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Klimaschutz in der Landwirtschaft

Im Vordergrund sind Kühe auf einer Weide, im Hintergrund ist eine Biogasanlage dargestellt.
Die Rinderhaltung ist eine der Hauptquellen für Methan in Deutschland und weltweit.
Quelle: creativenature.nl / AdobeStock

Die Landwirtschaft trägt zur Emission von Treibhausgasen bei. Die größten Quellen sind die Methanemissionen aus der Tierhaltung und die Lachgasemissionen aus der Düngung und der Bearbeitung landwirtschaftlich genutzter Böden. Zu beachten sind auch Emissionen, die von der Landwirtschaft verursacht und in anderen Sektoren bilanziert werden.

Inhaltsverzeichnis

Landwirtschaft und Klimaschutz

Die Landwirtschaft spielt beim Klimawandel eine besondere Rolle. Einerseits ist sie wie kaum ein anderer Sektor vom Klim abhängig und von den Folgen des Klimawandels direkt betroffen. Andererseits verursacht sie selbst klimaschädliche Emissionen. Gleichzeitig speichern landwirtschaftlich genutzte Böden Kohlendioxid und entziehen es damit der Atmosphäre. Insbesondere in Böden mit einem hohen Anteil organischer Substanz wie in Mooren oder Grünland sind große Mengen Kohlenstoff gespeichert. Diese können abhängig von der Bewirtschaftungsweise wieder freigesetzt werden.

Die Zuordnung der Emissionen zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Sektoren regelt Anlage 1 des KSG. Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats (Common Reporting Tables – CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung. Demnach werden einige die landwirtschaftlichen Emissionen anderen Bereichen zugerechnet: Zum Beispiel werden Emissionen, durch Landnutzungsänderungen wie die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zugeordnet. Eine Besonderheit des KSG ist, dass Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Energieverbrauch, die in der Klimaberichterstattung nicht der Landwirtschaft zugewiesen werden, im KSG zum Sektor Landwirtschaft gehören.

Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft

Die deutsche Landwirtschaft war gemäß Vorjahresschätzung in 2025 für die Freisetzung von 53,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalenten (-Äq.) verantwortlich. Das sind 8,2 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen Deutschlands (649 Mio. t CO2-Äq., ohne LULUCF) des Jahres 2025. Die Methanemissionen des landwirtschaftlichen Sektors (rund 33,5 Mio. t CO2-Äq; entspricht rund 63% der Gesamtemissionen der Landwirtschaft) stammen hauptsächlich aus der Verdauung und dem Wirtschaftsdüngermanagement aller Nutztiere. Hinzu kommen Lachgasemissionen, besonders aus der Düngung und Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden sowie aus dem Wirtschaftsdüngermanagement, die 32 Prozent der aus dem Sektor Landwirtschaft stammenden THG-Emissionen (17,1 Mio. t CO2-Äq.) verursachen. Weitere Quellen sind die Anwendung von Harnstoffdünger, die Kalkdüngung und die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen.

Energiebedingte Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Verkehr und der Wärmeerzeugung (z.B. Beheizen von Ställen und Gewächshäusern) werden gemäß internationaler Klimaberichterstattung nicht der Landwirtschaft, sondern den energiebedingten Emissionen (der Quellgruppe 1A4c) zugerechnet. 2025 betrugen diese Emissionen 7,5 Mio. CO2-Äq. In der nationalen Sektorzuordnung des in 2019 verabschiedeten KSG werden sie aber zur Landwirtschaft gezählt. Das deutsche Klimaschutzziel, bezieht in der im Gesetz verankerten Jahresemissionsmenge von (rechnerisch angepassten) 60,1 Mio. Tonnen im Sektor Landwirtschaft diese Emissionen aus der sogenannten mobilen und stationären Verbrennung mit ein.

Die Emissionen des Sektors Landwirtschaft in 2025 betrugen demnach 60,8 Mio. t CO2-Äq. (vgl. Abbildung). Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an den Gesamtemissionen Deutschlands (ohne LULUCF).

Die Emissionsdaten zeigen, dass die Emissionen aus der Landwirtschaft ggü. dem Vorjahr 2024 bei 60,8 Mio. t CO2-Äqu. stagnieren.  

