HUE-4: Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene
Kommunen sind wichtige Akteure in der Klimawandelanpassung.
Quelle: Igor Syrbu / stock.adobe.com
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Kommunen sind wichtige Akteure in der Klimawandelanpassung.
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Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Der Bund unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise unter anderem über die Nationale Klimaschutzinitiative und das DAS-Programm bei der Erstellung von Konzepten und der Umsetzung von Maßnahmen zur guten Anpassung. Der Mittelabfluss in den Programmen stieg an. Die Zustimmung der repräsentativ befragten Bürger*innen zur Frage, ob sich ihre Stadt oder Gemeinde ausreichend in der Anpassung engagiert, nahm zuletzt wieder zu.
Die Kommunen gehören zu den zentralen Akteuren in der Klimawandelanpassung, denn viele Klimawandelfolgen zeigen ihre Wirkungen auf lokaler Ebene. Entsprechend müssen Maßnahmen mit und in den Kommunen entwickelt und umgesetzt werden. Hierzu gehören Maßnahmen der städtischen Grünplanung und Siedlungsentwicklung sowie der Anpassung städtischer Infrastruktur, Vorsorgemaßnahmen im Bauwesen oder auch präventive Maßnahmen im Gesundheitsschutz (wie die Aufstellung von Hitzeaktionsplänen). Allerdings ist Anpassung an den Klimawandel als kommunale Aufgabe in Deutschland ein relativ neues, wenn auch zunehmend wahrgenommenes Aktionsfeld. Der Bund räumt daher der Unterstützung der Kommunen im Anpassungsprozess einen hohen Stellenwert ein: Das Informations- und Beratungsangebot des vom BMUV 2021 ins Leben gerufenen Zentrums KlimaAnpassung richtet sich gezielt an Verantwortliche und Beteiligte in den Kommunen. Zudem gibt es auch umfangreiche finanzielle Förderungen. Ein Gesamtüberblick über die Unterstützungsleistungen des Bundes für die Kommunen lässt sich derzeit nicht herstellen, da Unterstützungen von mehreren Ressorts auf unterschiedliche Weise erfolgen. Stellvertretend spiegelt die Bewilligung von Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und des DAS-Förderprogramms das Engagement des Bundes in einem Ausschnitt wider.
Von 2011 bis 2019 wurde im Rahmen der NKI beziehungsweise der Kommunalrichtlinie die Erstellung kommunaler Anpassungskonzepte als „Klimaschutz-Teilkonzepte zur Anpassung“ gefördert. Diese Konzepte dienen den Kommunen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, sie identifizieren den Bedarf an Anpassung, treffen Aussagen zur Beteiligung relevanter Stakeholder und zeigen Handlungsmöglichkeiten vor Ort auf. Von 2011 bis 2021 erhielten 44 Städte, Landkreise und Regionen Mittelbewilligungen in Höhe von knapp 3,5 Mio. Euro für die Erarbeitung und begleitende Umsetzung eines Anpassungskonzepts. Der Anteil der für die Anpassung verausgabten Mittel, die im Rahmen der Kommunalrichtlinie bis 2021 abflossen war mit weniger als 0,5 % sehr gering. Ein Grund ist, dass über die NKI keine investiven und damit kostspieligen Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Seit Anfang 2019 ist die Förderung der NKI wieder ausschließlich auf Aktivitäten im Bereich Klimaschutz beschränkt. Die noch bis 2025 veranschlagten Mittel dienen allein der Beendigung laufender Projekte.
Maßnahmen zur Anpassung werden seit 2012 außerdem im Rahmen des DAS-Programms „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ durch das Bundesumweltministerium gefördert. Bis 2021 schaffte das Programm Anreize für kleine und mittlere, auch kommunale Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten und unterstützte die Umsetzung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde im Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung in der Anpassung an den Klimawandel. Der erstgenannte Förderschwerpunkt mit Fokus auf die Unternehmen wurde nur in sehr begrenztem Umfang in Anspruch genommen. Daher wird im Indikator nur der Mittelabfluss für die Leuchtturmprojekte und die Anpassungskonzepte abgebildet. Für diese Vorhaben ließ der Bund von 2012 bis 2021 insgesamt knapp 28 Mio. Euro abfließen. Eine neue Förderrichtlinie wurde zuletzt Juli 2021 herausgegeben. Im Fokus der neuen Förderrunde des DAS-Programms stehen der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen sowie innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung. Der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Städten und Gemeinden wurden von Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 gefördert. Dadurch wurden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanager*innen, deren Einsatz durch das Umweltministerium gefördert wurde. Diese nachhaltigen Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen Kommune. Ab 2022 können Kommunen die Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Dabei geht es vor allem um lokale und für andere Kommunen beispielgebende Vorhaben, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen schützen. Ergänzend zum DAS-Programm unterstützt der Bund die Kommunen ab 2022 mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung. Bis 2026 wurden dafür 60 Mio. Euro und Fachberatung bereitgestellt. Das Programm ist eine Reaktion auf die Flutkatastrophen im Sommer 2021 sowie die wiederkehrenden Hitzewellen und Dürren.
Auch über die EU-Strukturförderung lassen sich kommunale Projekte zur Anpassung finanzieren. Bei operativen Umsetzungsmaßnahmen in Förderprogrammen ist der Umgang mit Klimawandelfolgen oft nur ein Nebenziel, das die Maßnahmenausgestaltung zwar beeinflussen kann, dessen anpassungsspezifische Kosten sich aber in der Regel nicht aus der Gesamtsumme herausrechnen lassen. Das europäische LIFE-Programm enthält das Sub-Programm „Climate Change Mitigation and Adaptation“, im Rahmen dessen großangelegte strategische Projekte gefördert werden. Kommunen können daran beteiligt sein.
Zudem gibt es auf Länderebene spezifische Förderprogramme zur Unterstützung der Klimawandelanpassung auf kommunaler Ebene. Dies sind beispielsweise KLIMOPASS in Baden-Württemberg, Klima-Invest in Thüringen, das „Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung“ in Nordrhein-Westfalen oder die „Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung“ in Niedersachsen.
In der repräsentativen Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“238 werden Bürger*innen seit 2012 zu ihrer Einschätzung befragt, ob sich die Stadt oder Gemeinde, in der sie leben, hinreichend mit dem Thema Anpassung auseinandersetzt und in ausreichendem Umfang Vorsorgemaßnahmen ergreift. In der Befragung 2012 äußerten sich noch 58 % der Befragten dazu mehrheitlich positiv, 2014 waren es mit 41 % deutlich weniger und 2016 war es mit 30 % nur noch weniger als ein Drittel der Befragten. 2021 wurde wieder der Wert für das Jahr 2014 erreicht. Noch immer sieht die Bevölkerung aber offensichtlich starke Defizite. Die zunehmenden Bemühungen der Kommunen werden in der Statistik möglicherweise vom wachsenden Problembewusstsein der Bürger*innen „kompensiert“.