WW-R-2: Investitionen in den Binnengewässer-Hochwasserschutz – Fallstudie

Das Bild zeigt ein Gewässer, an dessen Rand eine Baumaßnahme durchgeführt wird. Der Uferrand ist offener Boden, auf dem zwei Bagger aktiv sind.zum Vergrößern anklicken
Flexible technisch/nicht-technische Hochwasserschutzmaßnahmen unterstützen die Klimawandelanpassung
Quelle: Ewald Fröch / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

WW-R-2: Investitionen in den Binnengewässer-Hochwasserschutz – Fallstudie

In Hessen sind in den zurückliegenden zehn Jahren 259,71 Millionen Euro von Bund und Land in den Hochwasserschutz geflossen. Die eigenen Investitionen der Kommunen sind nicht berücksichtigt. Da die Pflicht zur ⁠Gewässerunterhaltung⁠ nur bei den Altrheinen dem Land obliegt, werden nicht-technische Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Hessen in einem nur geringen (und in der Grafik nicht darstellbaren) Umfang durchgeführt.

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt von 2000 bis 2017 die Entwicklung der Zuwendungen an Kommunen für den technischen und nicht-technischen Hochwasserschutz an Gewässern zweiter und dritter Ordnung sowie die Mittelaufwendungen für konzeptionelle  Vorarbeiten an Gewässern erster Ordnung und für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern erster Ordnung
WW-R-2: Investitionen in den Binnengewässer-Hochwasserschutz – Fallstudie

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt von 2000 bis 2017 die Entwicklung der Zuwendungen an Kommunen für den technischen und nicht-technischen Hochwasserschutz an Gewässern zweiter und dritter Ordnung sowie die Mittelaufwendungen für konzeptionelle Vorarbeiten an Gewässern erster Ordnung und für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern erster Ordnung. Die Aufwendungen schwanken von Jahr zu Jahr, am höchsten waren sie 2005, am niedrigsten im Jahr 2016. Die Zuwendungen an die Kommunen zeigen keinen Trend, die Mittelaufwendungen für konzeptionelle Vorarbeiten an Gewässern erster Ordnung einen quadratisch steigenden, diejenigen für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern erster Ordnung einen quadratisch fallenden Trend.

Quelle: HMUKLV (Haushaltsrechnung)
 

Zurück zur natürlichen Struktur der Gewässer

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Menschliche Eingriffe wie die Trennung der Auen vom Fluss, die Begradigung von Flüssen, die Abholzung von Auenwäldern und die Bebauung von Überschwemmungsgebieten führen dazu, dass die Landschaft heute weniger Wasser zurückhalten kann und Niederschlagswasser schneller in die Gewässer abfließt. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem fortschreitenden ⁠Klimawandel⁠ das Hochwasserrisiko an Fließgewässern ansteigt. Damit gewinnt das ⁠Hochwasserrisikomanagement⁠, das 2007 mit der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) einen Rechtsrahmen erhielt, weiter an Bedeutung.

Bis Ende 2015 wurden für alle deutschen Flussgebiete erstmals national und international abgestimmte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Sie müssen alle sechs Jahre von den für die ⁠Hochwasservorsorge⁠ zuständigen Ländern auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels überprüft und fortgeschrieben werden. Hierzu werden für gefährdete Gebiete Gefahren- und Risikokarten erstellt und aktualisiert, Ziele zum Umgang mit vorhandenen Risiken formuliert und Maßnahmenpläne zur Zielerreichung erarbeitet und fortentwickelt. Diese Pläne enthalten Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, der Wiedergewinnung von ⁠Retentionsflächen⁠ und der Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen.

Zusätzliche Maßnahmen wie die Abgrenzung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten oder planerische Vorarbeiten zur Umsetzung operativer Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert. In diese planerischen und konzeptionellen Maßnahmen sind z. B. in Hessen in den letzten zehn Jahren kumuliert allein 6,85 Millionen Euro ausgegeben worden. Als ganzheitlicher Ansatz kommt aber auch anderen Bereichen wie der Verhaltens- und Bauvorsorge, der Raumplanung, der Verbesserung der Hochwasservorhersage, dem Krisenmanagement und dem risikoangepassten Wiederaufbau eine wichtige Rolle zu.

Technische Hochwasserschutzanlagen wie Dämme, Deiche und Mauern, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken, Stauanlagen, Schöpfwerke und Flutmulden dienen dem Zurückzuhalten, Durchleiten und Umleiten von Wasser. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern arbeiten bereits heute bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen für Fließgewässer mit einem „Lastfall Klimaänderung“. Über „Klimaänderungsfaktoren“ wird auf den derzeit gültigen Bemessungswert, beispielsweise ein hundertjährliches Hochwasserereignis, ein Sicherheitsaufschlag berechnet, um auch künftig steigende Hochwasserrisiken abzusichern. Im Fall Hessen sind die Investitionen in den technischen Hochwasserschutz in den letzten Jahren zurückgegangen, da die lange währenden Deichsanierungen an Rhein und Main nun im Wesentlichen abgeschlossen sind.

Zusätzlich zu den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gewinnen auch nicht-technische Maßnahmen an Bedeutung, denn natürliche oder naturnahe Gewässerstrukturen können Wasser zurückhalten, den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren und insbesondere mittlere Hochwasserereignisse an Fließgewässern abmildern. Renaturierungen werden daher – wo immer möglich – vorangetrieben. Mäandrierende Flüsse und Bäche verringern die Fließgeschwindigkeit und mindern die Abflussspitzen von Hochwasser. Eine durchlässige Gewässersohle aus Sanden und Kiesen erlaubt natürlicherweise einen Austausch zwischen Oberflächen- und Grundwasser und kann dadurch teilweise Hochwasserspitzen oder Wassermangel abpuffern. An den Gewässerlauf angebundene Altarme, Auen und Überflutungsflächen können einen Teil des Hochwasserabflusses aufnehmen. Auch wenn naturschutzfachliche Überlegungen oftmals leitend für die Durchführung vieler Renaturierungsmaßnahmen sind, reduzieren diese mehr oder weniger auch das Hochwasserrisiko. So betont auch das im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossene Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ausdrücklich den gesellschaftlichen Nutzen einer Fließgewässerrenaturierung für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Eine der zentralen Herausforderungen des nicht-technischen Hochwasserschutzes bleibt die Bereitstellung zusätzlicher Retentionsflächen, die im Hochwasserfall überflutet werden können.

Der Bund erstattet den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (⁠GAK⁠) 60 % ihrer Ausgaben für den Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen, für die Rückverlegung von Deichen und Maßnahmen zur naturnahen ⁠Gewässerentwicklung⁠. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das nach dem Juni-Hochwasser 2013 im Elbe- und Donaugebiet von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet wurde, soll die Umsetzung überregional wirkender Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes in den Flussgebieten beschleunigen. Der Bund unterstützt die Länder über den Sonderrahmenplan (SRP) „Präventiver Hochwasserschutz“ bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Deichrückverlegungen und Wiedergewinnung natürlicher Retentionsfläche sowie zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung über Hochwasserrückhaltebecken und ⁠Polder⁠. Dabei fördert der Bund auch erstmalig den Ankauf von Retentionsflächen. Für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz an Gewässer I. Ordnung wenden die Länder zusätzlich zu den GAK- und SRP-Mittel hinaus weitere Haushaltsmittel auf. Zudem geben die Länder Zuwendungen an Kommunen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Gewässer II. und III. Ordnung Maßnahmen umsetzen.

 

Schnittstellen

WW-I-2: Mittlerer Abfluss

BD-I-3: Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen

WW-R-3: Uferbewuchs von kleinen und mittelgroßen Gewässern – Fallstudie

 

Ziele

Rückgewinnung und Redynamisierung von Flussauen (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.3)

Schutz gegen zunehmende Hochwasserrisiken durch Verstärkung von passiven Sicherungsmaßnahmen (insbesondere Freihaltung von Bebauung) und aktive Abflussregulierung; erhebliche Ausweitung der ⁠Retentionsflächen⁠ (DAS, Kap. 3.2.14)

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (WHG, § 76)