Dunstabzugshauben: Auf Energieeffizienz und Lärm achten

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- Welcher Gerätetyp (Umluft- oder Ablufthaube) besser geeignet ist, hängt von den baulichen Gegebenheiten und vom Nutzerverhalten ab.
- Eine offene Küche spricht eher für den Einbau von Ablufthauben. In separaten Küchenräumen kann bei guter Fensterlüftung auch eine Umlufthaube ausreichend sein.
- Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Energieeffizienz und Lärmemissionen.
Dunstabzugshauben benötigen Strom für das Ansaugen von Luft und für die Beleuchtung. Aus Umweltsicht ist es deshalb empfehlenswert, den Stromverbrauch zu reduzieren. Dunstabzugshauben, die die (aufgeheizte) Luft ins Freie leiten ("Ablufthauben"), führen im Winter zu einem zusätzlichen Bedarf an Heizenergie. Darüber hinaus können einfache Dunstabzugshauben sehr laut sein.
Umluft- versus Ablufthauben:
Richtig einkaufen:
Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Geräte mit niedrigem Stromverbrauch (A-Geräte). Sie finden auf dem Label zur Energiekennzeichnung auch Informationen zur Effizienz der Luftabsaugung, zur Fettabscheidung, zur Beleuchtung und zu den Lärmemissionen der Geräte:
Richtig entsorgen: Elektrogeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie wegen der Rückgewinnung von Wertstoffen, getrennt zu entsorgen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil.
Ebenfalls sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter, unentgeltlich zurückzunehmen (z. B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung). Ist Ihr Elektro-Altgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Gleiches gilt auch für Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren. Auch kleinere Einzelhändler oder Hersteller dürfen freiwillig Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen – fragen Sie am besten nach. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen.
In einigen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob es sich bei dem Produkt um ein Elektrogerät handelt (beispielsweise Pedelec, Gartenwerkzeuge, Massagesessel, Ladekabel, Taschenlampen, Druckerpatronen etc.). Daher sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Man erkennt Elektrogeräte an der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Bei batteriebetriebenen Geräten sollten die Batterien und Akkus – soweit möglich – vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.
Was Sie noch tun und beachten können:
Hintergrundinformationen finden Sie auf: