Anpassung im Bereich Biodiversität und von Arten
Anpassungsmassnahmen im Bereich Biodiversität haben zum Ziel, die Überlebens- und Funktionsfähigkeit von Organismen zu steigern und unerwünschte Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität zu vermeiden oder zu minimieren. Anpassungsmassnahmen können die Risiken des Klimawandels nicht völlig beheben, aber die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen und ihren Arten erhöhen. Besonders bedeutend für die Anpassung an den Klimawandel ist die selbstständige Anpassung der Ökosysteme und Arten. Nach aktuellem Wissensstand verläuft diese umso erfolgreicher je intakter die Ökosysteme und je höher ihre Biodiversität ist, da damit die Resilienz der Ökosysteme steigt. Der Mensch kann das Potenzial zur selbstständigen Anpassung (Selbstregulation) unterstützen, indem ein guter Zustand und die Funktionsfähigkeit der Biodiversität gesichert und die Vielfalt auf allen Stufen gefördert werden. Maßnahmen zur Maximierung des Anpassungspotenzials und zur Stärkung der Resilienz von Artenpopulationen erfordern angesichts des Klimawandels eine Reduzierung der Bedrohungen und eine Änderung bestehender Naturschutzrichtlinien und -strategien. Ein umfangreicher Biotopverbund zur Verbesserung der ökologischen Vernetzung und genetischen Vielfalt, der Schutz und die Sanierung von Lebensräumen sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt in produktiven Landschaften sind weitere Strategien, um das Anpassungspotenzial von Arten zu maximieren.
Auf der Ebene der Arten gibt es prinzipiell mehrere Möglichkeiten wie Arten und Populationen in einem Ökosystem auf den Klimawandel und damit auf eine Veränderung des Temperaturverlaufs reagieren können. Sie können entweder ausweichen, sich anpassen oder aussterben. Die Anpassung hängt also maßgeblich davon ab, inwiefern Arten in der Lage sind, entweder neue klimatisch geeignete Lebensräume zu besiedeln oder sich durch entsprechende physiologische oder phänologische Veränderungen an die neuen Bedingungen anzupassen, ohne dabei ihren Lebensraum zu verlassen. Wenn Ausweichen oder genetische Anpassung nicht möglich sind und die klimatischen Bedingungen den Toleranzbereich der Art überschreiten, kann die Art im betroffenen Gebiet aussterben. Faktoren, die das Ausweichen (Migration) von Arten in neue Lebensräume erschweren kann, ist die räumliche Zerschneidung geeigneter Ausweichlebensräume durch Straßen sowie die fehlende Durchgängigkeit der intensiv genutzten Agrarlandschaft für Ausbreitungs- und Wanderungsbewegungen. Im Gebirge können Tiere in höhere Lagen wandern, wenn es ihnen zu warm wird. Je höher die Tiere wandern, desto enger wird jedoch der Raum, den sie zur Verfügung haben sowie das verfügbare Nahrungsangebot.
Eine weitere Anpassungsmöglichkeit ist die phänotypische Plastizität, worunter das bei vielen Pflanzen und Tieren auftretende Phänomen verstanden wird, dass Individuen mit dem gleichen Genotyp (Erbinformation) unterschiedliche Phänotypen ausbilden, je nach den gerade vorherrschenden Umwelt- oder Klimabedingungen. Der Phänotyp bezieht sich nicht nur auf morphologische, sondern auch auf physiologische Eigenschaften und ggfs. auf Verhaltensmerkmale. Weiterhin kann eine Anpassung in Merkmalen durch genetische Veränderungen verursacht werden, d. h. letztlich durch Evolution. Eine evolutionäre Anpassung an den Klimawandel kann nur dann erfolgen, wenn vererbbare genetische Variation in klimarelevanten Merkmalen vorhanden ist.
Indikatoren aus dem Monitoring zur DAS: Gebietsschutz | Berücksichtigung des Klimawandels in Landschaftsprogrammen | Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen