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EEG-Umlage durch andere Finanzierung senken & Klimaschutz stärken

Landschaft mit Photovoltaik-Anlage, Windkrafträdern und Rapsfeld

Durch die EEG-Umlage wird die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energie finanziert.
Quelle: Massimo Cavallo / Fotolia.com

Das UBA empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern.

24.08.2018

Dadurch ist es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den ⁠Klimaschutz⁠.

Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen. Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Cent pro Kilowattstunde sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz. Das ⁠UBA⁠ begrüßt daher diesen Vorschlag. 

Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. Allerdings kann aus Sicht des UBA ein CO2-Preis allein nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann. Hierzu sind flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes  die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. 

Hintergrund: Wozu dient die EEG-Umlage?

Die Erlöse, die mit Strom aus erneuerbaren Energien erzielt werden, reichen noch nicht aus, um den weiteren Ausbau zu finanzieren. Dies liegt unter anderem an einer unzureichenden Berücksichtigung von Umweltschäden konventioneller Energieträger im Rahmen der Stromerzeugung. Um den Ausbau von  Windkraftanlagen & Co. und damit die Produktion erneuerbaren Stroms sicherzustellen, werden diese Anlagen gefördert.  Die Differenz zwischen Förderhöhe und Markterlös wird aus dem EEG-Konto bezahlt, welches sich über die Einnahmen aus der EEG-Umlage finanziert.

  •  Eine Energiesteuererhöhung von 30 € pro Tonne CO2 auf Heiz- und Kraftstoffe bringt 10 Milliarden Euro für den Staatshaushalt, die als Zuschuss auf das EEG-Konto fließen. Die EEG-Umlage könnte um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde sinken.
    Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr
    Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
  •  Eine Energiesteuer für Energieträger zur Stromerzeugung von 30 € pro Tonne CO2 bringt maximal 9 Milliarden Euro für den Staatshaushalt, die als Zuschuss auf das EEG-Konto fließen. Der Börsenstrompreis würde um ca. 1,3 Cent pro Kilowattstunde steigen. Die EEG-Umlage könnte um bis zu 3,2 Cent pro Kilowattstunde sinken.
    Reformoption 2: CO2-Bepreisung im Stromsektor
    Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski
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Publikationen

  • Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus
Artikel:

Schlagworte:
 EEG-Umlage  Erneuerbare Energien  Energiewende  Finanzierung  CO2-Steuer  Energiebesteuerung Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 24.08.2018):https://www.umweltbundesamt.de/themen/eeg-umlage-durch-andere-finanzierung-senken