Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten

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Kennzeichnung „Eignung für nicht berufliche Anwender“ auf einer Verpackung

Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden.

Quelle: Martin Hommes

FAQ

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Inhaltsverzeichnis

 

Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten

Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die für nicht-berufliche Anwender zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Maßnahmen wie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln von geringer Giftigkeit, gebrauchsfertige Anwendungsformen und Begrenzungen der Größe von Behältern oder Verpackungen sollen dazu beitragen, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt gering zu halten.

Das Pflanzenschutzgesetz verbietet auch ausdrücklich den Einsatz selbst hergestellter Pflanzenschutzmittel – also aller Präparate, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Aus gutem Grund: Viele Hausmittel werden von Hobbygärtnerinnen und -gärtnern fälschlicherweise als harmlos eingestuft, haben es aber in sich. Nikotinbrühe beispielsweise kann für Menschen lebensgefährlich sein. Kaffee- und Chilibrühen töten nicht nur Schnecken, sondern können auch Nützlinge in Mitleidenschaft ziehen – und nebenbei auch oft die behandelten Pflanzen. Beim Kochen größerer Chilimengen kann zudem ein stark reizendes Gas entstehen und somit sogar für den Anwendenden selbst gefährlich werden. Salz kann Pflanzenwurzeln schädigen, Verdichtungen und Verkrustungen im Boden verursachen und dazu führen, dass sich statt Gemüsepflanzen auf einmal salzliebende Pflanzenarten im Beet wohlfühlen. Wird es versehentlich auf Blätter geworfen, können zudem Verbrennungen die Folge sein.

Die Anwendung eines selbst hergestellten Pflanzenstärkungsmittels, beispielsweise aus Brennnesseln, ist dagegen erlaubt. Auch hier sollte der Hobbygärtner besondere Vorsicht walten lassen, da viele Pflanzen auch für den Menschen und die Umwelt unerwünschte Effekte haben können. So enthält beispielsweise Adlerfarn, der als Brühe, Jauche oder Tee vorbeugend gegen Schild- und Blattläuse an Obstgehölzen eingesetzt werden kann, für Menschen und Tiere giftige Substanzen.  Auf Nummer sicher geht, wer nur im Handel erhältliche Pflanzenstärkungsmittel einsetzt.

 

Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich werden anders bewertet als Produkte für berufliche Anwender

Wer Obst, Gemüse oder Zierpflanzen anbaut und seine Pflanzen hegt und pflegt, möchte sie vor Schädlingen oder Krankheiten schützen – auch im Hobbygarten. Das Pflanzenschutzgesetz versucht, diesem Wunsch Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber sowohl die Gesundheit der Pflanzenfans als auch die Umwelt vor nicht vertretbaren Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu schützen. Denn zwischen Hobbygärtnerinnen und -gärtnern und beruflichen Anwendern gibt es einige wichtige Unterschiede:

  • Hobbygärtner sind in der Regel nicht "sachkundig im Pflanzenschutz", denn als sachkundig gilt man nur, wenn man einen entsprechenden Sachkundenachweis erbracht hat. Für gewerbliche Anwender ist diese kostenpflichtige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Vorher dürfen auch sie bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht ausbringen. Bei der Prüfung geht es nicht nur um die verschiedenen Pflanzenschutzmittel sowie um ihre Risiken und Nebenwirkungen, sondern zum Beispiel auch darum, welche Düsen beim Spritzen verwendet werden müssen, um bestimmte Dosierungen einzuhalten, wie Restmengen vermieden werden, welche Schutzausrüstung erforderlich ist, wie die verwendeten Geräte im Anschluss zu reinigen sind und, und, und...
  • Hobbygärtnern kann nach Einschätzung des Gesetzgebers nur eine eingeschränkte Schutzausrüstung zugemutet werden, zum Beispiel Handschuhe, langärmeliges Hemd, lange Hose, Kopfbedeckung und festes Schuhwerk. Im Profibereich hingegen erfordern einige Mittel Ganzkörperschutzanzüge und/oder Atemschutzmasken.
  • Hobbygärtner können nicht im selben Maße durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden, wie das im gewerblichen Bereich der Fall ist. Grundsätzlich gehen von vielen Pflanzenschutzmitteln erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit aus, wenn sie nicht vorschriftsgemäß angewendet werden. Einige Mittel sind jedoch komplizierter in der Handhabung und gleichzeitig bei Fehlanwendungen gefährlicher als andere Produkte. Diese bleiben daher den Profis vorbehalten.
  • Gartenflächen werden meist intensiv genutzt, insbesondere auch von sensiblen Personengruppen wie Kindern, älteren Menschen und Kranken. Das bedeutet unter anderem, dass Pflanzenschutzmittel, nach deren Anwendung man einige Tage warten muss ehe der Garten wieder betreten werden darf, im Hobbybereich ungünstig sind. Deshalb werden solche Mittel für den Hobbygarten nur selten zugelassen.
  • Die zu behandelnden Gartenflächen grenzen häufig direkt an Nachbargrundstücke oder öffentlich genutzte Wege und Flächen an. Dadurch ist es in der Regel nicht möglich, den notwendigen Sicherheitsabstand zu diesen Flächen einzuhalten, der bei vielen Mitteln für den gewerblichen Bereich erforderlich ist.
Hobbygärtner mit richtiger und unzureichender Schutzkleidung beim Spritzen
Hobbygärtner mit richtiger und unzureichender Schutzkleidung beim Spritzen

Im Hobbygarten sollten Pflanzenschutzmittel nur mit entsprechender Schutzkleidung ausgebracht werden

Quelle: JackF und Eugene Chernetsov / Fotolia.com
 

Schutz von Gesundheit und Umwelt bei Pflanzenschutzmitteln für den Hobbybereich

An Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich werden spezielle Anforderungen gestellt.

Für den Prüfbereich Gesundheit sind dies:

  • Es sind grundsätzlich nur Mittel geeignet, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier (zum Beispiel eine mögliche Aufnahme über die Haut oder die Nahrung) als relativ gering eingeschätzt werden. Achtung: Diese Einschätzung gilt immer nur unter der Voraussetzung, dass die Mittel vorschriftsmäßig angewendet werden!
  • Pflanzenschutzmittel, die sehr giftig, ätzend oder sensibilisierend (also häufig allergische Reaktionen hervorrufend) sind, werden daher im Hobbybereich grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Ein Mittel wird für den Hobbygarten nicht zugelassen, wenn zum Schutz des Anwenders mehr als Handschuhe, langärmeliges Hemd und lange Hose, Kopfbedeckung, festes Schuhwerk wie Gummistiefel oder eine Schutzbrille erforderlich sind.
  • Wenn die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in Innenräumen vorgesehen ist, muss sichergestellt werden, dass keine nachhaltige Belastung der Innenraumluft erfolgen kann. Nur dann kann dieses Mittel für den Hobbybereich zugelassen werden.

Für den Prüfbereich Umwelt gilt:

  • Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich der Kategorien B1 und B2 einzustufen sind, sind für Anwendungen im Freiland grundsätzlich nicht zulassungsfähig.
  • Kritisch betrachtet werden von den Zulassungsbehörden auch systemische Mittel, also solche, die von den Pflanzen aufgenommen werden. Diese Wirkstoffe können z.B. in den Nektar und Pollen übergehen und dadurch nützliche Insekten schädigen. Können solche schädlichen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden, wird ein Mittel nicht zugelassen.
  • Wegen der Gefahr von Pflanzenschutzmittel-Einträgen in Gewässer dürfen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen wie Terrassen, Wegen, Einfahrten und Bürgersteigen angewendet werden.
  • Ein Pflanzenschutzmittel wird nicht zugelassen, wenn die Nebenwirkungen beispielsweise für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können, etwa durch einen größeren unbehandelten Randstreifen oder den Einsatz spezieller abdriftmindernder Spritzdüsen.
  • Und es werden im Hobbybereich keine Mittel zugelassen, wenn bei der Anwendung zum Schutz von Wasserorganismen mehr als zehn Meter Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich sind.
Biene auf Blüten
Bienen auf Blüten

Bienen erfüllen wichtige Funktionen und sind besonders vor Pflanzenschutzmitteln zu schützen.

Quelle: Michael Tieck / Fotolia.com
 

Verpackungsgröße, Anwendungsform und Dosierfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln für den Hobbybereich

Generell werden Pflanzenschutzmittel für eine Anwendung im Hobbygarten nur zugelassen, wenn die Prüfung des Pflanzenschutzmittels ergibt, dass das Pflanzenschutzmittel nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser sowie keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben.
Über diese grundlegenden Anforderungen hinaus müssen für den Hobbybereich zugelassene Pflanzenschutzmittel aber noch weitere spezielle Anforderungen bezüglich Verpackungsgröße, Anwendungsform und Dosierfähigkeit erfüllen.

