisen, Emissionen zu verringern:
die Vorgabe von Emissionshöchstwerten – allgemein oder bezogen auf einzelne Sektoren oder Tätigkeiten – und
die wirkungsbezogene Festlegung von Grenzwerten der Konzentration in Atemluft, Gewässern und anderen Umweltmedien.
Mit solchen Bestimmungen will die Politik einen nachhaltigen Umgang mit reaktivem Stickstoff erreichen, insbesondere im Handeln großer Emittenten. Dadurch sollen schädliche Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen und den Stoffhaushalt der Natur vermieden oder zumindest so weit wie möglich verringert werden. Wichtige Werkzeuge hierfür sind Strategien, Gesetze und Verordnungen, in denen Grenzwerte sowie politische Ziele und konkrete Maßnahmen verankert werden können. Geschehen ist das zum Beispiel in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016, im Programm nachhaltiger Konsum oder - besonders wichtig für einen niedrigeren Stickstoffausstoß der Landwirtschaft - in der Düngeverordnung. Wie wirksam diese Werkzeuge sein können, zeigen die sukzessive verschärften Euro-Abgasstandards für Pkw: durch sie wurde erreicht, dass die Stickstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr in Deutschland heute deutlich niedriger liegen als zu Beginn der 1990er Jahre. Weitere Möglichkeiten politischen Handelns sind Informationskampagnen oder die monetäre Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoff-Emissionen.
Berücksichtigt werden muss, dass der Bund nicht in allen betroffenen Bereichen zuständig ist. Zum Teil liegt die Verantwortung bei Ländern und Kommunen. Auch von ihnen sind sich viele des Problems bewusst. So wird lokal derzeit unter anderem über Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge diskutiert.
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Grenzwerte für Stickstoffoxide in der Atemluft
Die EU-Luftreinhalterichtlinie legt für Stickstoffoxide folgende Grenzwerte fest:
Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 40 μg/m³ nicht übersteigen. Außerdem darf sie einen Stundenmittelwert von 200 μg/m³ nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschreiten.Erreicht oder übersteigt die NO2-Konzentration in der Luft in drei aufeinander folgenden Stunden den Wert von 400 μg/m³, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden.
Emissionsgrenzwerte für Pkw
Die Emissionsgrenzwerte für Pkw werden durch EU-weite Richtlinien und Verordnungen reguliert. Seit 1991 wurden sie stufenweise verschärft. Derzeit gilt die seit September 2015 für alle neuen Pkw verbindliche Norm Euro 6. Als Grenzwerte für Stickstoffoxide (NOx) gelten damit
für Pkw mit Benzinmotor: 0,06 g/kmfür Pkw mit Dieselmotor: 0,08 g/km
Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide
Deutschland verpflichtete sich mit der neuen NEC-Richtlinie, seine Emissionshöchstmengen von Stickstoffoxiden (NOx, ausgedrückt als NO2) gegenüber dem Jahr 2005 um mindestens folgende Prozentsätze zu verringern:
bis zum Jahr 2020: um 39 Prozentbis zum Jahr 2030: um 65 Prozent
Hauptverursacher von NOx sind die Bereiche Verkehr, Energiewirtschaft und Industrie, die ihre Emissionen daher am stärksten reduzieren müssen.
Emissionshöchstmengen für Ammoniak
Deutschland verpflichtete sich mit der neuen NEC-Richtlinie, seine Emissionshöchstmengen von Ammoniak (NH3) gegenüber dem Jahr 2005 um mindestens folgende Prozentsätze zu verringern:
bis zum Jahr 2020: um 5 Prozentbis zum Jahr 2030: um 29 Prozent
Hauptverursacher ist die Landwirtschaft, die für rund 95 Prozent der NH3-Emissionen verantwortlich ist. Sie muss ihre Emissionen am stärksten reduzieren.
Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation
Für den Schutz der Vegetation definiert die EU-Luftreinhalterichtlinie einen kritischen Wert, dessen Überschreitung für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme unmittelbar schädlich wirken kann.
Kritischer Immissions-Wert: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 30 μg/m³ nicht übersteigen.
