Mikrowelle

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Mikrowelle: Bei kleinen Portionen eine energieeffiziente Alternative zum Backofen
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Inhaltsverzeichnis

 

Unsere Tipps

  • Kaufen Sie energieeffiziente Geräte (insbesondere mit niedrigem Stand-by-Verbrauch und hohem Wirkungsgrad).
  • Nutzen Sie die Mikrowelle nur zum Erwärmen kleinerer Portionen.
  • Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
 

Gewusst wie

Sparsame Geräte: Für Mikrowellen-Geräte gibt es leider keine Energieverbrauchskennzeichnung. Dennoch gibt es zwischen den Geräten Unterschiede im Stromverbrauch. Insbesondere Stand-by-Funktionen wie Display mit Uhr, Licht bei geöffneter Tür etc. sind hierfür verantwortlich . Vermeiden Sie beim Kauf eines Mikrowellen-Gerätes solche Features, wenn Sie sie nicht benötigen. Sie bezahlen sonst diese zusätzlichen Funktionen später mit der Stromrechnung doppelt. Kaufen Sie Geräte mit Energiesparmodus, hohem Wirkungsgrad der Mikrowellenfunktion, einem geringen Stand-by-Stromverbrauch und geringen Leckstrahlen. Zusätzliche Kriterien sind die Schadstofffreiheit der verwendeten Materialien, Reparaturfähigkeit und intelligente Stromsparfunktionen.

Energieeffizienter Gebrauch: Mit Mikrowellenkochgeräten können Speisen schnell und komfortabel erhitzt werden. Gerade bei kleinen Speisemengen hat die Mikrowelle deutliche Effizienzvorteile gegenüber dem elektrischen Backofen oder der Herdplatte. Umgekehrt heißt dies: Bei größeren Mengen (> 250 ml) sind Wasserkocher, Herdplatte und Backofen im Allgemeinen mit weniger Energieverbrauch verbunden.

Richtig entsorgen: Elektrogeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie wegen der Rückgewinnung von Wertstoffen, getrennt zu entsorgen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil.

Ebenfalls sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter, unentgeltlich zurückzunehmen (z. B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung). Ist Ihr Elektro-Altgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Gleiches gilt auch für Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren. Auch kleinere Einzelhändler oder Hersteller dürfen freiwillig Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen – fragen Sie am besten nach. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen.

In einigen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob es sich bei dem Produkt um ein Elektrogerät handelt (beispielsweise Pedelec, Gartenwerkzeuge, Massagesessel, Ladekabel, Taschenlampen, Druckerpatronen etc.). Daher sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Man erkennt Elektrogeräte an der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Bei batteriebetriebenen Geräten sollten die Batterien und Akkus – soweit möglich – vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Was Sie noch tun können:

  • Mit einer Steckerleiste den Stand-by-Verbrauch „auf Null“ stellen.
  • Zum Schutz vor Leckstrahlung keine defekten Geräte benutzen: Achten Sie besonders auf intakte Türen und Türdichtungen.
  • Nicht jedes Plastikgefäß ist für die Mikrowelle geeignet: Achten Sie auf die Kennzeichnung „Geeignet für Mikrowelle“ (3 Wellenlinien). Aus gesundheitlichen Gründen ist es auch kein Fehler, ganz auf Plastikgefäße in der Mikrowelle zu verzichten.
  • Um Kinder nicht unnötig den Strahlen auszusetzen, sollten sie sich auch bei einwandfreien Geräten nicht unmittelbar vor oder neben dem Gerät aufhalten.
  • Halten Sie sich bei der Zubereitung an die bereitgestellten Gartabellen.
  • Vorsicht beim Erwärmen besonders von Säuglingsnahrung: Nahrungsmittel werden in einem Mikrowellengerät zuerst innen heiß; sogenannte "Hot Spots" können entstehen. Deshalb prüfen Sie die Wärmeverteilung im erhitzten Nahrungsmittel.
 

Hintergrund

Eine Ökobilanz-Studie des Öko-Instituts hat gezeigt, dass besonders effiziente Mikrowellengeräte in der Nutzungsphase etwa 30 bis 40 Prozent weniger Energie verbrauchen als ineffiziente Geräte. In Mikrowellen werden hochfrequente elektromagnetische Felder von mehreren Hundert Watt aufgebaut. Laut Bundesministerium für Strahlenschutz geht von intakten Geräten keine Strahlengefahr aus. Messungen zufolge treten bei allen Geräten jedoch geringfügige Leckstrahlungen auf, die aber weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Zum Schutz vor Leckstrahlung sollten Sie gut isolierte Modelle und keinesfalls defekte Geräte verwenden.

 

Quellen

Öko-Institut (2011): PROSA Mikrowellenkochgeräte für den Hausgebrauch.

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