DAS-Handlungsfeld Bevölkerungsschutz
Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Die Bewältigung von Starkregen und Stürmen, aber auch von Hochwasserereignissen oder Hitzeperioden ist eine Kernaufgabe des Bevölkerungsschutzes. Die Auswirkungen des Klimawandels bringen neue Herausforderungen für die Katastrophenvorsorge und das Katastrophenmanagement mit sich, auf die sich der Bevölkerungsschutz einstellen muss. Neue Anforderungen entstehen vor allem aus der erwarteten Zunahme der Häufigkeit und der Intensität von extremen Wetterlagen und Witterungen und den damit verbundenen Folgen.
Auch unter diesen Vorzeichen soll der Bevölkerungsschutz seine Aufgaben zuverlässig erfüllen können. Dazu gehört z. B. der Schutz von Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Vermeidung materieller Schäden bei Katastrophen und schweren Notlagen. Ein zentrales Anliegen ist es darüber hinaus, die Verfügbarkeit der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS) sicherzustellen, zu denen z. B. Energie- und Wasserversorgung, Transport und Verkehr sowie Telekommunikations- und Informationstechnik zählen. Hierbei ist Vorbeugung oft der beste Schutz und in eigener Verantwortung durch die jeweiligen staatlichen und privaten Akteure zu leisten.
Bei der weiteren Entwicklung des Bevölkerungsschutzes wird es für die Behörden und die im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen darum gehen, ihre materiellen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen zunehmend auf Wetterextreme und deren Folgewirkungen auszurichten. Darüber hinaus können Anpassungen z. B. in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Einsatzkoordination oder Organisation notwendig werden oder Optimierungen von Warnungen und Meldewegen erforderlich sein. Nicht zuletzt kommen Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie dem Einüben von Verhaltensweisen für den Ereignisfall eine besondere Bedeutung zu, denn eine Vielzahl von Schutz- und Hilfemaßnahmen kann und muss durch die Bürgerinnen und Bürger selbst geleistet werden.
BS-I-1: Einsatzstunden bei wetter- und witterungsbedingten Schadenereigniss