Lachgas-Emissionen reduzieren
Im Kyoto-Protokoll ist die Verpflichtung festgelegt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention, zu denen Deutschland zählt, verpflichten sich damit auch, Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß von Lachgas (N20) zu verringern.
Ziele für den Stickstoffeintrag in Nord- und Ostsee
Für die deutschen Zuflüsse zur Nord- und Ostsee legt die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie konkrete Bewirtschaftungszielwerte für die Stickstoffkonzentration fest. Diese dürfen an jeweils definierten Übergabepunkten nicht überschritten werden:
Die Grundwasserrichtlinie legt folgende Grenzwerte fest, um den chemischen Zustand des Grundwasser zu beurteilen:
Nitrat: 50 mg/lNitrit: 0,5 mg/lAmmonium: 0,5 mg/l
Aktionswert für die Nitratgehalt in Gewässern
Die EG-Nitratrichtlinie legt fest, dass bei einer Überschreitung des Aktionswertes von 50 mg Nitrat/l Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Verringerung der Belastung zu erreichen.
Grenzwerte für das Trinkwasser
In Deutschland gelten folgende Grenzwerte für Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist:
Nitrat: 50 mg/l Nitrit: 0,5 mg/l
Regulierung der Abwasserbehandlung
Die Kommunalabwasserrichtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten, das Abwasser in Siedlungsgebieten, in denen mehr als 2.000 Einwohnerwerte Abwasser anfallen, in Kanalisationen zu sammeln und in mindestens zwei Stufen zu behandeln. Stufe 1 ist eine physikalische und/oder chemische Behandlung, Stufe 2 eine biologische Behandlung. Bei Einleitungen in empfindlichen Gebieten schreibt die Richtlinie vor, die Stickstoff-Einleitung
um 70 bis 80 Prozent im Vergleich zur Belastung des Zulaufs oder auf höchstens 15 mg/l N in Siedlungsgebieten mit 10.000-100.000 Einwohnerwerten beziehungsweiseauf höchstens 10 mg/l N in Siedlungsgebieten mit mehr als 100 000 Einwohnerwerten
zu reduzieren. Empfindliche Gebiete sind beispielsweise bereits eutrophe Bäche, Flüsse und Seen, Ästuare und Küstengewässer oder für die Trinkwassergewinnung bestimmtes Oberflächen-Süßwasser.
Stickstoffüberschuss verringern
In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, den jährlichen Stickstoffüberschuss – gemittelt über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren – bis zum Jahr 2030 auf einen Wert von höchstens 70 Kilogramm Stickstoff je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zu senken.
Das Umweltbundesamt geht aufgrund von schutzgutbezogenen Abschätzungen allerdings davon aus, dass mittelfristig eine Absenkung des nationalen Gesamtbilanzüberschusses auf etwa 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar notwendig werden dürfte.
Belastungsgrenzen für empfindliche Land-Ökosysteme
Die Bundesregierung hat in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie als Ziel festgelegt, dass der Anteil der Flächen, die von zu hohen Stickstoffeinträgen betroffen sind, zwischen 2005 und 2030 um 35 Prozent sinken soll. Daraus ergibt sich für 2030 als Zielwert, dass höchstens noch 50 Prozent der Fläche empfindlicher Land-Ökosysteme von zu hohen Stickstoffeinträgen betroffen sein soll.
Stickstoffgehalt von wiederverwendetem Wasser bei Düngung berücksichtigen
In Deutschland gilt für Grund- und Oberflächenwasser sowie für Trinkwasser ein Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Vor Verschmutzungen durch Nitrateinträge aus der Landwirtschaft soll die EU-Nitratrichtlinie Grund- und Oberflächenwasser schützen. In Deutschland wird diese Richtlinie durch die Düngeverordnung umgesetzt. Ein zusätzlicher, strengerer Grenzwert für Stickstoff in aufbereitetem Abwasser wird nicht als notwendig erachtet, da das aufbereitete Wasser keine wesentlichen Nährstofffrachten enthält.
Unabhängig davon müssen bei der zusätzlichen Düngung mit Stickstoff die im aufbereiteten Abwasser enthaltenen Nährstoffe berücksichtigt werden, um die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten.