Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und das Restrisiko

Hobbygärtner bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmittelnzum Vergrößern anklicken
Hobbygärtner bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Im Hobbygarten dürfen nur für diesen Bereich zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Quelle: Eugene Chernetsov / Fotolia.com

FAQ

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Inhaltsverzeichnis

 

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um chemische oder biologische Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Krankheiten, Schädlingen oder unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) schützen sollen. Vielfach wird für Pflanzenschutzmittel auch der Begriff ⁠Pestizide⁠ verwendet, zu diesen gehören neben den Pflanzenschutzmitteln auch die Biozide, die Schadorganismen, wie zum Beispiel Mäuse oder Schimmel im häuslichen Bereich bekämpfen. Bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen, müssen Pflanzenschutzmittel in den einzelnen europäischen Staaten und damit auch in Deutschland zugelassen werden.

Eine Zulassung in Deutschland wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt. Hierbei arbeitet das BVL eng mit den drei zuständigen Bewertungsbehörden zusammen:

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Grundlage für die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bilden die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009  über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie das nationale Pflanzenschutzgesetz. Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden in der EU in einem Gemeinschaftsverfahren bewertet. Nach gemeinsamen Beratungen, an denen die EU-Pflanzenschutzbehörden und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)  beteiligt sind, entscheidet die Europäische Kommission darüber, ob ein Wirkstoff in die Liste zulässiger Wirkstoffe aufgenommen wird. Umfangreiche Information über die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung gestellt . Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Mitarbeit Deutschlands in diesem Programm und setzt die Entscheidungen um. Im Allgemeinen müssen für alle genehmigten Wirkstoffe nach 10 Jahren neue Anträge gestellt werden, um die Genehmigung im Hinblick auf den jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Neue Erkenntnisse und gestiegene Anforderungen zu möglichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln an Mensch und Umwelt können dazu führen, dass eine Genehmigung widerrufen oder nicht mehr verlängert wird. Mit der erneuten Genehmigung eines Wirkstoffes ist in der Regel auch eine Überprüfung aller Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe beinhalten, verbunden.

 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland

Die Genehmigung eines Wirkstoffes bedeutet noch keine automatische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten. Denn Pflanzenschutzmittel enthalten neben den Wirkstoffen in der Regel noch spezielle Formulierungsstoffe, die zum Beispiel die Löslichkeit der Wirkstoffe, die Verteilung des Mittels auf der Blattoberfläche oder die Regenfestigkeit verbessern. Derartige Mischungen können deutlich schlechtere Gesundheits- oder Umwelteigenschaften aufweisen als die reinen Wirkstoffe. Daher wird jedes einzelne Pflanzenschutzmittel noch einmal explizit unter der Federführung eines europäischen Mitgliedstaates in einem speziellen Verfahren geprüft – und zwar für jede einzelne beantragte Anwendung. Unter einer Anwendung versteht man die Kombination aus Schaderreger und Kulturpflanze, zum Beispiel "Blattläuse an Rosen". Die Kombination "Blattläuse an Salat" ist also eine andere Anwendung als die Kombinationen "Blattläuse an Rosen" oder "Echter Mehltau an Gurke". Erst nach einer positiven Bewertung einer Anwendung durch die Behörden können Mittel in den einzelnen Staaten zugelassen werden. Hierbei werden die Risiken für die Bereiche Gesundheit und Umwelt sowie die Wirksamkeit untersucht. Ein Restrisiko kann bei den Prüfungen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, da es zum Beispiel nicht möglich ist, alle möglichen Kombinationseffekte der gesamten auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel im Vorfeld zu untersuchen. Pflanzenschutzmittel sollten daher im Hobbygarten nur wenn unbedingt erforderlich angewandt werden. Zudem sind alle in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Hinweise genau zu befolgen, um mögliche Restrisiken für Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu beschränken.

Verschiedene Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016
 

Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für den Bereich Gesundheit

Die Risikobewertung für den Bereich menschliche Gesundheit erfolgt durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠). Hierbei werden:

  • die Giftigkeit von Pflanzenschutzmitteln bewertet,
  • Grenzwerte abgeleitet, bis zu denen Menschen den Mitteln ausgesetzt werden können, ohne dass es zu negativen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt,
  • Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet,
  • Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln definiert.

Für die Rückstandshöchstgehalte werden zunächst in Laboruntersuchungen die Gehalte ermittelt, bis zu denen keine negativen gesundheitlichen Effekte auftreten. Hierbei werden auch die Verzehrmengen der einzelnen Lebensmittel bei lebenslanger Aufnahme sowie bei einem extrem hohen einmaligen Verzehr berücksichtigt. Diese Gehalte werden meist noch mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 100 versehen – das heißt, selbst wenn die festgelegten Gehalte geringfügig überschritten würden, ist nicht gleich mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.

Darüber hinaus werden Sicherheitsmaßnahmen für die Anwender beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für indirekt Betroffene festgelegt. Das BfR berücksichtigt hierbei alle Personengruppen, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen können. Denn Kontakt können nicht nur die Anwender selbst haben, sondern beispielsweise auch Personen, die anschließend auf einem zuvor behandelten Feld arbeiten, Kinder, die nach der Behandlung auf einem Rasen spielen oder sogenannte "Nebenstehende"  – etwa Spaziergänger, die während der Behandlung neben dem Feld oder Garten unterwegs sind oder Anwohner, die neben einer behandelten Fläche wohnen. Durch die gesundheitlichen Risikobewertungen für die unterschiedlichen Personengruppen wird sichergestellt, dass von Pflanzenschutzmitteln keine unannehmbaren Risiken für die Gesundheit von Menschen ausgehen. Das BfR stellt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung.

