Braunkohleindustrie: Kaum betriebsbedingte Kündigungen nötig

Blick auf das Kohlejkraftwerk in Jänschwaldezum Vergrößern anklicken
Kohlekraftwerke, wie das in Jänschwalde, emittieren mehr Treibhausgase als andere Kraftwerke
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Fast zwei Drittel der aktuell in der Braunkohleindustrie Beschäftigten werden bis 2030 in Rente gehen. Das ermöglicht, die Braunkohleverstromung ohne betriebsbedingte Kündigungen so weit zurückfahren, dass Deutschland sein Energiesektor-Klimaschutzziel 2030 erreicht. Voraussetzung ist, dass keine Neueinstellungen erfolgen und der Kohleausstieg geordnet durch einen politischen Konsens erfolgt.

Vor dem Hintergrund eines fortschreitenden Klimawandels zeichnet sich ab, dass die Nutzung von  Kohle für die Strom- und Wärmeerzeugung in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen muss. In der Debatte zur Reduzierung der Kohleverstromung spielt die Sorge um Arbeitsplatzeffekte in den Braunkohletagebauregionen eine besondere Rolle. Daher hat das Umweltbundesamt die Entwicklung der direkten Arbeitsplätze in der Braunkohlenindustrie näher untersuchen lassen.

Die Zahl der Beschäftigten lag im deutschen Braunkohlenbergbau im Jahr 1990 noch bei 100.000. Infolge der Deutschen Einheit ging sie innerhalb von 10 Jahren auf etwa 21.000 Beschäftigte zurück. Obwohl sich die Braunkohlenförderung seit der Jahrtausendwende etwa auf konstantem Niveau bewegt, sank die Zahl der Beschäftigten durch Rationalisierungen seitdem um fast weitere 30 Prozent. Zum Ende des Jahres 2015 waren etwa 15.400 Beschäftigte im Braunkohlenbergbau und weitere 5.400 Beschäftigte in den Braunkohlekraftwerken tätig. Damit beträgt die Zahl der Ende 2015 direkt in der Braunkohlenindustrie Beschäftigten etwa 20.800. Mehr als 50 Prozent dieser Beschäftigten sind über 50 Jahre alt.  

In der Studie wurde die Beschäftigungsentwicklung in der deutschen Braunkohlenindustrie in zwei Szenarien verglichen (Referenz und Zielpfad). Bereits in der Referenz, die keine zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen unterstellt, sinkt die Zahl der Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Ausgangsniveau im Jahr 2015, weil einige ältere Kraftwerke stillgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der Beschäftigten pro Gigawatt (GW) Kraftwerksleistung und pro erzeugter Kilowattstunde Strom in älteren Kraftwerken deutlich höher ist als in neueren Kraftwerken. Im Zielpfad werden die Ziele des Klimaschutzplans für den Energiesektor im Jahr 2030 erreicht. Im Ergebnis führt dies zu einer weitgehend linearen Reduktion der installierten Leistung der Braunkohlekraftwerke von 20,7 GW im Jahr 2015 auf 9 GW im Jahr 2030. In diesem ⁠Szenario⁠ reduziert sich die Anzahl der Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent gegenüber dem Ausgangsniveau im Jahr 2015. 

Die hier vorgelegten Analysen zur Altersstruktur der Beschäftigten im Braunkohlenbergbau zeigen, dass bei einer solchen Reduzierung der energetischen Nutzung von Braunkohle der anstehende Strukturwandel bei den aktuell Beschäftigten weitgehend sozialverträglich durch Renteneintritte, das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen, vollzogen werden kann. Grund hierfür ist, dass bis zum Jahr 2030 ohnehin fast zwei Drittel der aktuell im Braunkohlenbergbau Beschäftigten in den Ruhestand gehen.  Diese detaillierten Zahlen zur Altersstruktur liegen zwar nur für den Braunkohlenbergbau vor, es ist aber davon auszugehen, dass die Altersstruktur in den Braunkohlekraftwerken vergleichbar ist. Zu betriebsbedingten Kündigungen in der Braunkohlewirtschaft kommt es allerdings, falls zukünftig Neueinstellungen erfolgen. Ein geordneter Kohleausstieg im Rahmen eines politischen Kohlekonsenses kann deshalb einen wichtigen Beitrag leisten, unnötige betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.  Zudem schafft die ⁠Rekultivierung⁠ der stillgelegten Tagebaue zusätzlich Beschäftigung für eine Übergangszeit.