Das Blaue Band und die Wasserrahmenrichtlinie

Ziel des Bundesprogrammes „Blaues Band Deutschland“ ist die Renaturierung von Bundeswasserstraßen. Damit sollen sowohl Natur- als auch Gewässerschutz gestärkt werden. Durch eine ökologische Gewässerentwicklung werden bestehende gewässerstrukturelle Defizite verringert, was zur Wiedervernetzung von Lebensräumen und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands der Bundeswasserstraßen beiträgt.

Die europäische ⁠Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das wichtigste Gesetz zum Schutz von Flüssen, Seen und Küstengewässern in der EU. Deutschland hat sich mit der WRRL verpflichtet, alle Oberflächengewässerkörper bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen – oder – sofern es sich um stark modifizierte Gewässer handelt, das gute ökologische Potential zu erreichen. Um den Gewässerzustand zu ermitteln, Belastungsfaktoren zu identifizieren und diese zu minimieren haben die EU-Mitgliedstaaten eine flächendeckende Gewässerbeobachtung etabliert.

Die Fließgewässer in Deutschland sind besonders durch Nährstoffe aus diffusen Quellen, Veränderungen der ⁠Gewässerstruktur⁠ und Abflussregulierungen belastet. An den größeren Flüssen Rhein, Donau, Elbe und Weser sind viele der natürlicherweise vorkommenden Gewässerstrukturen nicht mehr vorhanden – sie weisen große hydromorphologische Defizite auf. Diese Flüsse wurden mit der Industrialisierung vor mehr als 150 Jahren für den Güterverkehr ausgebaut und so zu Bundeswasserstraßen. Sie wurden begradigt, eingedeicht und zur Stabilisierung des Wasserstandes mit Querbauwerken versehen oder gestaut. Auf diese Weise sind die typischen Lebensräume und deren Lebensgemeinschaften zum großen Teil verschwunden. Fast alle Bundeswasserstraßenabschnitte verfehlen deshalb das gute ökologische Potential oder den guten ökologischen Zustand.

Um die Schifffahrt an Bundeswasserstraßen sicherzustellen, können diese Flüsse nicht vollständig naturnah umgestaltet werden. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt müssen vor allem Stromregelungsbauwerke ökologisch umgestaltet werden. Dazu zählen z.B. hinterströmte Leitwerke, durchbrochene Buhnen, technisch-biologische Ufersicherung durch Gehölze sowie die vollständige Entfernung von Ufersicherungen an hydraulisch wenig beanspruchten Stellen (z.B. Gleithänge). Auch die Anbindung von Altwässern und Auen sowie die Etablierung naturraumtypischer Ufervegetation sind wichtig, um die ambitionierten Gewässerschutzziele zu erreichen.

Ökologische ⁠Gewässerentwicklung⁠ zur Erreichung von Zielen des Blauen Bands und der WRRL

Fließgewässer und ihre Auen übernehmen wichtige Funktionen in der Landschaft. Auf Grund des Wechsels zwischen Überflutung und Trockenfallen verändern sich Fluss- und Auenlandschaften ständig und bieten verschiedenen Organismen Lebensräume. Fließgewässer besitzen auch wichtige Regulationsfunktionen. Sie beeinflussen den Wasserrückhalt, die Retention von Nährstoffen und Sedimenten sowie den Kohlenstoffumsatz. Darüber liefern Fließgewässer wichtige Ressourcen (z.B. Trinkwasser, Nahrung) und dienen als Erholungs- und Freizeitraum.

Durch stoffliche Belastungen aus den Einzugsgebieten und die intensive Nutzung können Flüsse viele dieser Funktionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt übernehmen. Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ ist es deshalb, bis 2050 verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen zu investieren und so den Erhalt und die Wiederherstellung wasser- und auengebundener Lebensräume voranzutreiben. Die ökologische Funktionsfähigkeit der Flusslandschaften in Deutschland soll durch die Vernetzung von Gewässer, Ufer und ⁠Aue⁠ und die Etablierung eines nationalen Biotopverbundes wiederhergestellt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, sind umfassende Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung notwendig. Wo möglich, soll den Flüssen mehr Raum gegeben werden, sich eigendynamisch zu entwickeln. Neben dem Anschluss von Auen und Altwässern sollen Querbauwerke ganz oder teilweise zurückgebaut, Ufer abgeflacht und naturnah gestaltet sowie die Sicherung der Gewässersohle zurückgebaut werden. Verbesserte hydromorphologische Bedingungen, wie z.B. die Schaffung von Flachwasserbereichen bilden die Grundlage für die Besiedlung mit naturraumtypischen Arten, welche als biologische Qualitätskomponenten in die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands eingehen. Altarme und Auen tragen zum Nährstoffrückhalt bei und vollbringen damit eine wichtige Reinigungsleistung. Maßnahmen des Blauen Bands nutzen damit dem Gewässer-und dem Naturschutz gleichermaßen (Abb.1).

Das Bundesprogramm kann bei einer anspruchsvollen Umsetzung Beispiel gebend für die Verknüpfung von Natur- und Gewässerschutz sein. Damit dies gelingt, dürfen Vorhaben, die im Rahmen des Blauen Bands umgesetzt werden, nicht an Grenzen der Gewässer oder der Zuständigkeit einzelner Akteure enden, sondern müssen zu einer tatsächlichen funktionalen Verknüpfung von Fluss und Aue führen. Das ⁠UBA⁠ setzt sich für einen umfassenden Schutz von Gewässern ein, der diese Systeme in ihrer Gesamtheit und als funktionale Einheit betrachtet. Dieses integrative Systemverständnis ist Leitbild für die Bewertung von Projektenanträgen durch das UBA im Blauen Band.

Ein Schaubild mit dem Titel "Maßnahmenprogramm". Zu sehen sind zwei sich überschreitende Kreise. Diese sind mit "WRRL" und "Blaues Band" betitelt. Neben den Kreisen sind Ziele beschrieben. Neben dem Kreis "WRRL" steht: "Ziel: Erreichen des guten ökologischen Potentials/Zustandes", neben dem Kreis "Blaues Band" steht: "Ziel: Wiedervernetzung von Fluss, Ufer und Aue. Erhalt und Entwicklung wasser- und auengebundener Arten. Etablierunge eines Biotopverbunds entlang der Bundeswasserstraßen".
Abbildung 1

Ziele und Synergien der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“.

Quelle: Matthias Rothe / UBA