Cluster Wasser

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Der APA III beschreibt 31 Maßnahmen, die im Cluster Wasser bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden sollen
Quelle: Sonyuser / pixabay

Maßnahmen für die Handlungsfelder Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft, Küsten- und Meeresschutz sowie Fischerei

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm wird fortgeführt, um steigenden Risiken von Hochwasserereignissen koordiniert und länderübergreifend zu begegnen. Der Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ stellt hierfür Bundesmittel, die mit Landesmitteln kofinanziert werden, zur Verfügung. Zudem wird der Bund im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten auf eine Harmonisierung dieser Karten hinwirken. Die Renaturierung von Fließgewässern, die als Wasserstraßen ausgebaut sind und im Eigentum des Bundes stehen sowie ihrer Auen über das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ trägt ebenfalls zum Hochwasserschutz bei, aber auch zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“ bzw. des „guten ökologischen Potenzials“ der Fließgewässer. Insbesondere an Wasserstraßen mit einer veränderten verkehrlichen Nutzung ergeben sich dabei Möglichkeiten, die ⁠Hydromorphologie⁠ der Gewässer, die ökologische Durchgängigkeit und den Zustand der Auen zu verbessern.

Im Zuge des Klimawandels kann es zu langanhaltenden Trockenperioden kommen. Probleme ergeben sich dann in der mangelnden Wasserverfügbarkeit und der daraus resultierenden Nutzungskonkurrenz (z. B. Trinkwassernutzung, Bewässerung für die Landwirtschaft, Wasservorrat für Löschvorgänge, Binnenschifffahrt). Um diese Nutzungskonflikte zukünftig in Dürrezeiten zu klären, sollen Vorschläge zur Konkretisierung des ggf. vorrangig zu deckenden menschlichen Trinkwasserbedarfs für eine mögliche Hierarchisierung von Wassernutzungen bei Nutzungskonflikten erarbeitet werden. Es ist zudem notwendig, die Risiken, die mit zunehmenden Niedrigwasserereignissen einhergehen, länderübergreifend zu analysieren und damit Grundlagen für den systematischen und strukturierten Umgang von Bund und Ländern mit Niedrigwasser und Trockenheit zu entwickeln.

Im Hinblick auf Hochwasserereignisse, Niedrigwassersituationen und die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs bestehen auf Ebene der hierfür verfassungsmäßig zuständigen Länder bereits eine Vielzahl von Maßnahmen. Der Bund wird die Zusammenarbeit mit den Ländern in diesen Bereichen im Rahmen seiner Zuständigkeit weiter ausbauen.

Überflutungsgefahren nehmen durch ein erhöhtes Risiko von Starkregenereignissen zu. Es ist Aufgabe der Kommunen, hiergegen Vorkehrungen zu treffen. Der ⁠APA⁠ III sieht vor, einen Leitfaden zur Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse zu erarbeiten. Der Leitfaden soll Mindeststandards für die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten definieren und stellt eine Anschlussaktivität an die LAWA-Strategie für ein effektives Starkregenrisikomanagement dar. Darüber hinaus sollen die Potenziale einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungs- und Gewerbegebieten geprüft werden, um einen natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten und eine ggf. in Folge des Klimawandels erforderlich werdende höhere Dimensionierung der Kanalisation zu vermeiden. Darüber hinaus werden Extremereignisse und Schäden systematisch erfasst. Um das Ausmaß und die Häufigkeit von meteorologischen und hydrologischen Extremereignissen und dadurch verursachte Schäden und Umweltwirkungen besser quantifizieren zu können, soll auch in Deutschland nach dem Vorbild anderer Länder eine Datenbank zur Dokumentation (vergangener) Ereignisse erstellt werden.

 

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 Anpassung  KomPass  Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung