Ökostrom
Mit erneuerbaren Energien die Umwelt schützen
Quelle: Thaut Images / Fotolia.com
Mit erneuerbaren Energien die Umwelt schützen
Quelle: Thaut Images / Fotolia.com
- Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).
- Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.
Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.
Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.
Grüner Strom - Label
Quelle: Grüner Strom Label e.V.
Ok-Power-Label
Quelle: EnergieVision e.V.
Ok-Power-Label (Plus)
Quelle: EnergieVision e.V.
Beim Strom-Wechsel zu beachten:
Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken Elektrogeräte, Heizen & Bauen und Mobilität. Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise.
Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken.
Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK)
Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser!
Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK)
Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.
Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK)
Umweltsituation: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2022 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 232 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Mio. t CO2e) vermieden werden. Davon entfielen 180 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Umweltbundesamt 2023). Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2022 wurden in Deutschland insgesamt 254 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier.
Gesetzeslage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit Regionalnachweisen (s.u.).
Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.
Seit Jahresbeginn 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 22 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2022). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II (UBA 2019) 1.157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2021 gut 51 % (51,4 %, S. 323, Bundesnetzagentur 2022) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2020 entfielen auf den Haushaltssektor knapp 50 % des gelieferten Ökostroms (50,68 %, S. 309, Bundesnetzagentur 2021).
Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (UBA 2018) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2021 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 145.472.021 MWh entwertet.
Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.
Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 54.569 MWh Regionalnachweise entwertet. Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. Für 2021 hat sich diese Menge mit 572.290 MWh nochmals mehr als verdoppelt.
Herkunftsnachweis
Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete HKN geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Endkund*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde.
Quelle: UBA HKNR (2021)
Regionalnachweis
Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Endkundinnen und Endkunden im betreffenden Jahr geliefert wurde.
Quelle: RNR (2021)
Weitere Informationen finden sich unter:
Quellen: