Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln

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Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln

Stadt und Land sind aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander: Städte sind Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte.

Quelle: ChiemSeherin/Pixabay

Eine hohe Umweltqualität ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Menschen. Sie sollte für städtische, suburbane und ländliche Räume gleichermaßen gesichert werden. Somit ist auch die Entwicklung nachhaltiger Raumbeziehungen durch die Raumordnung und Regionalentwicklung eine wichtige Aufgabe.

Stadt, Umland und ländliche Räume sind auf unterschiedliche Weise miteinander verflochten. Offensichtlich wird dies beispielsweise in Sub- und Reurbanisierungstendenzen oder den allgegenwärtigen Pendlerbeziehungen. Zugleich sind Stadt und Land aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander. So sind Städte Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland und übernehmen Angebote der Daseinsvorsorge, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte, die Produktion von agrar- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Sicherstellung der Wasserversorgung.

Die fortschreitende Urbanisierung führt zu regionalen Disparitäten zwischen Stadt und Land. Während in vielen Ballungsräumen die Bevölkerung zunimmt, Wohnraummangel herrscht und steigende Mietpreise zu Verdrängungseffekten ins Umland führen, verlieren viele ländliche Regionen Einwohner*innen, nimmt Leerstand zu und lassen sich Angebote der Daseinsvorsorge nur schwer aufrechterhalten. Teilweise stehen diese Entwicklungen der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs 2) entgegen.

Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, „die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer […] Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“ kommt nach §1 Abs. 2 ROG der ⁠Raumordnung⁠ zu. In diesem Sinne gilt es zu prüfen, wie die Raumordnung mit ihren formellen und informellen Plänen und Konzepten vor dem Hintergrund ihrer heterogenen Verfasstheit in den Ländern und deren Regionen bereits zur Erfüllung dieser Aufgabe beiträgt und welche Potenziale zu ihrer Weiterentwicklung bestehen, aber auch wo ihre Grenzen liegen. Daraus sind spezifische Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Regionen abzuleiten, wie eine Stärkung der Raumordnung und Regionalentwicklung zur Gestaltung nachhaltiger Raumbeziehungen zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum ermöglicht werden kann.

Die Gesundheit des Menschen und die Lebensqualität stehen in einem starken Zusammenhang mit der Umweltqualität vor Ort sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Verfügbarkeit von Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen, die Lärmbelastung und Luftqualität sind mit ausschlaggebend für das Wohlbefinden. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Verfügbarkeit von Umweltleistungen gilt es daher im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Während es verschiedene sozioökonomische Ansätze zur Bewertung der Lebensverhältnisse und bestehender Disparitäten in den Bereichen Demografie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur, Wohnungsmarkt oder Daseinsvorsorge gibt, fehlen die Grundlagen für eine Bewertung aus Umweltsicht bisher. Daher ist es erforderlich, Ziele für eine gute Umweltqualität zu definieren und mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren zu operationalisieren.

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