Bisphenol A-freie Produkte nicht zwangsläufig gut für Mensch und Umwelt
In Kassenbons wurde Bisphenol A kürzlich durch Ersatzstoffe wie Bisphenol S ersetzt. Quelle: pure-life-pictures / Fotolia |
Die Industriechemikalie Bisphenol A wird zurecht aus immer mehr Verbraucherprodukten verbannt – etwa zu Jahresbeginn 2020 aus Thermopapier für Kassenbons. Denn sie wirkt wie ein Hormon und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen sowie Tieren in der Umwelt beeinträchtigen und vielleicht sogar die Entstehung bestimmter Tumore fördern. Das Problem: Die Ersatzstoffe sind nicht unbedingt besser für Mensch und Umwelt. Wie eine aktuelle Studie des UBA zeigt, taugen 43 der 44 untersuchten Stoffe nicht als Ersatz – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Lediglich bei einem Stoff, Pergafast 201, gab es aus den in der Studie durchgeführten Tests keinen Hinweis auf eine hormonähnliche Wirkung. Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften, wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung in Organismen, wurden nicht untersucht.
Auf Grundlage der EU-Chemikalienverordnung REACH ist nun in Diskussion mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) zu entscheiden, für welche Stoffe der Gruppe der Bisphenole weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonelle Wirkung abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden EU-weit geeignete Maßnahmen eingeleitet, etwa eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Für Kassenbons gilt vorerst weiter: Entsorgt gehören sie in den Restmüll. Denn über das Altpapierrecycling könnten sonst die unerwünschten Stoffe zu uns zurück gelangen, zum Beispiel über Toilettenpapier. Es gibt mittlerweile zwar schon komplett bisphenolfreie Kassenzettel, allerdings ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht möglich, diese von bisphenolhaltigen Bons zu unterscheiden.