Dadurch ist es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den Klimaschutz.
Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen. Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Cent pro Kilowattstunde sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz. Das UBA begrüßt daher diesen Vorschlag.
Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. Allerdings kann aus Sicht des UBA ein CO2-Preis allein nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann. Hierzu sind flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.
Hintergrund: Wozu dient die EEG-Umlage?
Die Erlöse, die mit Strom aus erneuerbaren Energien erzielt werden, reichen noch nicht aus, um den weiteren Ausbau zu finanzieren. Dies liegt unter anderem an einer unzureichenden Berücksichtigung von Umweltschäden konventioneller Energieträger im Rahmen der Stromerzeugung. Um den Ausbau von Windkraftanlagen & Co. und damit die Produktion erneuerbaren Stroms sicherzustellen, werden diese Anlagen gefördert. Die Differenz zwischen Förderhöhe und Markterlös wird aus dem EEG-Konto bezahlt, welches sich über die Einnahmen aus der EEG-Umlage finanziert.