Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung

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Die GAP hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der nationalen Agrarpolitik.
Quelle: Martina Chirnielewski / Fotolia.com

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist ein umfangreiches Steuerungs- und Finanzierungsinstrument für die europäische Landwirtschaft und auch den Umweltschutz in der Landwirtschaft. Aus Sicht des UBA sollte die GAP konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Umweltleistungen“ ausgerichtet werden, um starke Anreize für Umwelt- und Naturschutz zu setzen.

Inhaltsverzeichnis

 

Was ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)?

Die GAP beeinflusst und gestaltet die Agrarpolitik der verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in großem Maße mit – über die europäischen Agrarsubventionen und die Regelungen, nach denen sie ausgezahlt werden. Sie ist einer der am stärksten gemeinsam abgestimmten und finanzstärksten Politikbereich der EU und trat 1962 in Kraft. Ziele und Grundsätze sowie die finanzielle Ausstattung des gesamten europäischen Agrarsektors werden auf EU-Ebene geregelt. Alle sieben Jahre werden Grundsätze und Finanzmittel mit Blick auf die sich wandelnden Lebensverhältnisse und Herausforderungen angepasst. Im Januar 2023 hat eine neue GAP-Förderperiode begonnen (siehe auch: "Wie funktioniert die GAP?").

Würden diese Gelder konsequent für Agrarumweltschutz nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ eingesetzt, könnten sie heute bestehende Umweltprobleme der Landwirtschaft deutlich mindern. Aktuell werden die Potenziale aus Umweltsicht jedoch nicht ausgeschöpft.

Weitere Information finden Sie hier: "Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung"

 

Wie hat sich die GAP in den letzten Jahrzehnten entwickelt?

In den Anfangsjahren der GAP stand die Effizienzsteigerung der Landwirtschaft im Vordergrund. Um die Bevölkerung in der Nachkriegszeit ausreichend mit Nahrungsmitteln zu versorgen, sollte mehr produziert werden. Deshalb gab es für Agrarprodukte gekoppelte Zahlungen: je mehr produziert wurde, desto höher fielen die Subventionen aus. Dies führte zu einer hohen Überproduktion, die in "Milchseen" und "Butterbergen" endete.

Um die Überproduktion in den Griff zu bekommen, gibt es seit 1992 von der Produktion entkoppelte Direktzahlungen (aus der sogenannten ersten Säule). Sie bemessen sich an der landwirtschaftlichen Fläche der Betriebe: Je mehr Fläche, desto höher die Direktzahlungen. Damit soll das Einkommen der Landwirte und Landwirtinnen unterstützt werden. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung.

Mittlerweile zeigt sich, dass die Direktzahlungen in Milliardenhöhe ihr Ziel häufig verfehlen. Über die Hälfte der Landwirtinnen und Landwirte hat das bewirtschaftete Land gepachtet. Die hohen Direktzahlungen kalkulieren die Landbesitzerinnen und –besitzer häufig bei der Pacht ein. So verfehlen die Direktzahlungen den Zweck der Einkommenssicherung der Landwirtinnen und Landwirte oftmals. Zudem sind die Zahlungen kaum an Bedingungen (z.B. Umweltschutzauflagen) geknüpft, sondern werden pauschal nach Fläche ausgezahlt.

Mit der GAP-Reform 2013 wurde das "Greening" eingeführt. Betriebe erhielten 30 Prozent der Direktzahlungen nur dann, wenn sie bestimmte Umweltmaßnahmen umsetzten. Das "Greening" umfasste Vorgaben zum Erhalt von Dauergrünland, zur Fruchtartendiversität und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Die Greening-Auflagen führten kaum zu Änderungen in der Bewirtschaftung der Flächen und haben dementsprechend aus Umweltsicht kaum zusätzliche positive Effekte bewirkt.

Weitere Information finden Sie hier: ⁠UBA⁠-Forschungsprojekte "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes – GAPEval", "Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer – GAPEval II" sowie deren Kurzfassung.

 

Brauchen wir EU-Subventionen für die Landwirtschaft?

Eine gemeinsame Agrarpolitik in der EU ist grundsätzlich sinnvoll, da sie einheitliche Standards für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgibt und sich die Produktionsbedingungen in den verschiedenen Ländern angleichen. Das sorgt für fairere Marktbedingungen. Gleichzeitig werden aber auch die Möglichkeiten, auf Kosten von Umwelt, ⁠Klima⁠ und Tierwohl zu produzieren, eingegrenzt.

Auch Agrarsubventionen sind sinnvoll – sofern sie Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft honorieren. Bei der aktuellen Förderpolitik ist dies mit Blick auf die Umweltleistungen nicht in ausreichendem Maße der Fall.

 

Welche Auswirkungen hat die Landwirtschaft auf die Umwelt?

Die Landwirtschaft hat für den Schutz der Umwelt eine hohe Bedeutung und große Verantwortung. Sie kann dazu beitragen, eine vielfältige, artenreiche und intakte Kulturlandschaft zu erhalten. Dieser Aufgabe kommt die Landwirtschaft jedoch nicht ausreichend nach. Seit Jahrzehnten wird auf Kosten der Umwelt produziert, ohne dass sich entscheidend etwas verbessert hat.

Hervorzuheben sind insbesondere der Verlust der Artenvielfalt, die intensive Düngung mit Stickstoff und Phosphor, sowie die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft.

Der Verlust der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft wird unter anderem verursacht durch den Verlust von Lebensräumen und Nahrungsquellen, durch enge Fruchtfolgen, die Ausräumung der Landschaft und den intensiven Pflanzenschutzmitteleinsatz.

Die intensive Düngung führt dazu, dass große Mengen an Stickstoff und Phosphor in die Umwelt gelangen, die unsere Gewässer – auch das Grundwasser – belasten, die Luftqualität reduzieren und zum ⁠Klimawandel⁠ beitragen.

Nicht nur die Düngung führt zu Treibhausgasemissionen. Die Landwirtschaft emittiert auch das ⁠Treibhausgas⁠ Methan, welches insbesondere von Wiederkäuern wie Rindern ausgestoßen wird. Hinzu kommen erhebliche Kohlenstofffreisetzungen durch die ackerbauliche Nutzung ehemaliger Moorstandorte.

Darüber hinaus gefährden Pflanzenschutzmittel und in den Düngemitteln enthaltene Schwermetalle, gefährliche Chemikalien und Rückstände von Arzneimitteln aus der Intensivtierhaltung terrestrische und aquatische Ökosysteme.

Eine nicht standortangepasste Bewirtschaftungsweise, wie das Befahren mit schweren Maschinen oder nicht ausreichende Bodenbedeckung mit Pflanzen können den Boden schädigen, verdichten und zur ⁠Erosion⁠ führen.

Die Bundesregierung hat für einige dieser Umweltprobleme Ziele formuliert. Beispielsweise sah die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor, dass im Jahr 2010 ein Stickstoffüberschuss von 80 kg/ha erreicht wird. Dieser Zielwert wurde jedoch erst zehn Jahre später erreicht. Als neues Ziel soll bis 2030 der Überschuss bei 70 kg/ha liegen (Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021). Kurzum, die Landwirtschaft in Deutschland ist mitverantwortlich dafür, dass zahlreiche politische Umweltziele in den Bereichen Artenvielfalt, Boden-, Gewässer- und Luftqualität sowie bei den Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden.

Weitere Information finden Sie hier: "Umweltbelastungen der Landwirtschaft", "Daten zur Umwelt 2018: Umwelt und Landwirtschaft" und "Umweltprobleme der Landwirtschaft - eine Bilanz".

 

Welche Ziele verfolgt die GAP ab 2023?

Für die GAP ab 2023 hat die EU-Kommission die Ziele der Agrarpolitik an die veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Sie betreffen wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange. Formuliert sind sie in neun spezifischen Zielen und einem Querschnittsziel:

  • Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Wiederherstellung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses in der Lebensmittelversorgungskette
  • Klimaschutz⁠- und Klimaanpassung
  • Schutz natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft
  • Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
  • Förderung des Generationswechsels
  • Förderung lebendiger ländlicher Gebiete
  • Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit
  • Querschnittsziel: Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung
 

Wie sieht die Finanzplanung für die GAP aus?

Der mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 sieht für die GAP insgesamt 336,4 Mrd. Euro vor. Dies macht immer noch knapp ein Drittel des gesamten EU-Haushaltes aus, bedeutet jedoch einen Einschnitt in den Gesamtmitteln im Vergleich zur vorangegangenen GAP-Periode. Die Kürzungen fallen für die finanziell besser ausgestattete erste Säule deutlich geringer aus. Umso höher sind dadurch die Kürzungen in der zweiten Säule. Betroffen sind davon beispielsweise die Agrarumweltmaßnahmen, die über die zweite Säule finanziert werden.

Für den Zeitraum 2023 bis 2027 sind für Deutschland insgesamt etwa 30 Mrd. Euro eingeplant. Für die erste Säule stehen – nach Umschichtung in die zweite Säule – etwa 21,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon ist pro Jahr eine Mrd. Euro für sogenannte Öko-Regelungen veranschlagt, die die Landwirte freiwillig umsetzen können. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und in die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit.

Weitere Informationen finden Sie hier: ⁠BMEL⁠-Veröffentlichung "Kurzfassung zum GAP-Strategieplan", Website der EU-Kommission "Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik" und ⁠UBA⁠-Website "Umweltmaßnahmen im Agrarbereich"

Die Abbildung zeigt die GAP-Mittel für Deutschland 2023-2027. Für die 1. Säule sind im gesamten Zeitraum etwa 21,5 Mrd. Euro an EU-Geldern vorgesehen. Für die 2. Säule wurden (ohne Umschichtungen) etwa5,5 Mrd. Euro angesetzt.
GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Diagramm als PDF
 

Wie funktioniert die GAP?

Die GAP ab 2023 hält an der bisherigen 2-Säulen-Struktur mit flächengebundenen Direktzahlungen als Einkommensunterstützung für Landwirtinnen und Landwirte fest. Damit ist die Möglichkeit vertan, die europäische Agrarförderung konsequent nach dem Prinzip "öffentliches Geld für öffentliche Umweltleistungen" auszurichten und verstärkt Anreize für Agrarumweltmaßnahmen zu setzen.

Die Mitgliedsstaaten haben jedoch deutlich mehr Spielräume für die Gestaltung der nationalen Agrarpolitik. Wie sie diese Spielräume nutzen, müssen sie in nationalen Strategieplänen darlegen und von der EU-Kommission genehmigen lassen (siehe auch "Wie soll der Erfolg bei der Umsetzung der GAP bewertet werden?"). Die GAP-Verordnungen lassen damit sowohl eine ambitionierte, als auch eine wenig ambitionierte Agrarumweltpolitik zu. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass viele EU-Mitgliedsstaaten nationale Spielräume zur Stärkung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft nicht umfänglich genutzt haben. Erste Einschätzungen deuten darauf hin, dass dies auch für die aktuelle GAP der Fall ist (Studie von BirdLife International, EEB und NABU zur Bewertung der Strategieplänen "New CAP unpacked… and unfit").

Die bisher bestehenden Mindeststandards werden zur "Konditionalität" umstrukturiert. Dabei bleiben die Anforderungen im Grundsatz erhalten, allerdings sind einige Mindeststandards nicht konkret auf EU-Ebene definiert und müssen in den nationalen Strategieplänen konkretisiert werden. Damit liegt es in der Hand der Mitgliedsstaaten, wie ambitioniert die Konditionalität am Ende ausfällt. Mitgliedsstaaten müssen zudem in der ersten Säule ein neues Instrument für Umweltanforderungen einführen, die Öko-Regelungen ("Eco Schemes"). Die Öko-Regelungen bedeuten einen ersten Schritt weg von pauschalen Direktzahlungen hin zur Entlohnung von Leistungen in der ersten Säule. Allerdings ist die Teilnahme für Landwirtinnen und Landwirte freiwillig. Dies führt neben anderen Gründen dazu, dass die Wirksamkeit der Öko-Regelungen unklar ist und abzuwarten bleibt.

Die zweite Säule umfasst, wie in früheren GAP-Förderperioden, gezielte Förderprogramme für eine nachhaltige und umweltschonendere Bewirtschaftung und die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dazu zählen beispielsweise freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Maßnahmen der zweiten Säule können zielorientiert zum Umweltschutz beitragen. Die im Vergleich zur ersten Säule schwächere finanzielle Ausstattung und die Notwendigkeit der nationalen Kofinanzierung schwächen jedoch ihre Umweltwirksamkeit (siehe auch "Wie sieht die Finanzplanung für die GAP aus?").

Weitere Informationen finden Sie hier: ⁠BMEL⁠-Website "Im Überblick: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union", EU-Website "Die Gemeinsame Agrarpolitik auf einen Blick", ⁠UBA⁠-Website "Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union"

 

Wie wird die GAP in Deutschland umgesetzt?

Im Strategieplan (Strategieplan, Kurzversion des Strategieplans)ist vorgesehen, dass die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule jährlich bis auf 15 Prozent in 2026 ansteigt. Zudem stehen 23 Prozent der Mittel in der ersten Säule für Öko-Regelungen zur Verfügung. Als Öko-Regelungen sind sieben Maßnahmen vorgesehen:

  • Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der ⁠Biodiversität⁠ und Erhaltung von Lebensräumen (Ackerbrache/Blüh-/Altgrasstreifen und -flächen)
  • Anbau vielfältiger Kulturen
  • Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes
  • Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen
  • Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
  • Landbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten entsprechend der Schutzziele

Auch wenn damit wichtige Maßnahmen für einen verbesserten Agrarumweltschutz enthalten sind, werden die geplanten Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um bestehende (Agrar-)Umweltziele zu erreichen, beispielsweise zu Nährstoffen und ⁠Klima⁠ (siehe auch "Was leistet die GAP für den ⁠Klimaschutz⁠?"). Fraglich ist zudem, inwiefern die freiwilligen Öko-Regelungen von Landwirten und Landwirtinnen in Anspruch genommen werden. Insbesondere durch aktuell hohe Preise für landwirtschaftliche Produkte sind die vorgesehenen Fördersummen nicht in allen Regionen ausreichend attraktiv.

Diagramm für 2023: 1. Säule (=4,4 Mrd. €): 3,4 Mrd. € für pauschale Flächenförderung, 1,0 Mrd. € für Ökoregelungen. 2. Säule (=1,5 Mrd. €): 0,4 Mrd. € Umschichtung aus 1. Säule, 1,1 Mrd. € für ländliche Entwicklung. Extra dazu 0,7 Mrd. € nationale Kofinanzierung.
Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2023
Quelle: Umweltbundesamt 2023 mit Daten des BMEL Diagramm als PDF
 

Was leistet die GAP für den Klimaschutz?

Die EU-Kommission möchte mit der GAP ab 2023 mehr Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ erreichen und 40 Prozent der GAP-Ausgaben für den ⁠Klimaschutz⁠ verwenden. Damit werden die Mittel für den Klimaschutz im Vergleich zur vorherigen GAP-Periode verdoppelt. Für diese 40 Prozent insgesamt werden jedoch pauschal 40 Prozent der Direktzahlungen angerechnet sowie 100 Prozent der Eco-Schemes. In der zweiten Säule werden die gesamten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen hinzugerechnet, ebenso wie 40 Prozent der Mittel, die in die Förderung von benachteiligten Gebieten fließt. Durch diese pauschale Art der Zurechnung unabhängig von konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz werden die 40 Prozent erreicht, ohne dass tatsächlich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Das ⁠UBA⁠ begrüßt, dass ein hoher Anteil der Agrarsubventionen für den Klimaschutz verwendet werden soll. Jedoch sollte der Nutzen von einzelnen Maßnahmen für das ⁠Klima⁠ klar belegt sein, damit er nicht nur auf dem Papier besteht.

Für Deutschland beispielsweise tragen die Gelder für die konkreten Ökoregelungen statt zu 100 Prozent – wie von der EU-Kommission eingeplant – lediglich zu etwa 20 Prozent zum Klimaschutz bei. Auch die Klimawirksamkeit der pauschalen Flächenprämien der ersten Säule wird überschätzt, da die Wirkung der Konditionalität für den Klimaschutz gering ist. Die Maßnahmen der ersten Säule (Öko-Regelungen und Konditionalität) leisten einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von etwa 1,4 Mio. Tonnen ⁠CO2⁠-Äquivalente. Insgesamt tragen die Maßnahmen der ersten Säule nur zu etwa 8 Prozent der bis 2030 notwendigen ⁠Treibhausgas⁠-Minderungen im Sektor Landwirtschaft bei. Damit bleibt der Minderungsbeitrag der ersten Säule weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Weitere Informationen finden Sie hier: "Klimaschutz in der GAP 2023 – 2027 – Wirkungsbeitrag und Ausgaben" und "Sonderbericht 16/2021 des Europäischen Rechnungshofes".

 

Wie soll der Erfolg bei der Umsetzung der GAP bewertet werden?

Um die Umsetzung der EU-Agrarpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu überprüfen, hat die EU-Kommission neun Ziele definiert (siehe auch "Welche Ziele verfolgt die neue GAP?"). Drei Ziele davon betreffen Umwelt- und Naturschutz:

  • Beitrag zur Eindämmung und Anpassung des Klimawandels,
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und eines effizienten Managements der natürlichen Ressourcen und
  • Natur und Landschaft erhalten.

Die Mitgliedsstaaten müssen einen nationalen Strategieplan erstellen, in dem dargestellt wird, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Die EU prüft und genehmigt die Strategiepläne (siehe auch "Wie funktioniert die GAP?"). Um die Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren, sieht die EU-Kommission ein Set von Indikatoren vor. Diese Indikatoren sagen jedoch wenig über den tatsächlichen Umweltzustand aus und geben in vielen Fällen lediglich an, auf wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Fläche z.B. Maßnahmen zum ⁠Klimaschutz⁠ oder zum Düngemanagement durchgeführt werden. Da die Definition der Maßnahmen und damit deren Ambitionsniveau den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt, ist ein solcher ⁠Indikator⁠ demnach nicht geeignet, die Entwicklung des tatsächlichen Umweltzustandes abzubilden.

 

Wie ist der politische Prozess für die GAP ab 2023 abgelaufen?

Im Dezember 2021 hat die EU die drei GAP-Verordnungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit sind die Rahmenbedingungen für die GAP-Periode von 2023 bis 2027 auf EU-Ebene beschlossen. Vorangegangen ist den Verordnungen ein langer politischer Prozess. Ein Start der GAP im Jahr 2021 war politisch nicht zu erreichen. Daher galt eine Übergangsverordnung bis zum geplanten Start der neuen GAP im Jahr 2023.

Parallel zu den Entwicklungen auf europäischer Ebene liefen in Deutschland die Gesetzgebungsprozesse zur nationalen Umsetzung der GAP. Im Sommer 2021 wurden die GAP-Gesetze (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, GAP-Direktzahlungen-Gesetz und das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz) im Bundestag und Bundesrat final beschlossen. Verordnungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland folgten Anfang 2022 (GAP-Direktzahlungen-Verordnung) und Ende 2022 (GAP-Konditionalitäten-Verordnung). Damit liegen in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der GAP ab 2023 vor.

Deutschland hat seinen ersten Strategieplan für die nationale Umsetzung der GAP Anfang 2022 zur Genehmigung nach Brüssel geschickt. Darin enthalten sind die Grundsätze der „Grünen Architektur“ sowie die geplanten Maßnahmen für Konditionalität, Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimaprogramme. Die EU-Kommission hat die vorgelegten Maßnahmen geprüft und Änderungen eingefordert (Observation Letter). Nach Verhandlungen mit der EU-Kommission hat Deutschland den überarbeiteten Strategieplan im Herbst 2022 erneut eingereicht (Strategieplan, Kurzversion des Strategieplan). Die Genehmigung der EU-Kommission erfolgte im November 2022 (EU-KOM Beschluss), sodass die neuen Regelungen ab 2023 in Kraft treten können.

Weitere Informationen finden Sie hier: "Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union"

 

 

Was empfiehlt das UBA für die GAP ab 2023?

Das ⁠UBA⁠ empfiehlt, die europäische Agrarförderung konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Umweltleistungen“ auszurichten und damit starke Anreize für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu setzen. Dazu gehört, die Direktzahlungen schrittweise abzuschaffen und das Zwei-Säulen-Modell aufzulösen. Die Möglichkeit hierfür biete sich mit der nächsten GAP-Reform 2027.

Einen Schritt in diese Richtung können die Öko-Regellungen bereits in der aktuellen GAP-Periode darstellen, allerdings müssen sie dafür ambitionierter ausgestaltet sein und attraktiv entlohnt werden. Dies funktioniert nur, wenn ausreichend Gelder zur Verfügung stehen. Hier schöpft Deutschland die bestehenden Möglichkeiten für mehr Agrarumwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ nicht aus. Von der EU vorgesehen sind 25 Prozent des Budgets der Direktzahlungen für Eco-Schemes zu verwenden, wobei eine Höchstgrenze nicht vorgegeben ist. Mit lediglich 23 Prozent macht Deutschland von einer Ausnahmeregelung Gebrauch.

Auch wenn die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule höher ist als in der vorherigen GAP-Periode, werden auch hier Potenziale für effektive Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vergeben. Es können bis zu 25 Prozent der Mittel der ersten Säule umgeschichtet werden. Wenn die Mittel für Umwelt- und Klimaziele verwendet werden, können zudem noch weitere 15 Prozent in die zweite Säule fließen. Deutschland erreicht im Jahr 2026 lediglich einen Umschichtungssatz von 15 Prozent.

Anders als bei vorherigen GAP-Reformen ist es noch während der laufenden Förderperiode möglich, Anpassungen vorzunehmen. Insofern besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die aktuelle GAP im Sinne eines effektiven Agrarumwelt- und Klimaschutz anzupassen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: "Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren".

 

Wo finde ich weitere Infos zur GAP?

Nachgefragt: Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Nachgefragt: Gemeinsame Agrarpolitik der EU

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 Gemeinsame Agrarpolitik  GAP  greening  Direktzahlungen  Umweltwirkungen der Landwirtschaft  Agrarsubventionen  Subventionen