Ein Kleinkind auf einer Wiese.
Kleinkind beim Spielen auf einer Rasenfläche

Auch empfindliche Personen werden bei der Bewertung möglicher Risiken nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt.

Quelle: shock / Fotolia.com
 

Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für den Bereich Umwelt

Die Risikobewertung für den Bereich Umwelt erfolgt durch das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠). Hierbei stehen mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Boden, Luft und das gesamte ⁠Ökosystem⁠ im Vordergrund. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kommt es zwangsläufig zu einer Belastung von Gewässern, Boden oder Luft. Davon betroffen sind natürlich auch alle Lebewesen, die sich in den einzelnen Bereichen aufhalten. Daher wird in erster Linie mit Hilfe von Labortests der Frage nachgegangen, inwieweit durch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels entsprechende Risiken entstehen. Diese werden abschließend bewertet. Nur, wenn durch Studien belegt wird, dass keine "unannehmbaren Auswirkungen" auf die Umwelt bestehen, wird eine Zustimmung durch das UBA erteilt. Das bedeutet: Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt – und diese gibt es immer – werden akzeptiert, wenn sie in Abwägung zum Nutzen des Pflanzenschutzmittels als vertretbar eingestuft werden. Zum Beispiel könnte es als akzeptabel eingestuft werden, wenn ein Pflanzenschutzmittel kurzzeitig einige anwesende Nützlinge tötet, jedoch sicher gestellt wird, dass sich die Bestände der Nützlingsart rasch wieder erholen können und durch die Anwendung nicht langfristig gefährdet sind. Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen über die Aufgaben des UBA bei der Umweltbewertung von Pflanzenschutzmitteln.

Eine Schwebfliege auf einer Blüte.
Schwebfliegen auf einer Blüte

Pflanzenschutzmittel dürfen die natürlichen Gegenspieler von Schaderregern nicht nachhaltig beeinträchtigen.

Quelle: Andrea Wilhelm / Fotolia.com
 

Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln im Bereich Wirksamkeit

Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich Wirksamkeit erfolgt durch das Julius Kühn-Institut (JKI). Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen Fragen zur optimalen Aufwandmenge nach dem Motto "So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich". Geprüft wird außerdem, ob beziehungsweise ab welcher Aufwandmenge mögliche Schäden an den zu behandelnden Pflanzen (Phytotoxizität) oder Folgekulturen zu erwarten sind sowie mögliche Beeinträchtigungen auf Ertrag, Geschmack oder Verarbeitungsprodukte. Darüber hinaus wird das Risiko einer möglichen ⁠Resistenz⁠ der Schadorganismen gegenüber den Pflanzenschutzmitteln bewertet. Bei Bedarf werden entsprechende Strategien zur Vermeidung einer Resistenzbildung vorgeschlagen. Auf der Anwendungsfläche werden mögliche Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen sowie auf spezielle, natürliche Gegenspieler von Schädlingen bewertet. Neben Pflanzenschutzmitteln werden auch Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im JKI geprüft. Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen über die Aufgaben des JKI bei der Wirksamkeitsprüfung von Pflanzenschutzmitteln.

Handspritze für den Hobbybereich
Handspritze für den Hobbybereich

Auch im Hobbybereich sollten nur geprüfte Geräte benutzt werden.

Quelle: womue / Fotolia.com
 

Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu Pflanzenschutzmittel

Für die Überwachung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die Kontrolle der Anwendungen erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der Länder. Die Bundesländer kontrollieren auch ob alle auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel eine Zulassung haben und keine illegalen Importe vorhanden sind. Überwachungsämter der Bundesländer prüfen regelmäßig, ob die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebens- und Futtermitteln eingehalten werden und ziehen zu hoch belastete Lebens- und Futtermittel aus dem Verkehr.

Im Hobbygarten können derartige Überprüfungen nicht im gleichen Maße wie in der Landwirtschaft erfolgen. Aus Vorsorgegründen werden Pflanzenschutzmittel mit einem besonders hohen gesundheitsgefährdendem Potential deshalb erst gar nicht für den Freizeitgarten zugelassen. Der Hobbygärtner hat eine besondere Verantwortung dafür, dass die in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Hinweise, Anwendungsbereiche, Aufwandsmengen und Wartezeiten von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden, damit nicht hinnehmbare Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden werden. Nur wenn es zu Konflikten mit der Nachbarschaft kommt oder augenscheinlich eine illegale Anwendung auf öffentlichen Gehwegen erfolgt, könnten Behördenvertreter hinzugezogen werden. Die Dienststellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes in den Bundesländern haben unter anderem die Aufgabe, auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes zu beraten und zu schulen. Die unabhängigen Gartenakademien sowie die Fachberaterinnen und Fachberater in den Kleingartenvereinen bieten zahlreiche Informationen und eine Beratung rund um den Freizeitgarten an.

Umwelt-Checkliste für chemischen Pflanzenschutz im Hobbygarten mit einem bärtigen Mann mit Brille und Hut, der die Rosen schneidet im Hintergrund
Umwelt-Checkliste für chemischen Pflanzenschutz im Hobbygarten
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016