Herkunftsnachweisregister (HKNR)

Was ist das Herkunftsnachweisregister?
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Was ist das Herkunftsnachweisregister?

Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.

Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass der erworbene Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien transparent. Sie bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern damit die notwendige Verlässlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

 

Herkunftsnachweise und Register

Die verpflichtende Stromkennzeichnung des Energieversorgers (nach § 42 EnWG) liefert den Endkundinnen und Endkunden wichtige Informationen zu ihrem Strom. Seit Januar 2013 darf ein Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien (EE) kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn er für die gelieferte Menge EE-Strom auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet hat. Damit wird die Stromkennzeichnung verlässlicher, und eine Doppelvermarktung wird ausgeschlossen.

Herkunftsnachweise

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  1. Schritte zur Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen
  2. Das System der Herkunftsnachweise in Deutschland
 

Gesetzgebung zum Herkunftsnachweisregister

Das Herkunftsnachweisregister wurde am 1. Januar 2013 in Betrieb genommen. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Herkunfts- und Regionalnachweisdurchführungsverordnung (HkRNDV) sowie die Herkunfts- und Regionalnachweisgebührenverordnung.

Beide Verordnungen traten am 21. November 2018 in Kraft und damit die vorhergehenden Verordnungen außer Kraft. Die Verordnungen können in einer nichtamtlichen Lesefassung mit Begründung unter „Dokumente“ heruntergeladen werden.

§ 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes regelt gemeinsam mit der Erneuerbare-Energien-Verordnung – EEV) vom 17. Februar 2015 den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt.

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich an das Herkunftsnachweisregister.

 

Informationen für Energieversorger

Die detaillierten Regelungen für den Registerbetrieb finden Sie in der Herkunfts- und Regionalnachweisdurchführungsverordnung (HkRNDV). Für die Teilnahme am Register fallen Gebühren an. Informationen hierzu finden Sie in der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung.

Sie können sich im HKNR registrieren. Da zur Identifizierung ein PostIdent-Verfahren erforderlichen ist, nimmt die Registrierung bis zu Ihrer Freischaltung und Kontoeinrichtung mehrere Werktage in Anspruch. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen. Für die Registrierung als natürliche oder juristische Person rufen Sie die Startseite des Herkunftsnachweisregisters auf.

Führen Sie folgende Schritte durch und halten Sie diese Unterlagen bereit:

  • Sie geben alle wichtigen Daten der natürlichen oder juristischen Person ein.
  • Sie drucken den Coupon für das PostIdent-Verfahren aus und gehen damit zu einer beliebigen Postfiliale zwecks Identifizierung.
  • Sie laden ein Scan des Handelsregisterauszugs/der Handelsregisterauszüge hoch.
  • Bei Bedarf können sie die Bevollmächtigung für Kontoinhaber / Bevollmächtigung für Dienstleister herunterlade, ausfüllen und hochladen.

Eine Kurzanleitung mit näheren Informationen zur Registrierung, ist ebenfalls auf der Startseite des Herkunftsnachweisregisters abrufbar.

 

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung zeigt den Verbraucher*innen die Zusammensetzung des Stromes, den sie bezogen haben. Darin werden die Anteile der Energiequellen abgebildet. Diese Gesamtheit der Anteile wird auch als Strommix bezeichnet. Ein Strommix kann sich entweder auf ein bestimmtes Produkt beziehen oder auf den gesamten Stromvertrieb eines Lieferanten.

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) müssen ihren eigenen Strommix bei der Veröffentlichung dem Strommix des Bundesdurchschnitts gegenüberstellen. Darüber hinaus zeigt die Stromkennzeichnung die Umweltauswirkungen, die sich aus dem Stromverbrauch ergeben. Hier wird die Menge des entstehenden Kohlendioxids und des radioaktiven Abfalls je erzeugter Kilowattstunde Strom gezeigt. Alle Informationen, die zur Stromkennzeichnung gehören, müssen die EVU verbrauchsfreundlich und in grafisch visualisierter Form darstellen.

Die EVU müssen die Stromkennzeichnung bis zum 1. November eines Jahres für das vorhergehende Stromlieferjahr erstellen und veröffentlichen. Sie müssen die Stromkennzeichnung im Rahmen der Rechnungsstellung gegenüber ihren Stromkundinnen und Stromkunden zeigen, ebenso wie in ihrem Werbematerial sowie auf der eigenen Website veröffentlichen. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Verbindung der Stromkennzeichnung mit Herkunfts- und Regionalnachweisen

Sofern ein EVU Ökostrom verkauft, enthält der Strommix direkt vermarktete erneuerbare Energien. Für diese Mengen muss das EVU im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes Herkunftsnachweise entwerten.

Seit dem 1. Januar 2019 dürfen EVU auch Regionalstrom liefern und in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen. Für die Menge EEG-Strom aus Anlagen in der Stromverbrauchsregion der Stromverbraucher*innen muss dann das EVU Regionalnachweise im Regionalnachweisregister des Umweltbundesamtes entwerten.

