Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Windenergie an Land

Windpark, im Vordergrund ein blühendes Rapsfeld
Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen spielt eine bedeutende Rolle für die Energiewende.
Quelle: elxeneize / Fotolia.com

Für Energiewende und Klimaschutz ist der weitere Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Dafür braucht es vor allem Eines: Ausreichend geeignete Flächen.

Inhaltsverzeichnis

Flächen für die Windenergie an Land

Die Ausbauziele für die Windenergie an Land sind ambitioniert. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein, bis Ende 2040 160 GW. Ende 2025 waren 68 GW Leistung installiert. Geht man von einem Rückbau bestehender Anlagen nach 25 Betriebsjahren aus, so werden bis einschließlich 2030 ca. 12,5 GW stillgelegt. Daraus ergibt sich mit Blick auf 2030 ein notwendiger Zubau von jährlich 12 GW brutto bzw. 9,4 GW netto. 

Eine zentrale Voraussetzung ist die ausreichende Verfügbarkeit nutzbarer Flächen. Dieser Thematik wurde mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) Rechnung getragen, welches zum 01.02.2023 in Kraft getreten ist.

Das WindBG gibt den Bundesländern nun erstmals verbindliche Ziele vor, in welchem Umfang sie Flächen für die Windenergienutzung ausweisen müssen. Bis Ende 2027 (Zwischenziel) umfasst dies durchschnittlich 1,4  der Landesfläche; bis Ende 2032 sind durchschnittlich 2 % auszuweisen. Bundesländer mit höherem Potenzial haben hierbei einen etwas höheren Anteil der jeweiligen Landesfläche auszuweisen; die Verteilung unter den Bundesländern ist über die sogenannten Flächenbeitragswerte festgelegt. Bis Juni 2024 wurde von den Ländern festgelegt, wie die jeweiligen Landesziele umgesetzt, d.h. die Flächenertragsziele erreicht werden sollen. Das Monitoring zur Umsetzung erfolgt jährlich mit dem Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach § 98 EEG. 

Neben den quantitativen Vorgaben hat der Gesetzgeber vor allem auch neue Regelungen zur Planungssystematik festgelegt. Ziel ist, die Prozesse zur Flächenausweisung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Werden die festgelegten Flächenbeitragswerte erreicht, tritt eine Entprivilegierung der nicht ausgewiesenen Bereiche ein. Entprivilegierung bedeutet, dass Windenergieanlagen nur in den ausgewiesenen Flächen errichtet werden dürfen. Werden die Ziele verfehlt, können hingegen im gesamten Planungsraum Windenergieanlagen beantragt werden. Damit wird eine Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung, wie sie bisher oftmals vorgenommen wurde, hinfällig – die räumliche Steuerung der Windenergie durch Kommunen und Regionalplanung entfällt.

Werden die Flächenbeitragswerte umgesetzt, stehen ausreichend Flächen für den notwendigen Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung. Die bereits erfolgte Bereitstellung von Flächen schlägt sich unter anderem in der Entwicklung der Genehmigungszahlen nieder. So wurden in 2024 ca. 15 GW und in 2025 21 GW genehmigt.

Beeinträchtigung von Menschen deutlich reduziert

Von Windenergieanlagen gehen Licht- und Lärmemissionen aus, die Menschen beeinträchtigen können. Durch technische Weiterentwicklungen konnten diese im Vergleich zu früheren Anlagengenerationen jedoch bereits deutlich reduziert werden. Darüber hinaus hat der Bund Verwaltungsvorschriften erlassen, die von den Genehmigungsbehörden beachtet werden müssen.

Eine solche Verwaltungsvorschrift ist zum Beispiel die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Diese legt für bestimmte Gebietstypen Immissionsrichtwerte fest, die von allen darunterfallenden und dort betriebenen Anlagen nicht überschritten werden dürfen. Detaillierte Hinweise zur Durchführung der Schallimmissionsprognose bei Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) erarbeitet. Schallemissionen beim Betrieb von Windenergieanlagen entstehen zum einen wegen aerodynamischer Effekte (bspw. turbulente Strömungen am Rotorblatt), zum anderen wegen mechanisch verursachter Geräusche (bspw. im Getriebe der Anlage). Würden die Schallgrenzwerte überschritten, müssen die Anlagen gedrosselt werden (sog. schallreduzierter Betrieb).

Optische Störungen durch periodischen Schattenwurf treten in geringerem Umfang auf. Auch hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben. Diese regeln, in welchem zeitlichen Umfang Schattenwurf auf Immissionsschutzpunkte (z.B. Wohngebäude) treffen darf. Werden dabei die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte überschritten, wird die Anlage durch die integrierte Abschaltautomatik angehalten. Der Stroboskop- oder Diskoeffekt entstand früher durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen werden.

Lichtemissionen ergeben sich außerdem aus der notwendigen, luftfahrtrechtlichen Hinderniskennzeichnung von Bauwerken ab 100 Metern Höhe. Eine deutliche Reduktion wird durch eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) bewirkt. Hierzu wird das Befeuerungssystem über eine Steuereinheit mit einem Detektionssystem verbunden. Dieses erkennt sich nähernde Flugobjekte und löst die Befeuerung (Blinklichter) aus. Eine BNK ist seit dem 1. Januar 2025 auch verpflichtend für Bestandsanlagen umzusetzen, Ausnahmen sind, beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, möglich.

Die Gefahr von Eiswurf durch Windenergieanlagen ist in Deutschland sehr gering. Es ist vorgeschrieben, Rotorblattheizungen einzusetzen oder die Anlagen bei Vereisung automatisch abzuschalten.

Beeinträchtigung von Natur und Landschaft vermeiden

Wie bei allen baulichen Anlagen stellt auch die Errichtung von Windenergieanlagen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Es ist daher wichtig, von vornherein Windenergiestandorte auszuweisen, bei denen potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen. So sind beispielsweise bereits vorbelastete Flächen an Infrastrukturtrassen wie Straßen oder Freileitungen besonders geeignet. Um Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensräume möglichst wenig zu beeinträchtigen, sollten naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche wie etwa Naturschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope von Windenergieanlagen freigehalten werden. Aber auch außerhalb geschützter Gebiete oder Objekte ist bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen große Sorgfalt nötig, um dem Naturschutz gerecht zu werden.

Die meisten Tierarten stören sich nicht an Windenergieanlagen. Besondere Rücksicht ist aber auf Vögel und Fledermäuse zu nehmen, die empfindlich gegenüber Windenergieanlagen sind. Vor allem bestimmte Greifvogelarten und in größeren Höhen fliegende Fledermausarten können mit Windenergieanlagen kollidieren. Verschiedene Maßnahmen, wie etwa Brutstätten, Nahrungshabitate und Flugrouten in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen, können die negativen Auswirkung von Windenergieanlagen reduzieren. Es wird weiterhin intensiv daran geforscht, wie Konflikte zwischen der Windenergienutzung und dem Naturschutz vermieden werden können.

Strom aus Wind – so funktioniert es

Der Energieträger Wind ist kostenlos und unbegrenzt verfügbar. Windenergieanlagen nutzen diesen „Rohstoff“, indem der Rotor der Anlage die Bewegungsenergie des Windes zunächst in mechanische Rotationsenergie umformt. Ein Generator wandelt diese anschließend in elektrische Energie um. Entscheidend für einen hohen Stromertrag sind vor allem hohe mittlere Windgeschwindigkeiten und die Größe der Rotorfläche. Bei zunehmender Höhe über dem Erdboden weht der Wind stärker und gleichmäßiger. Je höher die Windenergieanlage und je länger die Rotorblätter sind, desto besser kann die Anlage das Windenergieangebot ausnutzen.

Windenergieanlagen haben sich – mit Vergleich zum deutschen Strommix als Referenzstrom je nach betrachtetem Standort – bereits nach etwa drei bis fünf Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Konventionelle Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.

Außerdem bietet die Windenergienutzung kurz- bis mittelfristig das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien. Die Stromerzeugung durch Windenergieanlagen spielt daher eine bedeutende Rolle für die Energiewende.

Wie eine einzelne Windenergielage ihre Energie bereitstellt und damit Haushalte versorgt, kann anhand eines vereinfachten Beispiels dargestellt werden: Speist eine moderne Windenergieanlage an Land mit einer Leistung von 5 Megawatt unter konservativen Annahmen ca. 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr ins Stromnetz ein, so kann sie bilanziell damit über 3.000 Haushalte durchschnittlicher Größe und Stromverbrauchs in Deutschland pro Jahr versorgen.

Die Karte zeigt Kraftwerke ab 100 MW sowie die installierte Windleistung in Deutschland, den einzelnen Bundesländern und auf See. Kraftwerke und Windleistung in Deutschland

Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Juni 2026.
Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.

Quelle: Umweltbundesamt

Downloads:

Associated content

Links

Publikationen

Verwandte Inhalte

Verwandte Publikationen

Schlagworte

Kurzlink: https://www.uba.de/n10445de