Eine differenzierte Betrachtung landwirtschaftlicher Emissionsquellen finden Sie in diesem Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen

Weitere Emissionen der Landwirtschaft

Neben diesen Emissionen gibt es weitere, ursächlich mit der Landwirtschaft in Verbindung stehende Emissionen, die gemäß der Klimaberichterstattung in anderen Sektoren verbucht werden. Hierzu zählen die CO2-Emissionen, die durch die landwirtschaftliche Nutzung von entwässerten Mooren und Grünlandumbruch aus organischen Böden freigesetzt werden. Die Gesamthöhe der Treibhausemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Mooren betrug 2025 46,5 Mio. t CO2-Äq. Diese werden überwiegend im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) berichtet (siehe dazu Beitrag Landwirtschaftlich genutzte Moore). Werden die Netto-Emissionen aus der Nutzung und der Änderung der Landnutzung auf Acker- und Grünland (33,5 Mio. t CO2-Äq.) aus der Quellgruppe LULUCF, sowie die Emissionen aus der mobilen und stationären Verbrennung in der Landwirtschaft zu den Emissionen des Sektors Landwirtschaft hinzugerechnet, betrugen diese Emissionen in 2025 94,3 Mio. t CO2-Äq. Bezogen auf die Gesamtemissionen Deutschlands entspricht dies einem Anteil von 14 Prozent.

Weitere Emissionen entstehen bei der Herstellung von Mineraldüngern und Pestiziden. Diese werden in den nationalen Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen vor allem in der Kategorie der chemischen Industrie berücksichtigt. Hier liegen sie allerdings nicht branchen- und produktspezifisch vor, so dass eine einfache Zuordnung zur Dünge- oder Pflanzenschutzmittelproduktion nicht möglich ist. Schätzungen des Thünen-Instituts zufolge betragen die Emissionen aus der Mineraldüngerherstellung jährlich etwa 5 Mio. Tonnen CO2-Äq.. Würden diese hinzugerechnet, stiege der Anteil der landwirtschaftlich bedingten Emissionen auf 14,7 Prozent an den Gesamtemissionen. 

Der Anbau, die Ernte und der Transport von importiertem Kraftfutter für die heimische Tierfütterung (vor allem Soja) sowie die durch ihren Anbau entstehenden Emissionen aus direkten und indirekten Landnutzungsänderungen in den Erzeugerländern, stehen ebenfalls ursächlich mit der Landwirtschaft in Verbindung. Auch diese sind in den Emissionen des Landwirtschaftssektors nicht enthalten. Ihre Berechnung ist aufwendig und allein mit den Informationen aus dem nationalen Inventar nicht möglich.

Die Abbildung zeigt die Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft für die Quellgruppen nach Klimaschutzgesetz im Zeitraum 1990 bis 2025. Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft nach Sektoren des KSG

Zusatz Quellenangabe: Emissionsübersichten nach Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes 1990-2025 (Stand 13.04.2026)

Quelle: Umweltbundesamt

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Emissionen in der Nachkette

Auch im nachgelagerten Bereich, etwa bei der Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung nicht verwendeter landwirtschaftlicher Erzeugnisse entstehen Emissionen, die dem Sektor Landwirtschaft nicht angerechnet werden. Alle energiebedingten THG-Emissionen der Verarbeitung und Lieferketten werden ebenfalls nicht branchenscharf abgebildet, da es Abnehmer der Energieerzeuger sind. Die Entsorgung von Nahrungsmittelabfällen, soweit diese gesondert gesammelt wurden, sind im Abfallbereich unter biologische Abfallbehandlung berücksichtigt. Werden die Abfälle im Hausmüll entsorgt, gehen diese auch in den Energiesektor ein.

Aktuelle Emissionsentwicklung

Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sind im Zeitraum von 1990 bis 2025 von 85,8 Mio. t auf 60,8 Mio. t CO2-Äq. gesunken (-29 Prozent) (vgl. Abbildung 1). 

Die im KSG festgelegten maximalen Jahresemissionsmengen der vergangenen Jahre hat die Landwirtschaft eingehalten und auch die berechnete Jahresemissionsmenge in Höhe von 60,1 Mio. t CO2-Äq. für 2030 wird sie voraussichtlich erreichen. Mit dem KSG wurden 2019 jährliche Emissionszielwerte verbindlich festgelegt. Das Gesetz wurde 2021 novelliert und die sektorspezifischen Ziele verschärft. Mit der erneuten Novellierung 2024 haben die verbindlichen Sektorziele zwar zugunsten eines zu erreichenden Gesamtziels an Bedeutung verloren. Das KSG enthält aber weiterhin sektorspezifische Jahresemissionsmengen, deren Über- und Unterschreitung das Umweltbundesamt auch weiter ausweisen muss (§5 Abs.2 KSG). Auf Grundlage der Festlegungen des KSG in seiner Fassung vom 31.08.2021 hat das Umweltbundesamt diese Jahresemissionsmenge auf Basis der Über- und Unterschreitungen der Jahre 2021 bis 2025 in den letzten Jahren u.a. für die Landwirtschaft angepasst. Bei der in 2025 errechneten Jahresemissionsmenge für 2030 von 60,1 Mio. t CO2-Äq (vgl. Abb. 1) handelt es sich um den Vorschlag des UBA für die rechnerische Anpassung der Jahresemissionsmengen bis 2030, der als Grundlage für die Anpassung der Jahresemissionsmengen gemäß § 5 Abs. 5 des KSG durch die Bundesregierung dienen soll. Die Wirkung dieses Mechanismus ist hier näher erläutert. Damit ist jedoch keinerlei Vorfestlegung bezüglich entsprechender Anpassungen gemäß §5 Abs. 5. KSG verbunden.

