Gerüche in Innenräumen können belästigend wirken und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit beeinflussen. Hauptziel der Untersuchungen im jetzt abgeschlossenen Forschungsvorhaben war es zu prüfen, ob die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für die Produktgruppen „Elastische Bodenbeläge“ (DE-UZ 120) und „Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“ (DE-UZ 176) um geruchsrelevante Aspekte ergänzt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass es möglich ist, Anforderungen an den Geruch der Produkte zu stellen.
Ferner wurde untersucht und gezeigt, dass die bislang vorläufig festgelegte Schwelle einer empfundenen Intensität von 7 pi für die Zulassung von Bauprodukten gemäß Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und beim Blauen Engel grundsätzlich als Bewertungsmaßstab geeignet ist.
Die Einhaltung konstanter Bedingungen für die Temperatur und die relative Feuchte bei den Messungen sind von großer Bedeutung, da diese Einfluss auf die Messergebnisse haben. Es wurden Untersuchungen bei unterschiedlichen Temperaturen und abweichender relativer Luftfeuchte, die mit einer eigens dafür gebauten kleinen raumlufttechnischen Anlage eingestellt werden konnten, durchgeführt. Die Ergebnisse belegen, dass die Einhaltung konstanter Prüfbedingungen wichtig ist und zeigen deren Einfluss auf die Geruchswahrnehmung.
Im Vorhaben wurde gezeigt, dass holzbasierte Produkte teilweise trotz hoher Geruchsintensität eine neutrale bis positive Hedonik (Wahrnehmung/Bewertung) zeigen, was für Bauprodukte untypisch ist. Die Zusammenhänge zwischen Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit werden in den nächsten drei Jahren in einem Folgeprojekt weiter untersucht.