Indikator: Nitrat im Grundwasser

Quelle: Umweltbundesamt und Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) 2022 auf Basis von Daten der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Diagramm als PDF
- Die europäische Nitratrichtlinie verpflichtet Deutschland, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.
- Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten.
- Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt.
- Die Landwirtschaft ist der wichtigste Verursacher hoher Nitratkonzentrationen im Grundwasser.
In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen der erforderliche Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird der Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Ist die Düngermenge zu hoch, nehmen Pflanzen den Stickstoff nicht vollständig auf. Der überschüssige Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes.
Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Aus diesen Gründen schreibt die Trinkwasserverordnung für Nitrat einen Höchstgehalt von 50 Milligramm pro Liter vor (TrinkwV 2001).
Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten. Allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.
Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil die Richtlinie nur unzureichend umgesetzt wurde und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16). Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 16 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016).
Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung. Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Die Bundesregierung verabschiedete 2017 eine neue Düngeverordnung mit strengeren Regeln. Die reichte der EU-Kommission jedoch nicht aus und verlangte daher Nachbesserungen. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung daraufhin einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig.
Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der Indikator vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit".