RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

Das Bild zeigt einen Bach, der weit in die ihn umgebende Wiesenlandschaft ausgeufert ist. Einzelne Busch- und Baumgruppen stehen im Wasser. Im Hintergrund sieht man einen Nadelwald.zum Vergrößern anklicken
Ausufern erlaubt - Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sichern Auenbereiche und bieten den Flüssen Raum.
Quelle: vladk213 / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

Die Fläche von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zum (vorbeugenden) Hochwasserschutz ist zwischen 2009 und 2013 deutlich um ca. 4.000 Quadratkilometer gewachsen. Bis zum Ende des Jahres 2017 hatten 88 von 114 Regionen entsprechende Festsetzungen in ihren Regionalplänen getroffen.

Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (vorbeugender) Hochwasserschutz in Form von indexierten Werten dar.
RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (vorbeugender) Hochwasserschutz in Form von indexierten Werten dar. Das Jahr 2009 ist auf 100 gesetzt. Es gibt bis 2017 einen signifikant steigenden Trend, bis 2012 deutlich steigend, danach mehr oder weniger gleichbleibend bei 160. Zusätzlich sind in einer Säulenreihe die Anteile der Planungsregionen mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (vorbeugender) Hochwasserschutz in Prozent abgebildet. Es gibt auch hier einen signifikant steigenden Trend. Die Werte bewegen sich zuletzt knapp unter 80 Prozent.

Quelle: Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (ROPLAMO - Raumordnungsplan-Monitor)
 

Flächensicherung für den Hochwasserschutz im Binnenland

Als eine mögliche Folge des Klimawandels können sich die Häufigkeit und die Schwere von Hochwasserereignissen ändern, z. B. wenn sich sommerliche Starkniederschläge intensivieren oder die winterlichen Niederschläge zunehmen bzw. vermehrt als Regen fallen. In den Wintermonaten kann in den wassergesättigten Böden nur wenig Niederschlag versickern, so dass dieser i. d. R. direkt abflusswirksam wird. Ein vorausschauender Hochwasserschutz ist daher eine wichtige ⁠Anpassungsmaßnahme⁠ an die Folgen des Klimawandels.

Zentraler Bestandteil eines vorbeugenden Hochwasserschutzes ist die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, für die das WHG bundesweit verbindliche Regeln formuliert. Als Überschwemmungsgebiete sind innerhalb sogenannter Risikogebiete alle Bereiche amtlich festzusetzen, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überflutet würden. Zudem sind die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie z. B. Flutpolder oder Flutmulden in die Ausweisung einzubeziehen.

Über die wasserrechtlichen Vorgaben hinaus ist es aber auch eine Aufgabe der ⁠Raumordnung⁠, mit ihren Instrumenten zum vorbeugenden Hochwasserschutz beizutragen. Als wesentliches Instrument stehen ihr dafür die raumordnerischen Festlegungen zum Hochwasserschutz zur Verfügung. Hierdurch kann die Raumnutzung so gesteuert werden, dass sie gegenüber Hochwassergefahren, die erwartungsgemäß in Folge des Klimawandels zunehmen, möglichst wenig anfällig ist. In gefährdeten Bereichen kann eine Nutzung für Siedlungen oder Infrastrukturen ausgeschlossen werden. Flächen, die für den Wasserrückhalt in der Landschaft und einen vorrausschauenden, den ⁠Klimawandel⁠ berücksichtigenden Hochwasserschutz von Bedeutung sind, können gesichert bzw. mit Nutzungsbeschränkungen belegt werden.

Das raumordnerische Instrument mit der größten Tragweite für diesen Zweck sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Im Bereich der in dieser Kategorie ausgewiesenen Flächen hat der Hochwasserschutz Priorität. Raumbedeutsame Nutzungen, die mit diesem Ziel nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.

Die bisherige Praxis zur Ausweisung von Vorranggebieten in den Planungsregionen ist insgesamt noch heterogen, sie nimmt i. d. R. aber Bezug auf die Abgrenzung der wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete. Teilweise werden die Festlegungen nachrichtlich in den Regionalplänen dargestellt, teilweise sind die ausgewiesenen Vorranggebiete identisch mit den festgesetzten Überschwemmungsgebieten; in anderen Regionen gehen die Vorranggebiete über die Überschwemmungsgebiete hinaus. Teilweise ist eine raumordnerische Vorrangausweisung zum Hochwasserschutz aber – wie durch das sogenannte Doppelsicherungsverbot im Landesplanungsgesetz Bayern – gesetzlich ausgeschlossen.

Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete war gemäß den WHG-Vorgaben bis Ende 2013 abzuschließen. Es war zu erwarten, dass in der Folge auch zahlreiche Planungsregionen die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz nachführen oder erstmalig vornehmen. Im Jahr 2017 waren in den Planungsregionen insgesamt rund 11.800 Quadratkilometer Fläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Seit 2009 trafen 11 von 114 Planungsregionen in ihren Regionalplänen neu entsprechende Ausweisungen, sodass die Fläche von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten zum vorbeugenden Hochwasserschutz deutschlandweit um ca. 4.330 Quadratkilometer zunahm. Die Mehrzahl der neuen Ausweisungen erfolgte bis 2013.

Im Sinne einer Anpassung an die Folgen des Klimawandels erscheint es wünschenswert, dass raumordnerische Ausweisungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz dort, wo es sinnvoll ist, über die wasserrechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete hinausgehen und damit den Vorsorgegedanken zusätzlich stärken. Verschiedene Modellvorhaben der Raumordnung gingen in den vergangenen Jahren der Frage nach, welche Möglichkeiten hierfür bestehen. In der Region Oberes Elbtal-Osterzgebirge wurde dabei beispielsweise eine neue Methodik zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ⁠Hochwasservorsorge⁠ entwickelt und rechtlich geprüft, die eine Abgrenzung der Vorranggebiete für die Hochwasservorsorge anhand der Gefahrenintensität (Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit) bei Extremhochwasser vorsieht und dabei auch den Siedlungsbestand einbezieht. Die Ergebnisse werden in Form von umsetzungsorientierten Handlungsempfehlungen bei der aktuell stattfindenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans in der Planungsregion verwendet.

 

Schnittstellen

WW-I-3: Hochwasser

RO-R-6: Siedlungsnutzung in Hochwassergefahrenbereichen

 

Ziele

Verstärkter Schutz gegen zunehmende Hochwasserrisiken durch passive Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die Freihaltung von Bebauung; Sicherung vorhandener ⁠Abfluss⁠- und ⁠Retentionsflächen⁠ sowie planerische Vorsorge für deren Ausweitung bezogen auf das Risiko eines 200-jährlichen Hochwassers; erhebliche Ausweitung der Retentionsflächen bis zum Jahr 2020 (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.14)

Sicherung vorhandener Überschwemmungsbereiche als Retentionsraum; Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen als Retentionsraum; Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsbereichen; Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche der Einzugsgebiete der Flüsse; Sicherung potenzieller Standorte für Hochwasserschutzmaßnahmen (Handlungskonzept ⁠Klimawandel⁠, ⁠MKRO⁠ 2013, Kap. 3.1)

Vorbeugender Hochwasserschutz im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen (ROG, § 2 (2) 6)