Anerkannte Messgeräte und Messverfahren

In Deutschland werden besonders für Luft, Lärm und Wasser routinemäßige Messungen durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass die Qualität der Umweltmedien kontrolliert wird und Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beurteilt werden können.

Inhaltsverzeichnis

 

Messstellen und Messtechniken für Emissions- und Immissionsmessungen

In Deutschland werden besonders in den Umweltbereichen Luft, Lärm und Wasser routinemäßige Messungen durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass die Qualität der Medien kontrolliert wird und Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beurteilt werden können. Emissions- und Immissionsmessungen, die Luft betreffend, werden durch die zuständigen Behörden selbst und durch für die Messaufgaben in einem besonderem Verfahren bekanntgegebene Stellen durchgeführt. So wird die Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften überwacht und es werden durch diese Messungen Luftverunreinigungen am Ort ihres Entstehens (⁠Emission⁠) und an ihren Wirkungsorten (⁠Immission⁠) erfasst.

Beide Messtechniken unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der unterschiedlichen Schadstoffkonzentrationen, die gemessen werden müssen. Diese liegen bei den zu messenden Immissionen um den Faktor 10-3 bis 10-5 niedriger als bei Emissionen. Immissionsmessgeräte müssen daher eine wesentlich niedrigere ⁠Nachweisgrenze⁠ aufweisen als Emissionsmessgeräte. Emissionsmessungen erfordern dagegen oft eine aufwendige Aufbereitung von Proben und eine niedrige Querempfindlichkeit gegenüber Störkomponenten in hohen Konzentrationen. Außerdem muss die Störanfälligkeit gegenüber aggressiven Gasen gering sein.

Die kontinuierliche Messung der wichtigsten Schadstoffemissionen von genehmigungspflichtigen Anlagen soll sicherstellen, dass die Auflagen zur Emissionsbegrenzung im täglichen Anlagenbetrieb eingehalten werden. Die Anlagenbetreiber haben bei verbindlichen Messungen einen Anspruch auf Gleichbehandlung und wollen vor ungerechtfertigten Folgen geschützt sein. Daher ist die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messungen von großer Bedeutung. Diese Anforderungen werden durch umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Messungen gewährleistet, die in den letzten Jahrzehnten schrittweise entwickelt, erprobt und in die Praxis eingeführt wurden. Zur Erfüllung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Anforderungen hat die Emissionsmesstechnik einen hohen Technologiestand erreicht. Dies gilt auch für die Immissionsmesstechnik, die sich aufgrund der immer anspruchsvolleren Überwachungsziele gleichfalls fortentwickelt hat.

 

Grundlagen der Qualitätssicherung von Messungen

Die Qualität von Emissions- und Immissionsmessungen beruht im Wesentlichen auf Programmen, an deren Realisierung Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie die auf Grund ihrer wichtigen Aufgaben besonders herausgestellten anerkannten Mess- und Prüfstellen, unterschiedlichen Anteil haben.

Die Qualität der Messungen wird gesichert durch:

  • die Qualifizierung und Anerkennung von Sachverständigen und Stellen,
  • die Durchführung von Eignungsprüfungen für Messgeräte,
  • die Bereitstellung von Referenzmessverfahren,
  • Ringversuche für Messaufgaben im Bereich der Emissions- und Immissionsüberwachung für akkreditierte Messstellen.

 

Anerkannte Sachverständige und Stellen

Anerkannte Sachverständige und Stellen übernehmen Mess- und Prüfaufgaben. Durch ihre Tätigkeit entlasten sie die Aufsichtsbehörden und sichern zugleich den hohen Qualitätsstandard der Ermittlungen, Messungen und Kalibrierungen.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) stellt das „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige″ (ReSyMeSa) zur Verfügung. Es informiert zum Bekanntgabeumfang, zu Einschränkungen oder zu anderen Festlegungen für alle in der Bundesrepublik Deutschland bekannt gegebenen Stellen (Messinstitute).

 

Bestimmungen für Messeinrichtungen

Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen

Die Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen enthält Richtlinien über

  • die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,
  • den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen und
  • die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen

 

Die Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus dem Jahr 2005, die in 2010 zuletzt geändert wurde, bedurfte aufgrund von Änderungen in den rechtlichen Regelungen und technischen Normen einer umfangreichen Überarbeitung und wurde als Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im April 2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht:

Eine detaillierte Darstellung über die Regelungen zur Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen enthält das Dokument zur „Statuskennung und Klassierung“. Dieses wurde im Frühjahr 2019 überarbeitet und kann als Interpretationshilfe zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen herangezogen werden:

Bis Ende 2002 wurden geeignete Mess- und Auswerteeinrichtungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Seit 2003 werden von den Ländern anerkannte Mess- und Auswerteeinrichtungen durch das Umweltbundesamt im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Bekanntgegebene geeignete Mess- und Auswerteeinrichtungen


Eine Übersicht über bekanntgegebene geeignete Mess- und Auswerteeinrichtungen sind in den aufgeführten Listen zu Emissionsmesseinrichtungen, Immissionsmesseinrichtungen, Auswerteeinrichtungen sowie Messeinrichtungen zur Bestimmung von Halogenkohlenwasserstoffen dargestellt. Die Listen werden fortlaufend nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger aktualisiert. Die Datumsangabe zu den einzelnen Messobjekten gibt den Stand der letzten Aktualisierung an.

Detailliertere Angaben zu den jeweiligen Mess- und Auswerteeinrichtungen wie beispielsweise Typenbezeichnung, Messobjekte, Hersteller und weitere Hinweise zum Anwendungsbereich können aus den jeweiligen Bekanntgaben entnommen werden:


Neben einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt für die Mess- und Auswerteeinrichtungen zusätzlich eine Zertifizierung. Die Zertifikate sind auf der Internetseite www.qal1.de einsehbar.

 

Referenzmessverfahren

Referenzmessverfahren für Vergleichsmessungen bei der Kalibrierung von automatischen Messeinrichtungen sind in einschlägigen CEN-Normen oder VDI-Richtlinien beschrieben. In Arbeitsgruppen wirken ehrenamtliche Experten aus Industrie, Forschung und Entwicklung, Hochschulen und Umweltschutzbehörden an neuen Richtlinien und Normen bzw. deren Aktualisierung mit.

Die Richtliniensammlung wird von der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) betreut und koordiniert.

Im „VDI/DIN – Handbuch Reinhaltung der Luft“ können die Richtlinien und Normen insbesondere in den Bänden 1, 4 und 5 eingesehen werden.

Die CEN-Normen und VDI-Richtlinien können über den Beuth-Verlag bezogen werden.

Liste zu bekanntgegebenen Mess- und Auswerteeinrichtungen

Eine Übersicht zu bekanntgegebenen Mess- und Auswerteeinrichtungen sind in den nachfolgenden Listen aufgeführt.