Mit Ökostrom das Klima schützen

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- Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).
- Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.
Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.
Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.
Beim Strom-Wechsel zu beachten:
Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken „Elektrogeräte“, „Heizen & Bauen“ und „Mobilität“. Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise.
Umweltsituation: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2019 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 203 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Mio. t CO2e) vermieden werden. Davon entfielen 159 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Umweltbundesamt 2020). Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2019 wurden in Deutschland insgesamt 244 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Im Jahr 2018 hatten fast 90 % des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen einen EEG-Vergütungsanspruch (BMWi, AGEE-Stat 2019).
Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier.
Gesetzeslage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über das EEG-Umlagesystem von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern gemeinsam bezahlt und kann somit nicht einzelnen Stromkunden „zugeordnet“ werden. Auch wer Ökostrom bezieht, zahlt deshalb mit jeder Kilowattstunde die EEG-Umlage. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden.
Damit grüner Strom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für verkauften Ökostrom müssen in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwertet werden. Nur dann darf Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher ausgewiesen. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.
Seit Jahresbeginn 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchenden eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte anbieten. Ziel ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostromtarifen ist immer noch stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 26 % gestiegen (Bundesnetzagentur, Umsatz und Marktanteil von Ökostrom). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II (UBA 2019) 1157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben in genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2018 49 % (Bundesnetzagentur 2020) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Im Zuge des Forschungsprojektes „Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise“ (UBA 2018) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. In 2018 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge von 100 TWh entwertet. Dies entspricht einem Anstieg von 22% gegenüber 2013.
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