Cluster Land

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Der APA III beschreibt 37 Maßnahmen, die im Cluster Land bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden sollen.
Quelle: Schwoaze / pixabay

Maßnahmen für die Handlungsfelder Boden, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft und Biologische Vielfalt

Es bleibt die Kernaufgabe der Landwirtschaft, die angemessene Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung auf nachhaltige Weise sicherzustellen. Gleichzeitig sind Land- und Forstwirtschaft, ebenso wie Fischerei und Aquakultur aber auch in besonderem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen (siehe die Jahre 2018 und 2019). Das ⁠BMEL⁠ hat dementsprechend bereits im Herbst 2018 mit der Erarbeitung einer Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur an den ⁠Klimawandel⁠, unter Mitwirkung der Länder, des ⁠BMU⁠ und der Ressortforschung begonnen. Die Agenda basiert auf den Leitlinien der ⁠DAS⁠ und soll hiermit in sie einfließen.

Die Agenda zur Anpassung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur wurde von der Agrarministerkonferenz im April 2019 beschlossen. Derzeit wird ein Maßnahmenprogramm finalisiert, welches sowohl Maßnahmen als kurzfristige Reaktion auf akute Extremwetterereignisse als auch Maßnahmen für eine langfristige Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an sich ändernde Witterungsverhältnisse beinhaltet. Es wurden fünf Handlungsfelder definiert, zu denen in Expertengruppen jeweils Maßnahmenkataloge erstellt wurden: Pflanzenbau (Sonder- und Ackerkulturen), Wald, Tierhaltung, Fischerei und Aquakultur und übergeordnete Themen. Dazu zählt beispielsweise die Forschung zur züchterischen Anpassung von Kulturpflanzen und Kulturpflanzensorten, die Erhaltung und Erschließung genetischer Ressourcen und die Umsetzung einer klimaangepassten und standortgerechten Furchtfolge und Sortenwahl.

Darüber hinaus kann der Klimawandel das Überleben von heimischen Arten gefährden. Deshalb wird mit dem ⁠APA⁠ III die Entwicklung eines bundesweiten funktionsfähigen Biotopverbundes unterstützt, um Überlebensmöglichkeiten für Arten und Lebensräume zu schaffen und um eine geografische Anpassung von Organismen in Folge von klimatischen Veränderungen zu ermöglichen. Dies wird durch die Optimierung der Lebensräume klimasensitiver und/oder gefährdeter Arten, um sie widerstandsfähiger und anpassungsfähiger zu machen unterstützt, z.B. durch das Vorhalten ausreichend großer Flächen mit Lebensraumschutzfunktion. Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt dient zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, dessen Förderschwerpunkt „Ökosystemleistungen“ ausdrücklich die Sicherung der ⁠Anpassungsfähigkeit⁠ an den Klimawandel vorsieht.

Um die Veränderungen und die rapide Abnahme der biologischen Artenvielfalt besser zu verstehen, hat das ⁠BMBF⁠ im Jahr 2019 die Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt als FONA-Leitinitiative ins Leben gerufen. Diese wird die Biodiversitätsforschung maßgeblich vorantreiben, einschlägige Forschungsaktivitäten stärker bündeln und einen nachhaltigen Beitrag gegen den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt leisten.

Durch das Programm zur Bestandssicherung und Wiedervernässung von Hoch- und Niedermooren ist vorgesehen zum Schutz von Moorböden zunächst einzelne Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz mit Bundesmitteln durchzuführen. Weiterhin sind Maßnahmen zum Torfersatz und für ein Moorschutzprogramm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Klimaschutzplan aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) geplant.

Auch wird eine Umsetzung und langfristige Etablierung des Klimafolgen-Bodenmonitoring-Verbunds erfolgen. Das Ziel dieses Instruments ist eine bundesweite Erfassung, Überwachung und Dokumentation des Ist-Zustands der Böden in Deutschland sowie der aus dem Klimawandel resultierenden Änderungen. Dazu schafft der Verbund einen einfachen Zugang zu bodenbezogenen Messdaten für Anwender in Wissenschaft und Verwaltung, koordiniert und vernetzt Aktivitäten der Messstellenbetreiber und Anwender, und vernetzt verschiedene Ebenen der Messintensität.

Die Schaffung klimarobuster Wälder im Bundesforst sieht die stabile, strukturreiche und standortgerechte Entwicklung von Mischwäldern vor. Dabei wird sich am aktuellen Stand der Forschung orientiert. Mit dem Förderinstrument Waldklimafonds (WKF) sollen Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse umgesetzt werden, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten. Die positiven Effekte für die Erschließung des ⁠CO2⁠-Minderungs- und Energiepotenzials von Wald und Holz sollen verstärkt werden. Ergänzend soll die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel in der Gemeinschaftsaufgabe für die Agrarstruktur und den Küstenschutz (⁠GAK⁠) weiterentwickelt werden.

 

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 Anpassung  Aktionsplan  KomPass  Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung