Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Der Hamburger Senat hat im Februar 2025 eine umfassende Strategie zur Anpassung Hamburgs an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. Mit dieser Strategie setzt die Freie und Hansestadt Hamburg die Weichen für die Entwicklung einer klimaresilienten Stadt. Der Hamburger Senat verfolgt dabei folgende Ziele:
- Die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt sollen vor Gefährdungen durch Extremwetterereignisse geschützt werden. Schäden sollen vermieden und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen, insbesondere der kritischen Infrastrukturen für die Ver- und Entsorgung einschließlich der Gesundheitsvorsorge, sollen im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge gewährleistet werden.
- Die Lebensqualität in Hamburg soll bewahrt und positiv weiterentwickelt werden. Dafür sind ein gesundheitsverträgliches Stadtklima, der Zugang zu wohnungsnahen Grün- und Freiflächen mit einer hohen Aufenthaltsqualität und die Vermeidung der Konzentration von Umweltbelastungen von besonderer Bedeutung.
- Die private Eigenvorsorge (Privatpersonen, Vereine, Unternehmen etc.) ist durch Information, Beratung und Förderung zu stärken.
Der Senat stuft drei Handlungsbedarfe als prioritär ein. Sie werden im Rahmen der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie mit besonderem Nachdruck verfolgt und im Rahmen der Ressourcenbereitstellung vorrangig berücksichtigt:
- Küsten und Binnenhochwasserschutz
- Starkregenvorsorge
- Blau-Grüne Infrastruktur gesamtstädtisch verwirklichen
Die Strategie umfasst elf Handlungsfelder, die alle betroffenen Bereiche für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Zuständigkeitsbereich des Senats adressieren. In jedem Handlungsfeld legt der Senat spezifische Ziele fest und stellt die für die Zielerreichung relevanten Handlungsschwerpunkte dar.
In §1 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) ist die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der Hamburger Verwaltung festgelegt. Klimaanpassung ist damit Regelaufgabe. Weiterhin wird in § 1 ein Berücksichtigungs- und Mitwirkungsgebot normiert, das in § 2 Absatz 3 Nr. 3 und § 5 Absatz 1 HmbKliSchG weiter konkretisiert wird. Entsprechend soll der Senat darauf hinwirken, dass die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels soweit wie möglich vorbereitet und bei allen Planungen und Investitionen berücksichtigt wird (landesgesetzliches Berücksichtigungsgebot nach § 2 Absatz 3 Nr. 3 HmbKliSchG). Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 HmbKliSchG sind die Folgen des Klimawandels entsprechend dieses Berücksichtigungsgebotes, unter anderem durch Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Instrumente sowie des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Zudem hat sich der Senat selbstverpflichtet, die Maßnahmen der Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel umzusetzen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 HmbKliSchG).
Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen
Im Prozess "RISA – RegenInfraStrukturAnpassung" wird der zukunftsfähige Umgang mit den verändernden Niederschlagsbedingungen umgesetzt. Das Ziel ist, Regen in der städtischen Infrastruktur konsequent mitzudenken – und dass unter vielen Perspektiven: Vorsorge vor Starkregen, sinnvolle Nutzung von Regenwasser vor Ort, Stadtklima oder Gewässerschutz.
Mit diversen Förderprogrammen unterstützt der Hamburger Senat Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen bei der Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Derzeit werden Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Versickerungsanlagen und Zisternen gefördert.
Die fachlichen Grundlagen zur Abwägung und Entscheidungsfindung wurden in den letzten Jahren deutlich erweitert. Dazu gehören die Starkregengefahrenkarte, die Versickerungspotentialkarte, die aktualisierte Stadtklimaanalyse und das Versiegelungsmonitoring.
Im aktuell laufenden Bauprogramm für den Hochwasserschutz werden die Hochwasserschutzanlagen auf den 2013 veröffentlichten Bemessungswasserstand angepasst, der den Meeresspiegelanstieg bis 2050 berücksichtigt. Bis 2050 soll das aktuell laufende Bauprogramm abgeschlossen sein. Wenn die heutigen Prognosen zum Klimawandel und dem damit verbundenen Meeresspiegelanstieg eintreten, werden daran anschließend weitere Erhöhungsmaßnahmen erforderlich sein.
EU und internationale Kooperation
Hamburg ist Teil der EU Mission on Adaptation to Climate Change.