Welche Arten von E-Bikes gibt es?
Während im allgemeinen Sprachgebrauch häufig von „E-Bikes“ als Überbegriff für alle Fahrräder mit (unterstützendem) Elektroantrieb die Rede ist, wird in der Fachsprache in „Pedelecs“, „S-Pedelecs“ und die eigentlichen „E-Bikes“ unterschieden.
In Deutschland werden momentan vor allem Pedelecs genutzt. Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft und es muss getreten werden. Diese Elektrofährräder fahren bis zu 25 km/h schnell. Man benötigt dafür keine Betriebserlaubnis und keinen Führerschein. Sie dürfen außerdem, wie normale Fahrräder, auf dem Radweg fahren.
Mit dem S-Pedelec kann man maximal 45 km/h fahren. Der Motor funktioniert nur mit Tretunterstützung, eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung ist aber erforderlich. Für S-Pedelecs braucht man einen Führerschein der Klasse AM und einen geeigneten Schutzhelm. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.
Das eigentliche E-Bike funktioniert auch ohne Muskelkraft. Rein elektrisch fahren, ohne zu treten, ist daher möglich. Für ein solches Rad gelten die gleichen Vorgaben wie für S-Pedelecs.
In diesem Artikel wird „E-Bike“ als allgemeiner Überbegriff verwendet.