Anhörung: Wie gut lassen sich Verpackungen recyceln?

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Verpackungen sollen möglichst gut zu recyceln sein.
Quelle: Annett Seidler / Fotolia.com

Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert & verwertet werden. Seit 2019 werden die Entgelte hierfür auch danach berechnet, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit wurde nun weiterentwickelt. Betroffene können bis 22. Juli 2022 Stellung zum Entwurf nehmen.

Gemäß § 21 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind die dualen Systeme verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit, um den dualen Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen vorzugeben. Die Systeme können zusätzlich zu den im Mindeststandard genannten Kriterien noch weitere Kriterien bei der Bemessung berücksichtigen.

Zum nun vorliegenden Entwurf des Mindeststandards 2022 findet vom 23. Juni bis zum 22. Juli 2022 ein öffentliches Anhörungsverfahren statt, in dem Stellungnahmen abgegeben werden können.

Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Ab dem 27. Juni 2022 steht der Entwurf auch in englischer Sprache auf der Homepage der ZSVR bereit.

Das ⁠UBA⁠ erachtet den Mindeststandard als wichtige Grundlage für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Er enthält bedeutende Rahmensetzungen unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung und beschreibt grundsätzlich, worauf es ankommt, damit eine Verpackung nach derzeitiger Praxis fachgerecht sortiert und recycelt werden kann.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Verpackungsgesetz

Die ZSVR ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des seit 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Einrichtung und Führung des Verpackungsregisters. Alle Hersteller von Verpackungen sind ab dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen eine Registrierung im Verpackungsregister vorzunehmen.

Neben der Veröffentlichung des Mindeststandards erteilt die ZSVR – ebenfalls im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt – die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Berichte der Systeme gemäß § 21 Absatz 2. Die Berichte der einzelnen dualen Systeme enthalten Angaben darüber, wie sie jeweils die Vorgaben zur Anreizsetzung und Berücksichtigung des Mindeststandards bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte umgesetzt haben.

Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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