Bügeleisen: Auf Dampf verzichten und Energie sparen

Quelle: Piotr Adamowicz / Fotolia.com
- Achten Sie beim Kauf eines Dampfbügeleisens auf Funktionen wie Temperaturregler oder automatische Abschaltfunktion, die sich positiv auf den Energieverbauch auswirken.
- Bügeln Sie mit möglichst wenig Dampf.
- Bügeln Sie Ihre Wäsche möglichst ohne zeitliche Unterbrechungen.
- Trocknen Sie feuchte Wäsche hängend, um starke Faltenbildung zu vermeiden.
Ein Dampfbügeleisen benötigt Strom für das Erhitzen des Bügeleisens selbst sowie zusätzlich zur Erzeugung von Wasserdampf. Die Umwandlung von Wasser in Dampf macht dabei rund 90 Prozent des Stromverbrauchs aus. Aus Umweltsicht ist es deshalb empfehlenswert, die "Dampferzeugung" und damit den Stromverbrauch einzuschränken.
Das richtige Bügeleisen: Aus Qualitäts- und Sicherheitsaspekten sollten Sie beim Kauf eines Dampfbügeleisens auf folgende Funktionen achten:
Bügelstationen keine Alternative: Für den privaten Gebrauch ist ein Dampfbügeleisen völlig ausreichend. Bügelstationen verbrauchen in der Regel mehr Strom als Dampfbügeleisen. Testergebnisse von Stiftung Warentest lassen darauf schließen, dass Bügelstationen auch hinsichtlich der Bügeldauer gegenüber Dampfbügeleisen keine Vorteile haben. Der hohe Stromverbrauch von Bügelstationen kommt vor allem daher, dass diese über einen separaten Dampfgenerator verfügen. In diesem Generator, der ein wesentlich größeres Fassungsvolumen hat als die Wassertanks von Dampfbügeleisen, wird das Wasser schnell und mit viel Druck erhitzt. Die Dampfleistung sowie der Druck sind ausschlaggebend für den Stromverbrauch. Des Weiteren wird bei Bügelstationen oft die gesamte Menge an Wasser erhitzt, auch wenn diese nicht benötigt wird.
Richtig entsorgen: Elektrogeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie wegen der Rückgewinnung von Wertstoffen, getrennt zu entsorgen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können Verbraucher*innen ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil.
Ebenfalls sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter, unentgeltlich zurückzunehmen (z. B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung). Ist Ihr Elektro-Altgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Gleiches gilt auch für Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren. Auch kleinere Einzelhändler oder Hersteller dürfen freiwillig Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen – fragen Sie am besten nach. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen.
In einigen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob es sich bei dem Produkt um ein Elektrogerät handelt (beispielsweise Pedelec, Gartenwerkzeuge, Massagesessel, Ladekabel, Taschenlampen, Druckerpatronen etc.). Daher sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Man erkennt Elektrogeräte an der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Bei batteriebetriebenen Geräten sollten die Batterien und Akkus – soweit möglich – vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.
Was Sie noch tun können:
Norm "Elektrische Bügeleisen für Haushalt und ähnliche Zwecke – Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften" DIN EN 60311.