Über die Probleme der Stromkennzeichnung und deren Lösung klären wir in dieser Präsentation auf.

 

Informationen für Netzbetreiber

Das Herkunftsnachweisregister im ⁠UBA⁠ (HKNR) bezieht die Daten zur Stromerzeugung von den Netzbetreibern. Der Start der Kommunikation geht dabei immer vom HKNR aus; die Netzbetreiber müssen nicht von sich aus aktiv werden und liefern dem HKNR keine Daten ohne ausdrückliche Anforderung. Der Ablauf, wie die Kommunikation mit den Netzbetreibern aufgebaut wird, kann unter Downloads für Netzbetreiber nachgelesen werden. Das UBA verwendet für die Erstkontaktaufnahme mit den Netzbetreibern die Daten aus der BDEW-Codenummerndatenbank.

Ergänzende Informationen zur Umsetzung des jeweils gültigen HKNR-Anwendungshandbuches (AHB; jeweils festgesetzt durch Mitteilungen der Bundesnetzagentur, abrufbar unter www.edi-energy.de) und die Prozessbeschreibung können als FAQs unter „Häufige technische Fragen zum HKNR“ sowie als Prozessablaufdiagramme unter Downloads für Netzbetreiber heruntergeladen werden. Gültig ist grundsätzlich das aktuelle HKNR-AHB.

Die Daten des HKNR für den Austausch von EDIFACT-Nachrichten mit den Netzbetreibern lauten:

GLN: 4399902157025
E-Mail: edifact(at)hknr.de

 

Internationale Zusammenarbeit: Association of Issuing Bodies (AIB)

Die AIB ist ein Dachverband derjenigen Stellen, die in Europa Herkunftsnachweisregister führen. Derzeit sind in der AIB nationale registerführende Stellen aus 25 europäischen Staaten vertreten. Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) ist Mitglied in diesem Verein, der eingetragen ist nach belgischem Recht.

Die AIB bietet einen umfassenden Qualitätsstandard (EECS® Rules) und eine Datenschnittstelle (AIB Hub) zum elektronischen Transfer von Herkunftsnachweisen (HKN) zwischen den angeschlossenen nationalen Herkunftsnachweisregistern.

Der Qualitätsstandard konkretisiert die einschlägigen Vorgaben der europäischen Richtlinie 2018/2001/EG für die registerführenden Stellen und konkret auch für die Herkunftsnachweise (HKN). Der AIB Hub prüft alle über ihn übertragenen HKN auf Übereinstimmung mit dem Standard. Mit regelmäßigen Audits bei den nationalen Herkunftsnachweisregistern stellt AIB sicher, dass alle Vorgaben des Standards eingehalten werden. Dies bedeutet, dass jeder importierte HKN, der für ein deutsches Stromprodukt genutzt wird, die Qualitätskontrolle der AIB durchlaufen hat.

Seit 2013, dem Start des deutschen Herkunftsnachweisregisters, ist das UBA im AIB aktiv und an den AIB Hub angeschlossen, um den grenzüberschreitenden Handel von HKN zu gewährleisten. Die internationale Übertragung von HKN (Import/Export) ist ausschließlich über den AIB Hub möglich.

Das UBA bringt sich mit großem Engagement in alle AIB-Gremien ein und trägt damit wesentlich zur Umsetzung und Weiterentwicklung des europäischen Herkunftsnachweissystems bei.

Die aktuelle Länderstatistik finden Sie bei der Association of Issuing Bodies.

 

Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise

Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien sind international handelbar. Das ⁠UBA⁠ muss dabei die Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der Herkunftsnachweise und des Herkunftsnachweissystems sicherstellen. Welchen Standards die Herkunftsnachweise genügen müssen, steht im Artikel 19 der EU-Richtlinie 2018/2001/EU. So müssen zum Beispiel der Produktionszeitraum und die Energiequelle für eine erzeugte Energieeinheit auf dem Herkunftsnachweis angegeben sein. Doch nicht alle Vorgaben sind schnell und eindeutig überprüfbar. Deshalb ließ das ⁠UBA⁠ für ausgewählte Staaten klären, ob Herkunftsnachweise aus diesen Ländern grundsätzlich anerkennungsfähig sind. Diese juristische und energiewirtschaftliche Untersuchung erfolgte durch Becker Büttner Held Rechtsanwälte (BBH) und das Öko-Institut e. V. im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes finden Sie unter Downloads im Reiter „HKN-Anerkennung/ GO recognition“.

 

Downloads

Hier können Sie Dokumente über Informationen, Veranstaltungen und Formulare zum Herkunftsnachweisregister und Regionalnachweisregister herunterladen.

  • Sechste Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR)

    Am 25. und 26. April 2023 fand im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau die dritte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters statt.

    zu den Vorträgen

  • Stakeholder-Workshop „Weiterentwicklung der optionalen Kopplung im HKNR“ (18.11.2021)

    Am 18.11.2021 veranstalteten wir ein Stakeholder-Workshop mit dem Themenschwerpunkt „Weiterentwicklung der optionalen Kopplung im HKNR“.
    Die Präsentationsfolien stellen wir Ihnen hier zum Download (PDF-Datei, 554 KB) bereit.

