Im Jahr 2021 ist der Anteil der Fließgewässer in mindestens gutem ökologischem Zustand oder mit mindestens gutem ökologischen Potenzial gegenüber 2015 leicht um etwa 1 % gestiegen. Zuletzt lag ihr Anteil bei knapp 8 %. Der wichtigste Grund: Gestörte Artengemeinschaften benötigen Zeit, um sich zu erholen. Dies wurde zunächst unterschätzt. Der Anteil der Fließgewässer in „schlechtem“ Zustand ging zwischen 2015 und 2021 weiter zurück. Gleichzeitig stieg der Anteil der Fließgewässer mit „mäßigem“ ökologischen Zustand leicht an.
Im Jahr 2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, EU-RL 2000/60/EG) beschlossen. In ihr wurde das Ziel festgelegt, dass alle Gewässer in Europa spätestens 2027 einen guten oder sehr guten Zustand aufweisen sollen. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Das Ziel für 2021 wurde nicht nur in Deutschland für die meisten Flüsse deutlich verfehlt. Es gilt nun, den gemäß WRRL aktuellen und folgende Bewirtschaftungszyklen zu nutzen, um die anspruchsvollen Ziele so bald als möglich zu erreichen.