Bei der Entwicklung der Quartiere entsteht weniger Verkehr, wenn auf eine vielfältige Nutzungsmischung sowie auf kompakte fuß- und radverkehrsfreundliche Strukturen mit einer ausreichenden Bevölkerungsdichte und auf eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel geachtet wird.
Die Charta von Athen – entwickelt 1943 von dem Architekten und Stadtplaner Le Corbusier als Ergebnis eines Kongresses von 1933 in Athen – steht für die Trennung städtischer Funktionen: Wohnen, Arbeiten und Erholung sollten entflochten, gegliedert und durch Verkehrsachsen miteinander verbunden werden. Mit dem Ziel, die damaligen Lebensumstände der Stadtbevölkerung zu verbessern, orientierte sich der Städtebau über mehrere Dekaden hinweg an der Charta von Athen mit ihrem Konzept der „funktionellen Stadt“.
Dies führte dazu, dass die Orte, an denen die Menschen wohnen, arbeiten und sich versorgen immer weiter auseinanderdrifteten, die Wege immer länger wurden und die Landschaft zunehmend zersiedelt wurde. Das daraus in den 1960er Jahren entwickelte Leitbild der "autogerechten Stadt" führt bis heute zu wachsenden Verkehrsmengen. Dies geht mit hohen Luftschadstoff- und Lärmbelastungen sowie einer übermäßigen Flächenbeanspruchung durch Autos in den Städten einher. Das innerstädtische Wohnumfeld leidet unter dem Autoverkehr und wird unattraktiv. Deshalb ziehen die Menschen zum Wohnen an die Stadtränder und ins Umland. Dadurch steigt der Verkehrsaufwand weiter.
Nach Abkehr von der Charta von Athen und der „autogerechten Stadt“ ab den 1970er Jahren wurden Leitbilder für eine nachhaltige Stadtentwicklung formuliert, wie 1994 mit der „Charta von Aalborg“, 2007 mit der „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ und 2020 die „Neue Leipzig-Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl". Sie zielen darauf ab, die Vorzüge der kompakten europäischen Stadt zu stärken und damit die Flächenversiegelung und die Zersiedlung zu verringern. Die Qualität des öffentlichen Raumes soll gesteigert werden. Weniger Autoverkehr, stattdessen mehr Fuß- und Radverkehr sowie ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr sollen zum Klimaschutz beitragen. Diese Leitbilder prägen heute zunehmend moderne Stadtentwicklungskonzepte.
Auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit benötigen Städte und Gemeinden die Unterstützung von Bund und Ländern. Dazu gehören auch mehr Entscheidungskompetenzen über die Anordnungen an Innerortsstraßen und größere rechtliche Spielräume, um den öffentlichen Straßenraum umzuverteilen. Die UBA-Studien "Leitkonzept Stadt und Region der kurzen Wege", "Lärm und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen" und "Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie" zeigen, wie der Bund die Kommunen beim Erreichen einer nachhaltigen Mobilität unterstützen kann. Eine Vision für die nachhaltige Stadtmobilität in der Zukunft hat das UBA mit der „Stadt für Morgen“ entworfen.
Das Leitbild "Stadt und Region der kurzen Wege" zielt auf eine Siedlungsentwicklung, die Verkehr vermeidet und sparsam mit Flächen umgeht. Je besser ein Quartier oder eine Ortschaft mit Versorgungs-, Bildungs-, Kultur- und Erholungsangeboten ausgestattet ist, desto geringer sind die Distanzen. Diese sind dann auch leichter zu Fuß oder mit dem Rad zu bewältigen. Städte und Gemeinden können planerische, ordnungsrechtliche und ökonomische Instrumente nutzen, um zu kurzen Wegen beizutragen.
Behörden und Betriebe unterstützen die kommunalen Bemühungen, indem sie ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen. Auch Schulen können entscheidend zur nachhaltigen Mobilität in ihrem Quartier beitragen: Elternhaltestellen, die Aktion „Zu Fuß zur Schule“ und die „Kindermeilenkampagne“ sind günstige Maßnahmen mit Spaßfaktor, von denen Kinder, Eltern und Umwelt gleichermaßen profitieren.