In Deutschland werden annähernd 70 % des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Dieser Hintergrund unterstreicht, warum der Nitratgrenzwert für das Grundwasser so wichtig ist: Denn auch in der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter festgelegt. Er gilt dem Schutz der menschlichen Gesundheit und stellt sicher, dass unser Trinkwasser auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet ist.
Zu viel Nitrat im Trinkwasser gefährdet die menschliche Gesundheit. In einem nur schwachsauren Magenmilieu wird das Nitrat zu Nitrit umgewandelt und kann dort mit bestimmten Eiweißabbauprodukten zu krebserregenden Nitrosaminen reagieren. Das Nitrit selbst ist für Säuglinge und Kleinkinder bedrohlich: Gelangt es ins Blut, stört es den Sauerstofftransport und kann die sogenannte "Blausucht", auch "Methämoglobinämie" genannt, auslösen.
Belastetes Grundwasser wird daher aufwändig aufbereitet oder verdünnt, bevor es als Trinkwasser in die Wasserleitungen kommt. Betroffene Trinkwasserbrunnen werden verlegt oder vertieft, damit sie sauberes Wasser fördern. Dank dieser Maßnahmen wird der Grenzwert der Trinkwasserverordnung in (nahezu) allen Proben der amtlichen Trinkwasserüberwachung eingehalten. Doch die Maßnahmen haben ihren Preis. Und die Kosten tragen in der Regel die Endverbraucher.
Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben ab sofort die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms.
In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen.