Indikator: Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Diagramm als PDF
- Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche ist seit 1992 im 5-Jahres-Mittel um 26 % zurückgegangen.
- Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz im Mittel der Jahre 2028 bis 2032 auf 70 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zu senken.
- Bei Fortführung des Trends der letzten zehn Jahre wird das Ziel erreicht.
Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingetragene reaktive Stickstoffverbindungen haben gravierende Auswirkungen auf Klima, Artenvielfalt, Landschaftsqualität und Wasserversorgung: Stickstoff, der nicht durch Pflanzen aufgenommen wird, führt zur Verunreinigung des Grundwassers, Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) von Gewässern, Versauerung von Landökosystemen sowie zur Entstehung von Treibhausgasen. Eine Einführung in die Stickstoff-Problematik findet sich in der Publikation „Reaktiver Stickstoff in Deutschland“ (UBA 2015) sowie im UBA-Umweltatlas "Reaktiver Stickstoff".
In Deutschland sind vor allem Regionen mit dichtem Viehbesatz problematisch: Durch den hohen Anfall an Wirtschaftsdünger (tierische Exkremente) wird dort oft mehr Stickstoff auf die Flächen ausgebracht, als die Kulturpflanzen aufnehmen und in Biomasse umsetzen. Eine Maßzahl für die potenziellen Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Umwelt ist der Stickstoffüberschuss berechnet aus der Gesamtbilanz.
Von 1992 bis 2018 ist der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im 5-Jahres-Durchschnitt um 26 % gesunken. Landwirt*innen setzen den Stickstoff also effizienter ein, ertragsstarke Kulturen sind im Anbauumfang gestiegen und auch die Futterverwertung bei den Nutztieren hat sich verbessert. Aber die Stickstoffbilanz zeigt: Immer noch gelangt nur gut die Hälfte des eingesetzten Stickstoffes in die Produkte (BMEL 2020, Statistischer Monatsbericht, MBT-0111260-000).
Nachdem das alte Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verfehlt wurde, formulierte die Bundesregierung in der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 ein neues Ziel: Im Mittel der Jahre 2028 bis 2032 soll der Überschuss maximal 70 kg/ha betragen (BReg 2016). Dieses Ziel ist auch heute noch gültig.
Eines der zentralen Instrumente zum Erreichen dieses Ziels ist die Düngegesetzgebung. Sie wurde in 2020 erneut grundlegend überarbeitet, um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Auswirkungen der neuen Düngegesetzgebung können durch den Indikator zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgebildet werden. Ob weitere Anpassungen notwendig sein werden, hängt auch von der Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung und der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen in den roten Gebieten mit hohen Nitratgehalten im Grundwasser ab. Nach jetzigem Kenntnisstand geht das UBA davon aus, dass für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima noch weitere Anstrengungen notwendig sein werden.
Der Stickstoffüberschuss wird aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelt, die sich aus Biogas-, Stall- und Flächenbilanz zusammensetzt. Berechnet wird er aus der Differenz von landwirtschaftlicher Stickstoffzufuhr (z. B. Düngemittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, Einträge aus der Atmosphäre) und -abfuhr (tierische und pflanzliche Produkte). Die Daten werden jährlich vom Julius-Kühn-Institut und der Universität Gießen berechnet und vom BMEL veröffentlicht (BMEL 2022, Statistischer Monatsbericht, MBT-0111260-000). Hinweise zur Berechnungsmethode findet man bei Bach et al. 2011 und Häußermann et al. 2019. Um Schwankungen zwischen den Jahren zu bereinigen, wird das gleitende 5-Jahres-Mittel errechnet.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss".