Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Das in 2016 im Abgeordnetenhaus verabschiedete Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) wurde in 2021 als Klimaschutz- und Energiewendegesetz novelliert. Mit diesem Landesgesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes im Land Berlin wurde erstmals auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine Aufgabe von Politik und Verwaltung festgeschrieben.
In 2016 wurde die Konzeptstudie „Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin“ (AFOK) veröffentlicht. Darin wurde auf der Grundlage von aktuell zu beobachtendem veränderten Witterungsgeschehen und Wetterextremen sowie vorgenommenen Klimaprojektionen eine Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Für die neun identifizierten Handlungsfelder wurden daraufhin Empfehlungen für konkrete Anpassungsmaßnahmen formuliert. Die aus Verwaltungssicht kurz- und mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept wurden in das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 überführt und bildeten somit die Grundlage für ein zielgerichtetes Handeln im Bereich der Klimaanpassung im Land Berlin. In 2018 wurde das BEK 2030 für den ersten Umsetzungszeitraum bis 2021 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.
Im Sommer 2021 begann der Fortschreibungsprozess für den Klimaanpassungsteil des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026. In einem gut einjährigen Prozess wurde unter Einbindung der fachverantwortlichen Stellen der Hauptverwaltungen, ihrer nachgeordneten Behörden und der Bezirksverwaltungen sowie weiteren Vertretern aus Wissenschaft und Stadtgesellschaft die bisherige Maßnahmenumsetzung evaluiert. Darauf aufbauend und im Kontext der bestehenden Klimarisiken und Vulnerabilitäten wurden für die 10 identifizierten Handlungsfelder insgesamt rund 50 Maßnahmen formuliert, mit denen die Klimaanpassung im Land Berlin weiterhin vorangetrieben werden soll.
Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0
Der vom Senat Ende 2022 beschlossene Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0 betrachtet aus einer gesamtstädtisch räumlich integrierten Perspektive den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Der StEP Klima 2.0 ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und dient darüber hinaus als eine wesentliche Grundlage zur Unterstützung einer klimagerechten und -neutralen Stadtentwicklung im Land Berlin.
Es werden insgesamt fünf Handlungsansätze formuliert, bestehend aus (1) Stadt der kurzen Wege unterstützen, (2) Bestand und Neubau blau-grün anpassen, (3) Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren, (4) Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen und (5) gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen. Aus den Handlungsansätzen werden Handlungsräume für eine hitzesensible, starkregenangepasste und klimaschutzoptimierte Stadtentwicklung identifiziert, die den Siedlungsneubau und -bestand sowie Grün- und Freiräume umfassen. Ergänzend werden anhand von Stadtstrukturtypen verschiedene grundsätzliche Maßnahmenmöglichkeiten räumlich aufgezeigt. Der StEP Klima 2.0 ist als Gesamtdokument sowie mit seinen räumlichen Handlungsansätzen im Geoportal des Landes Berlin online verfügbar.
Planungshinweise Stadtklima
Die Planungshinweise Stadtklima bilden die wesentliche Entscheidungsgrundlage, um das Stadtklima in unterschiedlichen Facetten der Planung (z. B. Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung, Wettbewerbe) sowie darüber hinaus konzeptionell berücksichtigen zu können. Die Planungshinweise Stadtklima bewerten den stadtklimatischen Ist-Zustand im Land Berlin. Grundlage bildet die Modellierung eines durchschnittlichen Sommertages. Inhalt der Bewertung sind die räumliche Darstellung von klimatisch belasteten Stadträumen sowie von klimatischen Ausgleichsräumen einschließlich ihrer Einwirkbereiche. Die Planungshinweise umfassen eine Gesamt- sowie differenzierte Bewertung der Tag- und Nachtsituation. In weiteren Darstellungen werden ergänzend besonders stadtklimatisch belastet und vulnerable Stadtgebiete (z.B. für Kinder oder ältere Menschen) aufgezeigt sowie Anpassungsmaßnahmen überschlägig auf Grundlage der Stadtstruktur im Land Berlin empfohlen. Die fünf Klimabewertungskarten sind im Geoportal des Landes Berlin unter dem Begriff „Klimabewertungskarten 2022“ abrufbar.
Für einen Blick in die Zukunft wird räumlich differenziert die Entwicklung ausgewählter Kenntage bestehend aus Sommertage, Heiße Tage und Tropennächte betrachtet. Die Datengrundlagen sind im Geoportal des Landes Berlin unter dem Titel „Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022“ abrufbar. Betrachtet werden jeweils die Zeiträume 1971-2000, 2031-2060 und 2071-2100.
Ein auf Indikatoren basierendes Klimafolgenmonitoring soll die Auswirkungen des sich bereits vollziehenden Klimawandels verdeutlichen. Dabei dienen sogenannte State-Indikatoren der Zustandsbeschreibung klimatischer Parameter (Temperatur, Niederschlag, Temperaturkenntage) in der Vergangenheit und Gegenwart und sind so Grundlage für abzuleitende Entwicklungstrends. Mit Hilfe von Impact-Indikatoren sollen eingetretene Klimafolgen frühzeitig erkannt werden. Bislang umfasst das Monitoring Impact-Indikatoren aus den Handlungsfeldern Boden, Luft, Gesundheit, Naturschutz/Biodiversität, Forstwirtschaft sowie Stadtentwicklung/Stadtgrün. Die Auswahl der Indikatoren erfolgte ohne Gewichtung und ist auf die jeweilige Datenverfügbarkeit zurückzuführen. Der Erste Sachstandsbericht zum Klimafolgenmonitoring des Landes Berlin ist im Oktober 2016 auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht worden. Seit 2018 wird das Klimafolgenmonitoring im digitalen Monitoring- und Informationssystem für das BEK 2030 (kurz diBEK) veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert https://dibek.berlin.de/?lang=de#caption_c3
Auch die im Rahmen des BEK 2030 ergriffenen Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz bzw. deren Umsetzung und Effektivität werden im diBEK dargestellt https://dibek.berlin.de/?lang=de#caption_c4