Modellprojekt: Handel mit Flächenzertifikaten
Der Handel mit Flächenzertifikaten wurde von 2013 bis 2017 erstmals in einem überregionalen Modellversuch mit Kommunen in der Praxis erprobt. Bisher gab es nur ein erstes Planspiel im kleinen Maßstab. Dabei geht die Wissenschaft davon aus, dass der Handel mit Flächenzertifikaten sehr wirksam sein könnte. Das Planspiel im Auftrag des Umweltbundesamts geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom Oktober 2009 zurück.
Grundprinzip und Nutzen des Flächenhandels
Der Gedanke, die Nutzung von Umweltgütern durch Handelssysteme zu steuern, ist nicht neu. Grundsätzlich liegt ihm ein umweltökonomischer Ansatz zugrunde. Die Inanspruchnahme des Umweltgutes, hier der Fläche, wird begrenzt und in Teilnutzungsansprüche aufgeteilt. Diese werden als handelbare Rechte (hier Zertifikate) an die Interessenten ausgegeben. Prominentester Vertreter von Handelssystemen ist der Emissionshandel, der dafür sorgen soll, den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern.
Das Prinzip des Flächenhandels basiert darauf, dass den Kommunen sogenannte Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten zugeteilt werden. Diese benötigen sie, wenn durch einen Bebauungsplan im Außenbereich neues Baurecht geschaffen werden soll. Die Anzahl der Zertifikate muss dann dem Umfang der erstmals für Siedlungs- und Verkehrszwecke gewidmeten Fläche entsprechen.
Zertifikate sind nur dann erforderlich, wenn der Außenbereich bebaut werden soll. Für Baumaßnahmen im Innenbereich sind keine Zertifikate erforderlich. Ist der Flächenbedarf im Außenbereich größer als die verfügbaren Zertifikate, können zusätzliche Zertifikate von anderen Kommunen erworben werden. Wenn Kommunen die ihnen zugewiesenen Zertifikate nicht selber benötigen können sie die Rechte also an andere Kommunen verkaufen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ihren Flächenbedarf im Innenbereich auf Brachflächen realisieren.
Für die Summe der zugeteilten Zertifikate kann eine Obergrenze festgelegt werden. Das können in Deutschland zum Beispiel 30 Hektar pro Tag sein. Dies würde dem Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entsprechen, das bis 2020 umgesetzt werden soll. Möglich wäre aber auch jedes beliebige Zwischenziel auf dem Weg zum „30-Hektar-Ziel“ oder andere Flächensparziele, die auch nach 2020 festgelegt sein können. Ziel ist es, dass die Kommunen keine Flächenangebotspolitik mehr betreiben und „Flächen auf Vorrat“ ausweisen – in der Hoffnung, Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gewerbetreibende anzuziehen. Diese Kommunen würden unter ökonomischen Gesichtspunkten die ihnen zugeteilten Zertifikate tendenziell eher am Markt verkaufen.
Potenzielle Käufer von Flächenzertifikaten sind dagegen Wachstumskommunen, die das wirtschaftliche Milieu stärken. Diese verfügen weder über genügend Zertifikate noch über ausreichend Innenbereichsflächen, um ihre Flächenpolitik umzusetzen. Siekaufen dann – und nur dann – Zertifikate, wenn es sich wirklich ökonomisch rechnet. Flächenverbrauch würde also überwiegend dort stattfinden, wo er den meisten Nutzen stiftet. Die Vorteile dieses Ansatzes liegen auf der Hand:
- Die Kontingente können auf das „30 Hektar-Ziel“ (oder jedes andere Flächensparziel) ausgerichtet werden und gewährleisten eine treffsichere Zielerreichung.
- Die marktwirtschaftlichen Handelsmechanismen verhindern Flächenausweisungen in Kommunen, die davon keinen großen Nutzen haben.
- Die Verknappung von Neuausweisungen führt zu Preissteigerungen für Bestandsflächen. Der Wettbewerbsnachteil innerörtlicher Brachflächen wird geringer, Ihre Revitalisierung wäre attraktiver.
- Die Kontingente sind frei handelbar, das heißt, die Flexibilität und Planungshoheit der Kommunen bleibt erhalten.
- Flächensparen wird belohnt. Kommunen, die auf Neuausweisungen verzichten, können Einnahmen erzielen.
- Das Planungsrecht wird nicht geschwächt, sondern gestärkt. Die bewährten Planungsinstrumente zur qualitativen Steuerung der Flächeninanspruchnahme würden durch eine quantitative Komponente ergänzt.