Hexachlorbenzol (HCB) (CAS Nummer 118-74-1) wurde als Fungizid und Pestizid eingesetzt.
Rechtlicher Hintergrund
HCB war einer der ersten zwölf Stoffe, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) sowie Anlage C (Unerwünschte Nebenprodukte) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen wurde. Seit 1981 ist die Verwendung von HCB als Pflanzenschutzmittel verboten und die Produktion wurde weltweit eingestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen zu HCB in Oberflächengewässern.
Unbeabsichtigte Entstehung
HCB wird unbeabsichtigt bei der Herstellung des Pestizids Chloranil und bei der Synthese der chlorierten organischen Lösungsmittel wie Tetrachlorethen, Tetrachlormethan und Trichlorethen freigesetzt, sowie bei der Pflanzenschutzmittelaufbringung durch Chlorthalonil und Pikloram. Ebenso kann es bei der unvollständigen Verbrennung von Abfällen, auf Grund von fehlendem Sauerstoff oder zu geringen Verbrennungstemperaturen, sowie als Zwischenprodukt bei der Synthese verschiedener Medikamente entstehen.
Die jährlichen Emissionen aus der unbeabsichtigten Entstehung von HCB werden im Umweltbundesamt aus den verfügbaren Daten (Statistiken der Länder und des Bundes, Informationen von Verbänden und Betrieben, Modelle) für alle Quellen berechnet und berichtet.