Verpackungsgröße

Im Hobbybereich darf eine maximale Verpackungsgröße nicht überschritten werden. Diese Begrenzung dient dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt. Im Profibereich werden Pflanzenschutzmittel in speziell für diesen Zweck konstruierten abschließbaren Räumen gelagert und es wird über die jeweiligen Vorräte genau Buch geführt. Im Hobbygarten hingegen ist in der Regel bestenfalls ein abschließbarer "Giftschrank" vorhanden. Es besteht ein ungleich höheres Risiko, dass beispielsweise Kinder an die Mittel gelangen, Mittel verwechselt werden oder es zu Unfällen kommt, bei denen etwa ein versehentlich vergossenes Mittel in großen Mengen in den Boden gelangt. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Pflanzenschutzmittel nach Ablauf ihrer Zulassungsfrist keine neue Zulassung bekommen, weil sie aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse als nicht mehr vertretbar eingestuft werden. Mitunter werden Mittel aus ähnlichen Gründen sogar vorzeitig, manchmal gar von heute auf morgen aus dem Verkehr gezogen. Nicht jeder Hobbyanwender bekommt dies jedoch rechtzeitig mit und wendet Restmengen möglicherweise noch über Jahre hinweg an. Dem möchte der Gesetzgeber vorbeugen, indem er durch maximale Verpackungsgrößen eine Vorratshaltung erschwert.

Anwendungsform

Pflanzenschutzmittel im Hobbybereich müssen von den Herstellern in Anwendungsformen angeboten werden, die die Möglichkeit von Fehlanwendungen (z.B. falsche Dosierung, falsche Auftragungstechnik) reduzieren. Dadurch sollen die Anwender, andere Personen und Nichtzielflächen geschützt werden. Zu solchen anwenderfreundlichen Anwendungsformen gehören zum Beispiel fertig angemischte Mittel zum Streichen, Streuen oder in Sprühflaschen oder auch Stäbchen zum Stecken.

Dosierfähigkeit

Unterschieden werden anwendungsfertige und nicht anwendungsfertige Pflanzenschutzmittel. Ein anwendungsfertiges Mittel kann zum Beispiel schon in der richtigen Konzentration in einer Sprühflasche verpackt sein. Nicht anwendungsfertige Pflanzenschutzmittel, also zum Beispiel Konzentrate, müssen hingegen erst mit einer bestimmten Menge an Wasser versetzt werden. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber zum einen vor, dass beim Anmischen selbst weder die Gesundheit des Anwenders oder anderer anwesender Personen noch der Naturhaushalt gefährdet werden dürfen. Zum anderen verlangt er für Pflanzenschutzmittel im Hobbybereich nach einem Dosiersystem, das so beschaffen sein muss, dass eine Dosiergenauigkeit von ± 10 % gewährleistet ist.

Umwelt-Checkliste für chemischen Pflanzenschutz im Hobbygarten mit einem bärtigen Mann mit Brille und Hut, der die Rosen schneidet im Hintergrund
Umwelt-Checkliste für chemischen Pflanzenschutz im Hobbygarten
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016
 

Nicht Kür sondern Pflicht: Beratung nutzen und Gebrauchsanleitung lesen

Auch wenn die für den Hobbybereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel vergleichsweise günstige Eigenschaften haben und meist einfach in der Handhabung sind, sollten sie stets mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein angewendet werden. Fehlanwendungen  können teils gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Laien. Der Anwender ist daher verpflichtet, sorgfältig die Gebrauchsanleitung zu lesen und alles zu beachten, was zur sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist. So darf die Anwendung nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten erfolgen und es sind die Anwendungsbestimmungen genau einzuhalten. Wenn zum Beispiel ein Mittel nur eine Zulassung gegen Blattläuse an Rosen hat, so dürfen damit auf keinen Fall auch die Blattläuse an Gemüse bekämpft werden. Zudem unterliegen alle Pflanzenschutzmittel dem sogenannten Selbstbedienungsverbot, das heißt die Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Käufer vor dem Kauf ausführlich zu beraten.

Verschiedene Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016