Ölheizung: Zukunftsfähigkeit und Kosten im Auge behalten - Alternativen prüfen

eine Katze schläft auf einem Heizkörper in der Wohnungzum Vergrößern anklicken
In alten Heizungen schlummert ein großes Einsparpotenzial.
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Inhaltsverzeichnis

 

Unsere Tipps

Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?

  • Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.
  • Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. 

Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?

  • Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.
  • Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.
  • Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.

Sie möchten weiterhin mit Öl heizen?

  • Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.
  • Achten Sie beim Erwerb einer Ölheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen (Brennwertgeräte statt Niedertemperaturkessel).
  • Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.
  • Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).
  • Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.

 

 

Gewusst wie

Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2- Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠Klima⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO2-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver.

Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte von vornherein mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das ⁠UBA⁠ rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. 

Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter „kalt“ überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen „individuellen Sanierungsplan“ zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein „individueller Sanierungsfahrplan“ wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.

Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Ölheizungen verursachen noch höhere Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen als Gasheizungen. Prüfen Sie daher den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich der Umstieg. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie die Anschaffung eines effizienteren Heizkessels einplanen. Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude“ (BEG) gefördert. Seit 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem Klima schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau.

Effiziente Heizung: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb einer neuen Heizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Bei der Brennwerttechnik wird die Wärme im Abgas am besten ausgenutzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Heizkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeitet (siehe unten). Gute Brennwertkessel liegen in der Energieeffizienzklasse A. Wenn möglich, sollten Sie zumindest Gas als Energieträger wählen, weil es weniger Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen verursacht. Noch besser ist, wenn Sie ergänzend oder vollständig erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel Sonnenkollektoren oder Umgebungswärme. Die Energieeffizienzklasse solcher Heizungsanlagen steigt dann auf A+ oder A++.

Richtige Größe der Heizung: Alte Heizkessel sind oft größer als nötig. Bestehen Sie beim Austausch Ihres Heizkessels auf einer individuellen Dimensionierung: Eine kleinere Heizung ist günstiger und beheizt Ihr Haus effizienter. Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizleistung als ein schlecht gedämmtes Haus. Deshalb sollte – nach Möglichkeit – bei einer Haussanierung zuerst gedämmt werden, bevor man über die Auswahl der Heizung entscheidet. Lassen Sie sich hierbei von einer Energieberaterin oder einem Energieberater unterstützen (siehe Linkspalte).

Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung“ lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie beim Heizungstausch eine „Heizungsoptimierung“, damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.

Was Sie noch tun können:

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Hintergrund

Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdöl sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO2- und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdöl führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. 

Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz fordert, Öl-Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre, nicht mehr zu betreiben. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Darüber hinaus dürfen neue Ölheizungen ab 2026 nur noch unter Ausnahmen errichtet werden. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer neu errichteter Gebäude, einen Anteil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Soll ein Neubau eine Ölheizung erhalten, muss zum Beispiel eine Solar- oder Erdwärmeanlage installiert oder zusätzlich Energie eingespart werden. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Seit 2018 regelt die Verordnung (EU) Nr. 813/2013 die Luftschadstoffemissionen neuer Ölheizungen unter 400 kW Wärmenennleistung. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen; dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Öl-Brennwertkesseln) sowie die CO- und Rußemissionen.

Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas oder Erdöl in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. 

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