    Folien zum Workshop Kopplungsbericht

  • Web-Seminar, Schwerpunkt: Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen - Probleme und deren Lösung (24.09.2020)

    Am 24.09.2020 führten wir ein Web-Seminar mit dem Themenschwerpunkt „Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen“ durch. Die Präsentationsfolien stellen wir Ihnen hier zum Download (PDF-Datei, 758 KB) bereit.

    Folien zum Web-Seminar

  • Unterlagen zur Fachtagung am 16./17. April 2018

    Am 16. und 17. April 2016 fand im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters statt.

    zu den Vorträgen und Workshop-Ergebnissen

  • Unterlagen zur Fachtagung am 26./27. April 2016

    Am 26. und 27. April 2016 fand im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau die vierte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters statt.

    zu den Vorträgen und Workshop-Ergebnissen

  • Unterlagen zur Fachtagung am 21./22. April 2015

    Am 21. und 22. April 2015 fand im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau die dritte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters statt.

    zu den Vorträgen und Workshop-Ergebnissen

  • Labelgespräch 27. Juni 2014

    Am 27. Juni 2014 führte das Herkunftsnachweisregister mit Vertretern von Labelorganisationen, Ökostromhändlern, Umweltgutachtern und beteiligten Fachgebieten aus dem Umweltbundesamt einen Workshop zu Zusatzangaben und Labels für Ökostrom als Inhalt der Herkunftsnachweise (HKN) durch. Die rund 20 Teilnehmenden diskutierten am Vormittag über das sogenannte „Independent Criteria Scheme“ (ICS) innerhalb des European Energy Certificate System (EECS), bei dem die Labelinformation mit HKN übertragen werden können. Es wurde vorgestellt, wie das Konzept HKN inklusive ICS in der Schweiz umgesetzt ist. Weiterhin stellten Vertreter zwei der derzeit drei im EECS geführten Label vor. Vorträge und Diskussionen am Nachmittag drehten sich um die in Deutschland angebotenen Zusatzangaben auf HKN nach § 8 Absatz 2 HkNDV. Ein ausführlicher Bericht erfolgt über den Newsletter.

    Sämtliche Vorträge des Workshops

  • Unterlagen zur Fachtagung am 30. Januar 2014

    Am 30.01.2014 ludt das HKNR nach seinem ersten Jahr des Registerbetriebs zum Erfahrungsaustausch.

    zu den Vorträgen und Workshop-Ergebnissen

  • Unterlagen zu den Berliner Energietagen 2013

    Am 16. Mai präsentierte das Umweltbundesamt der Fachöffentlichkeit den gegenwärtigen Stand der Aufbauarbeiten. Dabei diskutierte man mit den circa 80 Teilnehmenden über technische Fragen ebenso wie über den Aspekt des Verbrauchschutzes. In einer Podiumsdiskussion mit Anwendern des Herkunftsnachweisregisters ging es anschließend vor allem um den Nutzen der Zusatzangaben, die das Herkunftsnachweisregister anbietet.

    Vortrag Dr. Klaus Müschen, UBA Vortrag Christof Timpe, Öko-Institut Vortrag Felix Korb, OFFIS Vortrag Michael Lenzen, CertiQ Podiumsdiskussion

  • Unterlagen zur Fachtagung am 18. Januar 2012

    Bitte beachten Sie, dass einige Themen nach der Tagung überarbeitet wurden und die Inhalte der Vorträge daher nicht mehr alle aktuell sind.
    Das Umweltbundesamt stellte der Fachöffentlichkeit am 18. Januar 2012 im Rahmen einer Tagung sein Konzept für den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema „Herkunftsnachweisregister“ und den künftigen Registerbetrieb erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus acht europäischen Staaten konkrete Inhalte und Fragen im Rahmen kleiner Workshops. Die wesentlichen Informationen aus der Tagung, stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

    Vorträge vom Vormittag Vorträge vom Nachmittag Der grüne deutsche Sonderweg

  • Konsultation des Leitfadens gekoppelte Herkunftsnachweise

    Die Frist zur Konsultation des Leitfadens zu Anforderungen und Prüfumfang bei der Entwertung gekoppelter Herkunftsnachweise endete am 05.01.2024. Der Leitfaden wird nunmehr unter Berücksichtigung der Konsultationsbeiträge überarbeitet und finalisiert und nach Abschluss hier veröffentlicht.

  • Prüfaufgaben des Umweltgutachters

    Prüfaufgaben des Umweltgutachters

  • Nutzungsbedingungen für das Herkunftsnachweis- und das Regionalnachweisregister

    In Kraft ab 21.01.2020

    Nutzungsbedingungen für das Herkunftsnachweis- und das Regionalnachweisregister

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