Berichterstattung und Monitoring durch Projektionsberichte
Neuerung ab 2023: Jährliche Projektionen
Alle zwei Jahre werden in den fortlaufenden Forschungsvorhaben mit dem Namen „Politikszenarien“ der Projektionsbericht sowie weitere Szenarien erstellt. Ab 2023 werden die Projektionen jährlich erstellt und fließen in den Klimaschutzbericht ein.
Für die Erstellung der Projektionsberichte der Bundesregierung beauftragt das Umweltbundesamt alle zwei Jahre ein Forschungskonsortium, welches mit einem detaillierten integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich aktuell implementierte und geplante Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen (sogenannte „policies and measures“) auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2050 auswirken. Das Umweltbundesamt koordiniert die Projektionsberichte in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und LULUCF). Kern des Projektionsberichtes bilden zwei Szenarien:
- Das Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) projiziert die Treibhausgasminderungswirkungen sowie Energieverbräuche aktueller Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen, berechnet also mit einem Rechenmodell, unter zahlreichen Annahmen, wie hoch die Treibhausgasemissionen und Energieverbräuche sowie zahlreiche weitere Indikatoren unter Berücksichtigung der aktuellen Politik und Maßnahmen in der Zukunft sein können.
- In das Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) gehen zusätzlich zu den Maßnahmen des MMS bisher lediglich geplante, jedoch noch nicht implementierte Maßnahmen ein.
Die Modellbeschreibungen, viele Indikatoren und Grafiken sowie Einzelmaßnahmenabschätzungen finden sich im Projektionsbericht.
Die rechtliche Grundlage für die Berichterstattung sind die EU-Governance-Verordnung (Artikel 18) sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 10).
Projektionsbericht 2023
Der Projektionsbericht 2023 soll im März 2023 veröffentlicht werden. Erstmals werden vorab die Rahmendaten zu den Projektionen, die in die Modellierung einfließen, veröffentlicht. Modellierungsbeginn ist Dezember 2022. Zusammen mit den Treibhausgasprojektionen wird im Projektionsbericht 2023 ein Schwerpunkt auf so genannte „Frühindikatoren“ gelegt.
Projektionsbericht 2021
Im Projektionsbericht 2021 ergibt sich für die gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2030 eine Minderung um 49 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990. Für das Jahr 2040 wird eine Minderung von 67 Prozent gegenüber 1990 projiziert. Damit werden die Klimaziele aus dem KSG (Minderung um mindestens 65 Prozent bis 2030 und 88 Prozent bis 2040) deutlich verfehlt.
Der Projektionsbericht als starkes Monitoring-Instrument hilft dabei, Lücken in der Energie- und Klimapolitik zu erkennen und gezielt nachzusteuern, um die Ziele zu erreichen. In Klimaschutzprogrammen nach § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz, die Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren festlegen sollen, müssen die jeweils aktuellen Projektionsberichte berücksichtigt werden.
Die Projektionen ergaben für den Emissionsfaktor des Strommix im Mit-Maßnahmen-Szenario:
- 2025: 397,6 g CO₂/kWh
- 2030: 287,6 g CO₂/kWh
- 2035: 176,8 g CO₂/kWh
- 2040: 87,0 g CO₂/kWh
Weitere Szenarien
Neben dem Projektionsbericht beauftragt das Umweltbundesamt weitere Szenarien, die aufzeigen, z.B. welche weiteren Politiken und Maßnahmen erforderlich sind, um in den einzelnen Sektoren und sektorübergreifend die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen.
Downloads
Hier finden Sie die Projektionsberichte sowie weitere Informationen und Publikationen.