Landwirtschaft und Klimaschutz
Die Landwirtschaft spielt beim Klimawandel eine besondere Rolle. Einerseits ist sie wie kaum ein anderer Sektor vom Klim abhängig und von den Folgen des Klimawandels direkt betroffen. Andererseits verursacht sie selbst klimaschädliche Emissionen. Gleichzeitig speichern landwirtschaftlich genutzte Böden Kohlendioxid und entziehen es damit der Atmosphäre. Insbesondere in Böden mit einem hohen Anteil organischer Substanz wie in Mooren oder Grünland sind große Mengen Kohlenstoff gespeichert. Diese können abhängig von der Bewirtschaftungsweise wieder freigesetzt werden.
Die Zuordnung der Emissionen zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Sektoren regelt Anlage 1 des KSG. Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats (Common Reporting Tables – CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung. Demnach werden einige die landwirtschaftlichen Emissionen anderen Bereichen zugerechnet: Zum Beispiel werden Emissionen, durch Landnutzungsänderungen wie die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zugeordnet. Eine Besonderheit des KSG ist, dass Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Energieverbrauch, die in der Klimaberichterstattung nicht der Landwirtschaft zugewiesen werden, im KSG zum Sektor Landwirtschaft gehören.