Aktuell ist die Landwirtschaft auf dem Zielpfad. Die „Ergebnisse kompakt“ der Projektionsdaten 2026 zeigen, dass bei Fortsetzung des bisherigen Trends die berechnete Jahresemissionsmenge in 2030 unterschritten wird. Für die Zeit nach 2030 stagnieren die projizierten Emissionen bei rund 55 Mio. t CO2-Äq..

Neben tatsächlichen Minderungen aufgrund sinkender Tierbestände und eines Rückgangs von Mineraldüngeranwendung gab es methodische Änderungen, die in den vergangenen Jahren zu einer rechnerischen Absenkung der Emissionen geführt haben. Mit der Berichterstattung 2022 wurden z.B. neue Emissionsfaktoren für die Berechnung der N2O-Emissionen angewendet. Dies hatte zur Folge, dass die Emissionen aus der Bearbeitung und Düngung landwirtschaftlicher Böden gegenüber der Berichterstattung 2021 um rund 5 Mio. t CO2-Äq. niedriger lagen. Die absolute Jahresemissionsmenge im Klimaschutzgesetz 2021 hingegen wurde nicht angepasst, so dass sich die Landwirtschaft auf dem Zielpfad befindet, auch weil ein Teil der Minderung lediglich methodisch bedingt ist. In einem gemeinsamen Factsheet von Umweltbundesamt und Thünen-Institut wurden die Folgen umfänglich dargestellt und diskutiert. Auch der vom Expertenrat für Klimafragen 2022 vorgelegte Zweijahresbericht geht auf diese Problematik ein. 

Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen

Die Projektionen 2026 zeigen, dass die Emissionen des Sektors Landwirtschaft längerfristig (über 2030 hinaus) auf einem konstant hohen Niveau stagnieren. Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung bis 2045 treibhausgasneutral zu sein, muss auch die Landwirtschaft ihre Emissionen deutlich senken. UBA-Studien und auch eine kürzlich von Agora Agrar veröffentlichte Studie zeigen, dass eine Halbierung der landwirtschaftlichen Emissionen möglich und für die Erreichung der Netto-THG-Neutralität nötig ist.  Die größten Stellschrauben sind die Reduzierung der Tierbestände und des Konsums tierischer Produkte, die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden, technische Minderungsmaßnahmen (z.B. Güllevergärung, Gülle- oder Futterzusätze, Stall-, Lager- und Ausbringungstechnik), die Steigerung der Stickstoff-Effizienz bei der Düngung und die Elektrifizierung mobiler und stationärer Energieverbraucher. 

Um die Emissionen der Landwirtschaft und ihrer vor- und nachgelagerten Bereiche langfristig und wirkungsvoll zu senken, braucht es wirkungsvolle, gut finanzierte Maßnahmen und Instrumente auf der Produktions- und auf der Nachfrageseite. Das Umweltbundesamt schlägt in verschiedenen Studien und Positionspapieren die Gestaltung eines Transformationspfades für die Landwirtschaft sowie  konkrete Maßnahmen und Instrumente vor und zeigt Minderungspotenziale auf. 

So werden basierend auf den Ergebnissen der "CARE-Studie"die aus UBA-Sicht wichtigsten Maßnahmen im Positionspapier „Bis 2040 Treibhausgase um mindestens 90 Prozent mindern – So kann es gehen!“ dargestellt. 

In der UBA-Studie "E-MoLL" wurden 28 landwirtschaftliche Maßnahmen quantifiziert, Synergien und Zielkonflikte zu anderen Sektoren und Schutzgütern aufgezeigt und für ausgewählte Maßnahmen Treibhausgas-Vermeidungskosten berechnet. Die Ergebnisse der Studie werden in einem Factsheet übersichtlich zusammengefasst.  

Auch das UBA-Eigenforschungsprojekt „Ernährung und Landwirtschaft mit Zukunft (ErLa)“ zeigt Möglichkeiten und Lösungen für die Transformation des Landwirtschafts- und Ernährungssystems in Deutschland.

Bewertung der Maßnahmen

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