Die „Stadt für Morgen“: Deutlich mehr Geld für Busse und Bahnen nötig
Nur ein strikter Subventionsabbau setzt ausreichend Geld für einen attraktiven ÖPNV frei.
Lärm ist praktisch überall und rund um die Uhr vorhanden. Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das gestiegene Verkehrsaufkommen. Zudem hat die Zahl der Lärmquellen zugenommen. Beispiele dafür sind Laubbläser oder Großveranstaltungen. Auch sind viele Menschen gegenüber negativen Umwelteinwirkungen generell und insbesondere im Hinblick auf Lärm kritischer geworden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung zahlreicher unterschiedlicher Einzelinstrumente erreichen: von der Fahrzeug- und Fahrwegtechnik über das Steuerrecht bis zur Verkehrs- und Stadtplanung.
Nur ein strikter Subventionsabbau setzt ausreichend Geld für einen attraktiven ÖPNV frei.
Beschwerden über tieffrequente Geräusche oder sogenannte Brummton-Phänomene haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ein neuer UBA-Leitfaden gibt Rat, was beim Aufstellen von Wärmepumpen und Co. beachtet werden sollte.
Die NORAH-Studie (Noise Related Annoyance, Cognition, and Health) zeigt, dass Flug-, Schienenverkehrs-, und Straßenverkehrslärm bei dauerhafter Exposition negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, psychisch wie physisch. Gleichzeitig besteht aber weiterhin hoher Forschungsbedarf.
„Tempo 30“ ist gut für den Lärm- und Klimaschutz und die Verkehrssicherheit. Doch Kommunen stoßen oft auf Hindernisse, wenn sie „Tempo 30“ ausweisen wollen. Ein UBA-Rechtsgutachten zeigt auf, wie Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien geändert werden sollten, um solche Hindernisse abzubauen – und was schon heute möglich ist.
Tag gegen den Lärm 2016: Drei von vier Deutschen fühlen sich durch Lärm gestört. Mit Tempo 30 wird es nicht nur leiser, sondern auch sicherer.
Neben der Lärmsanierung von belasteten Bereichen fordert die EU-Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete und Maßnahmen gegen eine Lärmzunahme in diesen Gebieten. Auf einer Veranstaltung des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik werden aktuelle Beispiele vorgestellt und Erfahrungen mit den Teilnehmenden diskutiert.
Am 18. Juni 2014 führt der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. gemeinsam mit dem Umweltbundesamt in Berlin eine Veranstaltung zum Thema Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch.