HUE-4: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene

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Kommunen müssen bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden.
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Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

HUE-4: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene

Der Bund unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise u. a. über die Nationale Klimaschutzinitiative (2011–2018) und das ⁠DAS⁠-Programm bei der Erstellung von Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen zur guten Anpassung. Der Mitteleinsatz in den Programmen hat zugenommen. Die Zustimmung der repräsentativ befragten Bürgerinnen und Bürgern zur Frage ob sich ihre Stadt oder Gemeinde ausreichend in der Anpassung engagiert, hat dagegen deutlich abgenommen.

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt für 2012, 2014 und 2016 den Anteil der Befragten in Prozent zu ihrer Einschätzung, ob der Umfang von Vorsorgemaßnahmen auf kommunaler Ebene ausreichend ist.
HUE-4: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt für 2012, 2014 und 2016 den Anteil der Befragten in Prozent zu ihrer Einschätzung, ob der Umfang von Vorsorgemaßnahmen auf kommunaler Ebene ausreichend ist. Es gibt die Kategorien voll und ganz ausreichend, eher ausreichend, eher nicht ausreichend, überhaupt nicht ausreichend sowie ab 2014 die Kategorie weiß nicht, die in 2014 mit rund 10 Prozent und 2016 mit rund 112 Prozent in Anspruch genommen wurde. Der Anteil der positiv Gestimmten fiel ab 2014 unter die 50 Prozent-Marke und betrug 2016 nur noch rund 30 Prozent. Vor allem der Anteil derjenigen, die die Vorsorgemaßnahmen überhaupt nicht ausreichend finden, ist deutlich angestiegen und betrug 2016 rund 18 Prozent.

Quelle: BMU & UBA (Umweltbewusstsein in Deutschland); Projektträger Jülich (Statistik über geförderte Projekte)
 

Kommunen sind wichtige Akteure

Die Kommunen gehören zu den zentralen Akteuren der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠, denn viele Folgen des Klimawandels zeigen ihre Wirkungen auf der lokalen Ebene. Entsprechend müssen Maßnahmen mit und in den Kommunen entwickelt und umgesetzt werden. Hierzu gehören u. a. Maßnahmen der städtischen Grünplanung und Siedlungsentwicklung sowie der Anpassung städtischer Infrastruktur oder Vorsorgemaßnahmen im Bauwesen. Allerdings ist Anpassung an den Klimawandel als kommunale Aufgabe in Deutschland ein relativ neues und noch wenig wahrgenommenes Aktionsfeld. Der Bund räumt hat daher der Unterstützung der Kommunen im Anpassungsprozess einen hohen Stellenwert ein.

Ein Gesamtüberblick über die Unterstützungsleistungen des Bundes für die Kommunen lässt sich derzeit nicht herstellen. Stellvertretend spiegelt die Bewilligung von Mitteln im Rahmen zweier bedeutender kommunaler Förderprogramme das Engagement des Bundes in einem Ausschnitt wider. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (⁠NKI⁠) unterstützte der Bund seit 2011 die Erstellung kommunaler Anpassungskonzepte. Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse konnten im Rahmen der Kommunalrichtlinie für die Erstellung kommunaler Anpassungskonzepte Fördermittel und zur Umsetzung des Anpassungskonzepts eine Anpassungsmanagerin bzw. einen -manager beantragen.

Die Konzepte dienen den Kommunen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, sie identifizieren den Bedarf an Anpassung, treffen Aussagen zur Beteiligung relevanter Akteurinnen und -akteure und zeigen Handlungsmöglichkeiten vor Ort auf. Von 2011 bis 2017 erhielten 39 Städte und Landkreise Mittelbewilligungen in Höhe von knapp 1,6 Mio. € für die Erarbeitung eines Anpassungskonzepts. Im gleichen Zeitraum wurde die Umsetzung von zwei Teilkonzepten Anpassung gefördert. Der gesamte Mittelabfluss im Rahmen der Kommunalrichtlinie betrug im Zeitraum von 2012 bis 2017 rund 359 Mio. €. Der in Anpassungskonzepte fließende Anteil fällt sehr gering aus. Ein Grund hierfür ist, dass über die NKI keine investiven und damit kostspieligen Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Seit Anfang 2019 ist die Förderung der NKI wieder ausschließlich auf Aktivitäten im Bereich ⁠Klimaschutz⁠ beschränkt.

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden seit 2012 außerdem im Rahmen des sogenannten ⁠DAS⁠-Programms „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ durch das ⁠BMU⁠ gefördert. Die Förderung zielt darauf ab, die ⁠Anpassungsfähigkeit⁠ insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie Vernetzung und Kooperation von regionalen oder lokalen Akteuren zu stärken. Kommunale Initiativen zur Anpassung werden vor allem in zwei der drei Förderschwerpunkte des Programms unterstützt. Zum einen schafft der Bund Anreize für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten; dabei sind auch explizit Unternehmen in kommunaler Verantwortung angesprochen. Die Möglichkeit der Förderung von Anpassungskonzepten für kommunale Unternehmen wird jedoch nicht wahrgenommen. Bislang hat noch kein kommunales Unternehmen ein Anpassungskonzept erstellt. Zum anderen geht es um die Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde mit dem Ziel, Kooperationen aufzubauen, Anpassungskonzepte zu erstellen und diese pilothaft umzusetzen. Für kommunale Leuchtturmprojekte hat der Bund in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt knapp 9,2 Mio. € bewilligt. Das nun bereits mehr als sechs Jahre bestehende Förderinstrument soll schrittweise weiter finanziell aufgebaut werden.

Die beiden Programme geben kein vollständiges Bild der Investitionen in Anpassungskonzepte und -prozesse der Kommunen, denn diese hatten noch mehrere andere Möglichkeiten der Finanzierung. Hierzu gehören die Förderprogramme KLIMZUG („Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten“) und KlimaMORO (Modellvorhaben „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“), die ihren Schwerpunkt auf Forschungsaktivitäten legten und inzwischen ausgelaufen sind. Auch über die EU-Strukturförderung lassen sich kommunale Projekte zur Anpassung finanzieren. Bei operativen Umsetzungsmaßnahmen in Förderprogrammen ist der Umgang mit Klimawandelfolgen oft nur ein Nebenziel, das die Ausgestaltung der Maßnahme zwar beeinflussen kann, dessen anpassungsspezifische Kosten sich aber i. d. R. nicht aus der Gesamtsumme herausrechnen lassen. Daneben existieren diverse Länderprogramme oder Länderförderungen. Von besonderer Bedeutung auf kommunaler Ebene ist es, die Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion um gute Anpassung und die konkrete Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen. Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement sind dabei aktive Kommunen, die ihren Bürgerinnen und Bürger Plattformen für die Diskussion und Beteiligung geben und selbst mit guten Umsetzungsprojekten als Vorbilder im Anpassungsprozess auftreten.

In der repräsentativen Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“ I werden Bürgerinnen und Bürger seit 2012 zu ihrer Einschätzung befragt, ob sich die Stadt oder Gemeinde, in der sie leben, hinreichend mit dem Thema Anpassung auseinandersetzt und ob sie in ausreichendem Umfang Vorsorgemaßnahmen ergreift. Während sich in der Befragung 2012 noch 58 % der Befragten dazu mehrheitlich positiv äußerten, waren es 2014 mit 41 % deutlich weniger und 2016 mit 30 % nur noch weniger als ein Drittel der Befragten.

I - s. Fußnote S. 247

 

Schnittstellen

HUE-3: Bundeszuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten zu Klimawandelfolgen und Anpassung

 

Ziele

Da Anpassung in den meisten Fällen auf regionaler oder lokaler Ebene erfolgen muss, sind viele Entscheidungen auf kommunaler oder Kreisebene zu treffen. (⁠DAS⁠, Kap. 5.2)