Mit dem nationalen Emissionshandel wurde in Deutschland ein CO2-Preis für zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas eingeführt. Ab 2023 wird auch die Verbrennung von Kohle in dem System erfasst. Ziel ist, mehr Anreize zum Klimaschutz beim Heizen und im Verkehr zu setzen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist zuständig für die Umsetzung. Sie vollzieht bereits den EU-Emissionshandel, der seit 2005 in der gesamten Europäischen Union für die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs gilt.