Die Beisetzung biologisch abbaubarer Urnen wird als unbedenklich eingestuft – sofern drei wichtige Bodenfaktoren beachtet werden. Um eine Kontamination des Grundwassers und eine Belastung des Bodens zu verhindern, müssen der pH-Wert des Bodens, der Abstand zum Grundwasser sowie die Schwermetallvorbelastung des Bodens berücksichtigt werden.
Totenaschen enthalten Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel und Chrom. Diese werden im Laufe des Lebens meist über die Nahrung oder die Atemluft aufgenommen. Viele sind als essentielle Spurenelemente lebensnotwendig, wirken in leicht erhöhten Konzentrationen aber schädigend auf den Menschen. Schwermetalle reichern sich zudem während der Kremation in der Asche der Verstorbenen an. Das sind prozessbedingte Schwermetalleinträge aus hitzebeständigen Metallbauteilen des Kremationsofens. Weitere Quellen für Schwermetalle sind das Holz des Sarges und Kleidungsstücke aus chromgegerbtem Leder.
Die Studie der Albert Ludwigs Universität Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ging konkret der Frage nach, ob von den mit Kremationsaschen in den Boden eingetragenen Stoffen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme ausgeht. Eine Analyse von Totenaschen ist in Deutschland allerdings rechtlich nicht zulässig (§168 StGB Störung der Totenruhe). Deshalb wurden zur Gewinnung von Modellaschen in fünf verschiedenen Kremationsanlagen Verbrennungen nur mit Stroh und synthetischem Abdeckmaterial ausgekleideter Särge durchgeführt. Zudem wurden Literaturwerte bezüglich durchschnittlicher Gehalte der untersuchten Stoffe im menschlichen Körper herangezogen und Untersuchungen hinsichtlich des Einflusses verschiedener bodenchemischer Parameter auf die Mobilisierung und Freisetzung von Schwermetallen in Form von Säulen- und Batch-Versuchen mit Boden-Modellasche-Mischungen angestellt. Zuletzt gab es auch Versuche zur Simulation eines Grundwasseranstieges und Langzeituntersuchungen in Laborlysimetern (Laborgerät zur Simulation und Untersuchung von chemischen Stofftransporten in Böden). Als Ergebnis wurden Handlungsempfehlungen für eine sichere Bewirtschaftung von Bestattungswäldern abgeleitet.
Handlungsempfehlungen:
- Der Betrieb von Bestattungswäldern ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf Standorten mit einem Boden pH-Wert von 4-6,5 in der für die Beisetzung der Urnen vorgesehenen Tiefe unproblematisch. Stark saure, neutrale oder basische Standorte dagegen bergen die Gefahr einer Kontamination des Grundwassers. Hier sollten keine kompostierbaren Urnen beigesetzt werden.
- Für den sicheren Betrieb von Bestattungswäldern muss ein Kontakt der biologisch abbaubaren Urnen mit dem Grundwasser konsequent vermieden werden. Für die Beisetzungen wird daher ein Abstand von einem Meter zwischen dem Bestattungshorizont der Urnen und dem standortspezifisch höchsten Grundwasserstand empfohlen.
- Schwermetalleinträge aus Urnen in Bestattungswäldern können auf Standorten mit bereits erhöhten Schwermetallgehalten im Boden zu einer Überschreitung der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (Bundesministerien für Justiz und für Verbraucherschutz, 1999) führen. Aus diesem Grund sind zuvor Analysen zur Schwermetallvorbelastung der Böden ratsam, um die Gefahr einer Überschreitung der Vorsorgewerte auszuschließen beziehungsweise zu minimieren.
Weitere Maßnahmen:
Auch auf den rund 35.000 Bestandsfriedhöfen steigt der Einsatz kompostierbarer Urnen. Das UBA rät dazu, die Empfehlungen auch hier zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk gilt den gesundheits- und umweltrelevanten Chrom(VI)-Verbindungen, welche unter den Verbrennungsbedingungen in Krematorien gebildet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass die Kremationsöfen Verursacher der hohen Gehalte dieser hochtoxischen Verbindungen in Kremationsaschen sind. Die Chrombelastung der Kremationsaschen lässt sich daher am effektivsten durch Modifikationen der Kremationstechnik vermindern, etwa durch Einsatz chromfreier Materialien. Aber auch Untersuchungen zur Wirksamkeit einer thermischen Nachbehandlung der Aschen sollten vorangetrieben werden.